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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 50/2022
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oberdiebach am Donnerstag, 17.11.2022 19:30 Uhr, in der Fürstenberghalle in Oberdiebach

Mitteilungen

a. Der Termin anlässlich des Flurbereinigungsverfahrens Diebachtal-Wald mit den Trägern öffentlicher Belange findet am 14.12.2022 in der Fürstenberghalle statt.

b. Anlässlich der Verbandsbürgermeister Wahlen dankte der Vorsitzende allen Wahlhelfern.

c. Das Treffen zum Thema Wiederbewaldung ist aus Termingründen ausgefallen.

d. Am 22.10.2022 fand im Ortsteil Rheindiebach ein Aktionstag statt mit 20 Personen der Vorsitzende Dankte den Organisatoren und allen Helfern.

e. Die Hauptinspektion an allen Spielplätzen der Gemeinde fand statt zum Preis von 547,40.- Euro.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023 der Ortsgemeinde Oberdiebach

Revierförster Joachim Jakobs informiert die Anwesenden eingehende über die allgemeine Situation im Bereich des Gemeindewaldes Oberdiebach. Bezüglich des Fortwirtschaftsplanes erläutert der Revierförster die vorgeschlagenen Planzahlen für das Jahr 2023 (vergleiche Anlage 1). Nach dieser Planung belaufen sich die Gesamteinnahmen im Bereich des Forstes auf EUR 157.300,-, die Ausgaben auf EUR 92.700,-. Damit ergibt sich im Bereich des Forstwirtschaftsplanes ein Jahresüberschuss von EUR 65.500,-.

Der vorstehenden Planung des Forstwirtschaftsplan 2023 stimmt der Gemeinderat Oberdiebach einstimmig zu.

a. Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes

Revierförster Joachim Jakobs erläuterte den Mitgliedern des Gemeinderates die Inhalte des vorgenannten Förderprogramms. Insbesondere stellt er die Inhalte der 12 genannten Förderkriterien, die bei der Bewirtschaftung zu beachten sind, eingehend vor.

Es ist davon auszugehen, dass sich die mögliche Förderung auf die reduzierte Holzbodenfläche im Bereich des Gemeindewaldes Oberdiebach bezieht, so dass voraussichtlich für die Förderung 112 ha zu Grunde zu legen sind. Die Förderung nach dem vorliegenden Förderprogramm beläuft sich auf EUR 100,- je Hektar und Jahr.

Nach eingehender Vorstellung und Beratung des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beschließt der Gemeinderat Oberdiebach einstimmig die Teilnahme an dem Förderprogramm. Dementsprechend sollen die entsprechenden Fördermittel beantragt bzw. abgerufen werden. Zugleich beschließt der Gemeinderat die erforderlichen Förderkriterien zu beachten.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Oberdiebach.

Der Vorsitzende erteilte das Wort an Herrn Müller von der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe. Dieser informierte die Ratsmitglieder ausführlich über die „Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge“

Die Ortsgemeinde Oberdiebach ist eine Gemeinde welche trennende Zäsuren aufweist, es handelt sich um 3 größere Außenbereichsflächen, welche die Gemeinde in drei Abrechnungsgebiete teilt.

Im Anschluss ging Herr Müller auf die einzelnen Gemeindeanteile ein:

Abrechnungsgebiet Oberdiebach

Oberdiebach weist einen hohen Anliegerverkehr und einen geringen Durchgangsverkehr auf. Der vorhandene Durchgangsverkehr verläuft zumeist über die Straße K27 welche als klassifizierte Landesstraße nicht den Gemeindeanteil beeinflusst.

Abrechnungsgebiet Rheindiebach

Rheindiebach als eigen gesehenes Abrechnungsgebiet weist im Bereich der Mainzer Straße einen erhöhten Durchgangsverkehr auf. Hierbei handelt es sich jedoch um eine klassifizierte Kreisstraße. Über die Straße „Rheinblick“ entsteht ein leichter Durchgangsverkehr welcher solcher anzurechnen ist. Die Abrechnungseinheit Rheindiebach hat jedoch einen erhöhten anrechenbaren Anliegerverkehr innerhalb des Abrechnungsgebiets.

Abrechnungseinheit Winzberg

Die Abrechnungseinheit Winzberg weist einen erhöhten Anliegerverkehr auf. Ein Durchgangsverkehr entsteht lediglich wenn das Sportgelände in Winzberg angefahren wird, wobei dieser unumgänglich die Abrechnungseinheit durchqueren muss.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung den Gemeindeanteil für Oberdiebach, Rheindiebach und Winzberg jeweils auf 30% festzusetzen.

Bei § 6 Beitragsmaßstab werden die folgende Änderungen beschlossen:

2a. Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von max. 30 m.

2b: Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind, die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 30 m

2d: Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinien liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbstständig nutzbar wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 60 m zugrunde gelegt.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Maße, wie oben angeführt, anzupassen.

Die Satzung wurde wie vorgestellt mit den angepassten Werten einstimmig angenommen.

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Sinkkastenreinigung in der Ortsgemeinde Oberdiebach mit den Ortsteilen Rheindiebach / Winzberg.

Die Reinigung der Sinkkästen in der Ortsgemeinde Oberdiebach und den Ortsteilen Rheindiebach und Winzberg wurde für den Preis von 2,60 € pro einstimmig an die Firma Nick Folz, Rüdesheim vergeben.

Information zur Verkehrsmessungen innerhalb der Ortslage Rheindiebach

In der Zeit vom 7. Sept. bis 26.10.2022 wurden auf der K27 Ortseingang Rheindiebach in Höhe des Friedhofs ca. 29.000 Fahrzeuge gemessen und von Ortsbürgermeister Laudert in der Ratssitzung erläutert.

Seitens der Ortsgemeinde wird an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angestrebt.

Vorstellung Beratung und Beschlussfassung zur Neuanschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz in Winzberg

Bei der Überprüfung des Spielplatzes in Winzberg wurde die Schaukel, der Rutsch- und Kletterbereich bemängelt, die Spielgeräte entsprechen nicht der Norm. Die Mittel für die Anschaffung sind im Haushalt 2022 vorgesehen, der Vorsitzende stellte das Angebot von der Fa. Spielplatzmobil GmbH vor.

Der Rat stimmte einstimmig für die Anschaffung einer Rutsche und einer Schaukel, die Investition soll den Betrag von 5.000 € nicht überschreiten.

Verschiedenes

f. Es gibt einen neuen Busfahrplan.

g. Für die Kirmes 2023 hat der Schausteller wieder zugesagt.

h. Die Anlieger sind angehalten die Überwüchse an privaten Grundstücken zurückzuschneiden.

Öffentlicher Teil 2

Bekanntgabe von Beschlüssen im nichtöffentlichen Teil

Für einen Bauantrag wurde das Einvernehmen des Rates erteilt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt in Verkaufsverhandlungen zu gehen.