Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr.8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95ff Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz (GemO), folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 werden festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.900 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.785 Euro
der Jahresüberschuss auf 115 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 455 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 455 Euro
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 10.600 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.885 Euro
der Jahresüberschuss auf 715 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 1.055 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.055 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000 Euro.
Die Verbandsumlage zur Bestreitung allgemeiner Aufwendungen und zur Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben wird für das Haushaltsjahr 2022 auf € 0,04 und für das Haushaltsjahr 2023 auf € 0,12 je Einwohner der einzelnen Gemeinden / Stadt festgesetzt. Maßgebend ist für das Haushaltsjahr 2022 die vom Statistischen Landesamt ermittelte Einwohnerzahl zum 30.06.2021 und für das Haushaltsjahr 2023 die vom Statistischen Landesamt ermittelte Einwohnerzahl zum 30.06.2022.
Der Stand des Eigenkapital beträgt gem. der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 50.007,49 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen wird nicht festgelegt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Dienstag, 27.12.2022 bis Dienstag 17.01.2023
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Bingen, Torwärterhaus an der Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, öffentlich aus.
Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V.m. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.