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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 50/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 15 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Oberdiebach vom 22.02.2010 wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verantwortlichen für die nachfolgend aufgeführten Grabstätten nicht mehr erreichbar und feststellbar sind:

Friedhof Rheindiebach

Wahlgrabstätte

Feld/Grab/Nr.: B/4/13  —  König, Rudolf und Marianne

Die Angehörigen werden hiermit öffentlich aufgefordert, sich bis zum 05.01.2026 zu melden. Die Frist beginnt am Tage nach dem Aushang dieser Bekanntmachung auf dem Friedhof, bzw. nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Möglichkeit zur Regelung der Verantwortlichkeit ist auf Antrag möglich, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortsgemeinde Oberdiebach einzureichen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abzuräumen, einzuebnen und einzusäen.

Oberdiebach, 01.12.2025
Oliver Straßburger
Ortsbürgermeister