Aufstellung des Bebauungsplans „In der Reifersley“ in der Ortsgemeinde Niederheimbach gemäß § 13 b BauGB - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederheimbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Reifersley“ in der Ortsgemeinde Niederheimbach beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Reifersley“ ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt (Abgrenzungsplan):
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Reifersley“ umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Niederheimbach:
Flur 12, Flurstücke 61, 62, 66/5 (tlw.) 66/6 (tlw.), 131 (tlw.), 314 (tlw.), 315 (tlw.), 316 (tlw.), 322 (tlw.), 323 und 324 (tlw.)
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.