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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 50/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Hinweis auf Räum- und Streupflicht

Räumen vor Streuen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der Satzungen der Stadt Bacharach und der Ortsgemeinden über die Reinigung öffentlicher Straßen wird den Eigentümern der bebauten und unbebauten Grundstücke u.a. bei Schnee und Glätte eine besondere Reinigungs- und Streupflicht auferlegt.

Im Interesse der Verhütung von Unfällen und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen werden alle Grundstückseigentümer hiermit nochmals auf diese besonderen Pflichten hingewiesen.

Nach den Satzungen erstreckt sich die Streupflicht der Anlieger bei Glätte auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücks-grenze. Das Bestreuen hat mit abstumpfenden Mitteln zu geschehen. Auf Streusalz ist möglichst zu verzichten. Erforderlichenfalls ist tagsüber mehrmals zu streuen, so dass während der allgemeinen Verkehrszeiten, die in den Satzungen angegeben sind, keine Rutschgefahr besteht.

Bei Schneefällen ist vor dem Bestreuen der Fahrbahnen und Gehwege der Schnee weg- zuräumen. Gefrorener und festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.

Wir weisen darauf hin, dass für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Räum- und Streupflicht entstehen, der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann.

Die jeweiligen Satzungen der Ortsgemeinden und der Stadt Bacharach sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe unter www.vgrn.de/Satzungen einsehbar.

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe
Benedikt Seemann, Bürgermeister