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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 50/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am Montag, 04. Dezember 2023, 17:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Seemann teilt mit, dass der Digitalisierungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Herr Faßbinder, die Strukturen für das digitale Ratsinformationssystem fertiggestellt hat. Entsprechende verwaltungsinterne Schulungen sollen im Januar 2024 stattfinden. Im Vorfeld werden von den Ratsmitgliedern noch Daten abgefragt, die der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe nach Möglichkeit noch vor dem 08. Januar 2024 vorliegen sollten.

Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Herr Seemann fasst den bisherigen Werdegang des Radwegekonzepts vom Antrag über die Verweisung in den Ausschuss bis zur Prüfung durch die Verwaltung kurz zusammen. Die Ausgestaltung und die Anforderung des Radwegekonzepts wurden gemäß des, in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.07.2023 gemachten Vorschlags, geprüft. Die Verwaltung schrieb die Bürgermeister der Stadt Bacharach und der Ortsgemeinden an und bat um Vorschläge zum Radewegekonzept. Nur 3 Gemeinden gaben hierzu eine Rückmeldung ab, so dass, lt. Bürgermeister Seemann, z.Zt noch kein konkretes Meinungsbild vorliegt. Ein Mobilitäts-Dialog, an dem Vertreter von Orts- und Verbandsgemeinde, Vertreter der Nachbarkommunen und Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können, soll daher stattfinden und das Ergebnis in ein Konzept eingefügt werden. Außerdem soll das Jahr 2024 dazu genutzt werden, eventuelle Maßnahmen zu konkretisieren. Hierfür soll im Haushaltsplan 2024 der Betrag von 3.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Herr Berres bittet zu beachten, dass die Anforderungen der BUGA 2029 ebenfalls berücksichtigt und mit eingepflegt werden, außerdem sollen Gemeinden, die bereits ein Radwegekonzept erarbeitet haben, zur Beratung hinzugezogen werden.

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ins Haushaltsjahr 2025 zu verschieben. Zunächst wird ein Mobilitäts-Dialog angestoßen, zu dem Vertreter der Kommunen, interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden und hierbei auch die Belagen der BUGA 2029 Beachtung finden sollen. Hierfür werden im Haushalt 2024 3.000 € veranschlagt.

Auftragsvergaben

Es erfolgt eine Beratung über die Vergabe des Gewerkes Prallschutz und Sportboden im Rahmen der Sanierung der Sporthalle der Grundschule „Am Nahetor“ Münster Sarmsheim.

Herr Seemann erteilt das Wort an Herrn Kirsch, Fachbereichsleiter 3.

Dieser berichtet, dass sich die Kostenschätzung der o. a. Arbeiten auf 123.113,83 € beläuft und eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt wurde. Von den fünf angeschriebenen Firmen gab lediglich eine Firma am Submissionstermin, 16.10.2023, 09:00 Uhr, ein Angebot ab.

Die geprüfte Angebotssumme für die Bauleistungen beträgt: 128.548,48 € und wurde von Fa. Wilms GmbH, 97353 Wiesentheid abgegeben.

Die Eignung des Bieters wurde im Einzelnen geprüft, die Preisstruktur ist nachvollziehbar.

Herr Leufen-Verkoyen fragt an, ob die vom Büro Bechert angedachten Brandschutzmaßnahmen geschätzt oder konkret sind.

Nachtrag: Die Prüfung durch Herrn Kirsch, am 05.12.2023 ergab, dass die Grundlage für die Zahlen die jeweilige Kostenberechnungen nach den zu erwarteten Preisen sind.

Der Hauptausschuss der Verbandgemeinde Rhein-Nahe beschließt sodann einstimmig die Vergabe des Gewerks Prallschutz und Sportboden im Rahmen der Sanierung der Sporthalle der Grundschule Am Nahetor, Münster-Sarmsheim, an die Firma Wilms GmbH, 97353 Wiesentheid, zum Angebotspreis in Höhe von 128.548,56 €.

Haushalt 2024, Vorstellung

Der Erstentwurf des Haushalts 2024 lag allen Mitgliedern im Vorfeld schriftlich vor.

Frau Elsholz, Abt. Finanzen, stellt den Haushaltsentwurf vor.

Folgende Investitionen sind danach, für das Jahr 2024 geplant:

- Betriebsausstattung der Feuerwehr, wobei das Ergebnis der Feuerwehrbedarfsanalyse noch abzuwarten ist.

Fragen zum Erwerb der Feuerwehrdrehleiter konnten von Herrn Seemann beantwortet werden. Danach ist die Anschaffung unabdingbar, da die Feuerwehr nach dem neuen Katastrophenschutzgesetz, ansonsten nicht mehr einsatzfähig ist.

In der Feuerwehrbedarfsanalyse soll auch die Bedienung (Personaleinsatz) der Drehleiter geklärt werden.

Herr Berres fragt an, ob es eine schriftliche Auflagenanforderung der ADD bezüglich der Feuerwehrausstattung gibt. Herr Seemann wird dies mit Herrn Klumb, Sachgebietsleiter 3, klären und im Nachgang beantworten.

- Unterschiedliche Investitionen in den 4 Grundschulen der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.

Die Toilettenrenovierung in der Grundschule Waldalgesheim ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Herr Leufen Verkoyen fragt bzgl. der Differenz zwischen den Zahlen, die bei der Sitzung des Schulträgerausschuss vorliegen und denen, die im Haushalt 2024 stehen. Diese werden bis zur nächsten Ausschusssitzung geklärt.

- Verschiedene Betriebs- und Geschäftsausstattungen in der Verbandsgemeinde Rhein Nahe

Frau Sievers-Römhild bittet um die Klärung des Punktes „Anschaffung eines Fototerminals“. Herr Seemann übergibt das Wort an Herrn Hessel, der erklärt, dass es ab Mai 2025 die gesetzliche Verpflichtung gibt, dass ausschließlich digitale Passbilder im Einwohnermeldeamt verwendet werden dürfen. Die Verbandsgemeinde muss dem Bürger die Möglichkeit bieten, ein digitales Foto vor Ort zu erzeugen. Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe plant, das Fototerminal schon im Jahr 2024 anzuschaffen.

Bzgl. der Anschaffung des Fototerminals für das Einwohnermeldeamt soll seitens der Verwaltung geprüft werden, ob eine interkommunale Kooperation mit der Stadt Bingen möglich ist.

- Stellenplan der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Herr Hessel erläutert, dass die Personalbedarfsmessung vorliegt und es in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe einen Stellenmehrbedarf von 5,27 Stellen gibt.

Verwaltungsintern wurde bereits beraten, wie diese 5,27 Stellen zielgerecht aufgeteilt werden können. So wurde u. a. ein Mehrbedarf im Bereich der Vollstreckung, im Bauwesen und in der Abteilung Finanzen festgestellt.

Im Zuge der weiteren organisatorischen Umsetzung enthält der Haushaltsplan vorab 3,30 Stellenanteile. Außerdem ist seitens der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe geplant, mehr Ausbildungsplätze anzubieten, sodass für das Jahr 2025 eine weitere Stelle ausgewiesen werden kann.

Die Nachbearbeitung und Feinabstimmung des Haushaltes erfolgt umgehend.