Am Sonntag, den 26.02.2023, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsteiles Henschhausen der Stadt Bacharach und am Sonntag, den 12.03.2023, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsteiles Henschhausen der Stadt Bacharach statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 20.01.2023, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe erhalten.