Die Preisentwicklung in Deutschland ist aktuell so rasant wie schon lange nicht mehr. Auch der Zweckverband RheinHunsrück Wasser ist im kommenden Jahr gezwungen, die Preise zu erhöhen.
Der Preis für den Kubikmeter Trinkwasser, mit zwangsläufig hohem Energieaufwand aus dem ergiebigen Wasserschutzgebiet des Neuwieder Beckens gefördert, musste zur Deckung der prognostizierten Kosten auf 2,70 € + MwSt. festgelegt werden. Die Erhöhung der Grundpreise konnte moderat gehalten werden.
Grund für die steigenden Preise sind die gestiegenen Beschaffungs-, Personal- und Instandhaltungskosten. Der rasant gestiegene Strompreis wirkt sich dabei am massivsten auf die Produktions- und Verteilkosten des Trinkwassers aus. Der durch den Zweckverband zu zahlende Strompreis beträgt ab 1.1.2023 nahezu das Sechsfache des Preises in 2022.
Die von der Bundesregierung angestrebte Strompreisbremse im nächsten Jahr kann leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bei der Wasserpreiskalkulation berücksichtigt werden. Dazu muss der von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzesentwurf noch konkretisiert und vom Bundestag beschlossen werden. Auch ist die Verfahrensweise zur Wirkung der Strompreisbremse noch nicht genau ableitbar.
Da der Zweckverband ohne Gewinnabsichten und dabei kostendeckend kalkulieren muss, erfolgte die Festlegung des Wasserpreises für 2023 auf Grundlage der momentan feststehenden Aufwandspreise.
Sobald zum Prozedere der beabsichtigten Strompreisbremse Klarheit und Verbindlichkeit gegeben sind, wird der Wasserpreis rückwirkend für die gesamte Jahresmenge 2023 voraussichtlich wieder gesenkt werden können.
Preisübersicht 2023
| € | € | |
| ohne MwSt. | incl. 7% MwSt. | |
| 1a) Der Wasserpreis beträgt im Verbandsgebiet mit Ausnahme | ||
| von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach, je m³ | 2,70 | 2,89 |
| 1b) Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Wasserpreis je m³ | 2,90 | 3,10 |
| 2a) Der Grundpreis beträgt pro Jahr im Verbandsgebiet mit Ausnahme von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von | ||
| Q3 4 m³/h | 120,00 | 128,40 |
| Q3 10 m³/h | 288,00 | 308,16 |
| Q3 16 m³/h | 480,00 | 513,60 |
| Q3 25 m³/h sowie Q3 30 m³/h | 720,00 | 770,40 |
| Q3 40 m³/h | 1.440,00 | 1.540,80 |
| Q3 63 m³/h | 1.920,00 | 2.054,40 |
| Q3 100 m³/h | 2.880,00 | 3.081,60 |
| größer als Q3 100 m³/h nach besonderer Vereinbarung | ||
| 2b) Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Grundpreis bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von | ||
| Q3 4 m³/h | 148,00 | 158,36 |
| Q3 10 m³/h | 355,20 | 380,06 |
| Q3 16 m³/h | 592,00 | 633,44 |
| Q3 25 m³/h | 888,00 | 950,16 |
Preisblatt
zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen des Zweckverbandes
RheinHunsrück Wasser zur AVBWasserV
gültig ab Ausführung 01.01.2023
Hausanschlusskosten (Ziffer III. 3. der Ergänzenden Bestimmungen)
a) Herstellkosten ohne Erdarbeiten
aa) Fertigstellung nach Vorverlegung 706,00 €
ab) Fertigstellung nach Vorverlegung mit Schieber
Grundstücksgrenze 891,00 €
ac) Verlegung ohne vorherige Vorverlegung 1.076,00 €
(Material und Verlegekosten im öffentl. und priv. Bereich)
ad) Verlegung ohne vorherige Vorverlegung
mit Schieber Grundstücksgrenze 1.358,00 €
(Material und Verlegekosten im öffentl. und priv. Bereich)
b) Erdarbeiten
ba) Erdarbeiten im öffentlichen Bereich 3.290,00 €
bb) Erdarbeiten im privaten Bereich 257,00 €/lfdm
bc) Kopfloch Erdarbeiten privater Bereich 444,00 €
Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung (Ziffer X. der Ergänzenden Bestimmungen)
Mahnkosten 2,50 €1
Nachinkasso 25,00 €1
Einstellung der Versorgung 60,00 €1
Wiederaufnahme der Versorgung 60,00 €
Ausleihe von Standrohren und Kompaktübergabestellen
a) Kompaktübergabestelle für Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch
je Ausleihe max. 1 Woche pauschal 840,00 €
je weitere Woche 20,00 €
b) Standrohr
Grundpreis pro Tag (mind. 1 Woche) 1,00 €
einmaliger Bearbeitungsbetrag und Überprüfung
und Wartungskosten je Ausleihe 50,00 €
c) Standrohr bis 10 m³/h für Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch
je Ausleihe max. 1 Woche pauschal 440,00 €
je weitere Woche 10,00 €
Wasserpreis je m³ gem. Festsetzung in der Haushaltsatzung des jeweiligen Jahres
Wasserprobe incl. Entnahme 89,00 €
Umsatzsteuer
Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
Die mit 1 gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Wir bitten um Ihr Verständnis.