Im Jahr 2023 wurden ca. 70 Bäume in der OG Weiler gepflanzt, so viele – in Summe – wie noch nie in einem Jahr, ausgenommen Aufforstungen im Wald. Die OG hat Sponsoren geworben und im Leader-Programm Regionalpakt die Beschaffung kofinanzieren können.
Wenn die OG Weiler im kommenden Frühjahr noch einmal Fördermittel erhält, kann damit auch die Begrünung innerorts und am Ortsrand erfolgen.
Erneuerung der Stützmauer am Rathaushof. Die schadhafte Mauer (Kostenschätzung 110Tsd. € incl. Nebenkosten) wurde als I-Stock – Maßnahme zur Förderung beantragt. Über die Förderung und deren Höhe ist noch nichts bekannt. Die Gesamtmittel stehen im HH bereit, sodass eine Förderung auch wenn diese erst im kommenden Jahr erfolgt eine erfreuliche Haushalthilfe ist.
In den Duhlwiesen ist ein weiteres Grundstück verkauft worden. Für das letzte Grundstück läuft noch eine Option. Die komplette Erschließungsmaßnahme der Duhlwiesen- Grundstücke mit der neuen Straße ist abgeschlossen, die Endabnahme ist vorletzte Woche erfolgt, sodass noch in diesem Jahr mit der Schlussrechnung die Maßnahme abgeschlossen werden kann.
Der Friedhofsvorplatz ist fertiggestellt, die Schlussabnahme wurde durchgeführt. Kleine Anmerkungen sind festgestellt und die Restarbeiten werden übertragen, denn z.Zt. sind Raseneinsaatund Restpflanzung witterungsbedingtnichtmehr möglich.
Der Glasfaserausbau in Weiler macht sehr gute Fortschritte. Trotz schwieriger Wetterlage kommen die Arbeiten gut voran, zeitweise wird sogar mit drei Kolonnen gearbeitet.
Mit der Fertigstellung des Kita-Neubaus geht es langsam aber sicher auf der Zielgeraden weiter. Die Abnahmen und auch die begonnenen Einweisungen gestalten sich sehr aufwändig, ebenso die behördlichen Gutachten für die Betriebszulassung.
Der Start der Mensa für die Schüler der Grundschule ist erfolgt. Es läuft jetzt die Eingewöhnungsphase. Die ersten Schülerspuren sieht man an den Wänden. Es wird eine dauerhafte erzieherische Begleitung nötig, damit sich das in Grenzen hält. Auch das Werfen mit WC-Papier als Bällchen ist festzustellen.
Auch der Seniorentisch ist im Angebot und findet gut Annahme.
Die Vertragsvorlage wurde noch einmal vom Vielfaltmenü angefordert. Der Betriebsträger prüft die ergänzte Vertragsvorlage für die Nutzung. Sobald die Rückmeldung angekommen ist, geht diese an den Rat.
Im Moment sind alle Stellen in der Kita mit Personal besetzt. Es besteht Kontakt mit zwei weiteren Personen über die Kita GmbH und durch die Aktivitäten des Elternausschusses. Wenn noch eine Mitarbeiterin dazu kommt ist die Kita in der Lage die komplette Zahl von 140 Kindern zu bedienen. Im Moment werden 105 Kinder in der Kita betreut,weitere Kinder sind noch auf der Warteliste.
Der HuFinA hat am 27.11. den HH-Entwurf für 2024 ausführlich beraten und einstimmig zur Weiterbehandlung empfohlen. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt im Amtsblatt, die GR-Sitzung mit Beschlussfassung findet voraussichtlich am 19.12.2023 statt.
- Zur Frage nach der finanziellen Seite des Gemeindejubiläums teilt der Vorsitzende mit, dass die Kosten in zwei Haushaltsstellen verbucht wurden. Es stehen noch einige kleinere Rechnungen auf. Der aktuelle Status beträgt:
- Für den Bereich Gemeindefest waren insgesamt 15.000, -- EUR vorgesehen. Verausgabt sind ca. 4.600, -- EUR, sodass noch gerundet ca. 10.000, -- EUR übrig sind.
- Für den Bereich Partnerschaften waren insgesamt Mittel in Höhe von 7.000, -- EUR vorgesehen. Die Ausgaben belaufen sich 4.400, -- EUR, sodass noch ein Betrag in Höhe von 2.600, -- EUR verbleibt.
