Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Höh II“ in der Ortsgemeinde Niederheimbach gemäß § 13 b BauGB - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederheimbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Höh II“ in der Ortsgemeinde Niederheimbach beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf der Höh II“ ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt (Abgrenzungsplan):
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf der Höh II“ umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Niederheimbach:
Flur 12, Flurstücke 231/2 (tlw.), 232, 233, 234, 429/1 und Flur 13, Flurstücke 21 (tlw.), 24, 25, 28, 29, 31, 32, 33, 34, 35, 36 und 210/1 (tlw.)
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.