Gemäß § 15 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Oberdiebach vom 22.02.2010 wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verantwortlichen für die nachfolgend aufgeführten Grabstätten nicht mehr erreichbar und feststellbar sind:
Friedhof Rheindiebach
Wahlgrabstätte
Feld/Grab/Nr.: B/4/13 — König, Rudolf und Marianne
Die Angehörigen werden hiermit öffentlich aufgefordert, sich bis zum 05.01.2026 zu melden. Die Frist beginnt am Tage nach dem Aushang dieser Bekanntmachung auf dem Friedhof, bzw. nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Möglichkeit zur Regelung der Verantwortlichkeit ist auf Antrag möglich, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortsgemeinde Oberdiebach einzureichen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abzuräumen, einzuebnen und einzusäen.