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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 50/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Sanierungsgebiet „Historische Innenstadt“

Wichtige Information für alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet

Eintragung eines sogenannten „Sanierungsvermerks“ in die Grundbücher der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke

Die Satzung des vom Stadtrat der Stadt Bacharach am 09.07.2020 beschlossenen Sanierungsgebietes „Historische Innenstadt“ hat mit ihrer Veröffentlichung am 02.09.2020 Rechtskraft erlangt.

In den kommenden Wochen werden die Haus- und Grundstücksbesitzer im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Historische Innenstadt“ Post vom Grundbuchamt Bingen erhalten, in der mitgeteilt wird, dass in den betroffenen Grundbuchblättern ein sogenannter „Sanierungsvermerk“ eingetragen wurde.

Die Eintragung des Sanierungsvermerkes ist gesetzlich verbindlich vorgeschrieben. Der Vermerk hat in erster Linie eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr. Es ist ein Hinweis, dass das betroffene Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, in dem eine städtebauliche Sanierung durchgeführt wird und die Bestimmungen des Baugesetzbuches, hier das besondere Städtebaurecht (§§ 136 ff BauGB), zu beachten sind.

Kurzgefasst:

  • Die Eintragung des Sanierungsvermerks ist für die Grundstückseigentümer kostenlos.
  • Der Sanierungsvermerk ist rangneutral, d.h. er tritt automatisch im Rang zurück, falls in die betr. Abteilung des Grundbuchs ein neuer Eintrag erfolgen soll.
  • Der Vermerk wird nach Beendigung des Sanierungsverfahrens in ca. 10 Jahren automatisch wieder gelöscht.
  • Der Sanierungsvermerk ist in keinem Fall wertmindernd, sondern wegen der Möglichkeiten staatlicher Förderung, die es ohne Sanierungsgebiet nicht gäbe, eher werterhöhend.
  • Für die Grundstückseigentümer ergeben sich daraus keine Verpflichtungen, an ihrem Anwesen Sanierungsarbeiten durchzuführen.
  • Der Vermerk beinhaltet aber die Option, im Falle geplanter Sanierungsarbeiten unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung zu erhalten, zum Einen in Form steuerlicher Sonderabschreibungen, zum Anderen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Das von der Stadt beauftragte Sanierungsbüro, die Firma GSW Stadtentwicklungs- und Städtebau GmbH mit Sitz in Worms, steht den betroffenen Grundstückseigentümern mit ihren Beratungsleistungen kostenlos zur Verfügung.

Bei Fragen zum Sanierungsvermerk oder zum Sanierungsverfahren im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, 06721/304-0 oder verwaltung@vgrn.de.

Philipp Rahn, Stadtbürgermeister