- Es wird angemerkt, dass die Reaktionen der Ortsgemeinde auf eingehende E-Mails oft lange dauern. Der Vorsitzende und die Beigeordneten informieren, dass der Arbeitsaufwand der Verantwortlichen aktuell enorm angestiegen ist und es dadurch bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen kann; um Rücksichtnahme wird gebeten. Aus dem Rat kommt der Vorschlag, dass beim Eingang von Mails eine automatische Antwort als Rückmeldung eingerichtet werden sollte. Der Vorsitzende findet den Vorschlag gut und nimmt diesen auf.
- In der Ulmenstraße sind Schäden durch das Wurzelwerk eines Baums festgestellt worden. Eine Schadensbeseitigung könnte durch Baumfällung möglich sein; hierzu wird über Alternativen nachgedacht. Das Problem ist erkannt, es ist schwierig und kann in der heutigen GR-Sitzung nicht gelöst werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Bebauungsplanänderungsentwurfes (Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung)
Der Vorsitzende erläutert nochmals den Sachverhalt anhand von Folien.
Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen der Vorlage zuzustimmen.
- Sodann beschließt der Rat der OG Weiler einstimmig die Annahme des Bebauungsplan-
- Änderungsentwurfes so wie dargestellt mit den Planzeichnungen, textlichen
- Festsetzungen und Begründung.
- Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Nach dem Beschluss und der Bekanntmachung liegen die Unterlagen 4 Wochen aus. Danach wird über die Bedenken und Anregungen im GR entschieden. Nach der Entscheidung wird der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Der Rat der OG Weiler beschließt einstimmig die 10. Änderung des Bebauungsplans „Weiler Nord-Ost“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i. V. m § 13 BauGB wie folgt durchzuführen:
- von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen.
- der betroffenen Öffentlichkeit wird durch Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
- die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Seit Frühjahr ist in der OG Weiler die Satzung über wiederkehrende Beiträge in Kraft.
Große Maßnahmen, die HH-relevant im Investitions-HH gesondert ausgewiesen werden, sind – ausgenommen von zwei Ansätzen im Rosenweg und in der Hofstr. II - noch nicht beschlossen und sollen erst im neuen HH-Jahr 2024 erfolgen.
Es wurden aber eine ganze Reihe von Reparaturen, Ausbesserungen und Erneuerungen, Flickarbeiten und Ersatzbeschaffungen vorgesehen, die unter die abzurechnenden Maßnahmen fallen.
Dazu ist, wie die VG mitteilt, ein Beschluss erforderlich, der die Maßnahmen auflistet und beschreibt.
WKB - Maßnahmen
(Kleine Maßnahmen der Reparatur, Ausbesserungen und Erneuerungen)
1. Ulmenstraße: Pflanzbeet-Wiederherstellung. Beseitigen von Wurzelaufwölbung im Straßenbereich, Wiederherstellung der Wasserführung, die durch flächige Absenkungen im Bereich der Einmündung Erlenweg nicht mehr gegeben ist.
2. Kiefernweg: Verbreiterung und Ausbau des unbefestigten Fußweges und Öffnung für den Verkehr, Herstellung der öffentlichen Schotterfläche als Parkfläch
3. Friedhofsweg: Neuausrichtung der Oberflächenentwässerung durch wasserführende Rinne mit dazu gehöriger Schutzwand / Stützmauer
4. Heilig-Kreuz-Weg: Erneuerung von 2 Holzmasten und 1 Metallmasten. Diese Maßnahmen sollen, da im HH – reduziert auf Planungskosten - ausgewiesen, als Maßnahme beschlossen und planerisch in den nächsten Monaten bereits anlaufen.
5. Rosenweg: Planung für die Ausbaumaßnahme (für Zuwegung GS und Kita)
6. Hofstraße – 2. Teilbereich: Planung für die Ausbaumaßnahme für Straße / Kanal / Hausanschlüsse
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dieser möge entsprechend beschließen.
Nach Beratung fasst der Rat der OG Weiler folgende Beschlüsse:
Die aufgeführten Maßnahmen unter den Punkten 1, 3, 4, 5, und 6 sollen beauftragt werden.
Für die unter Punkt 2 aufgeführte Maßnahme „Kiefernweg“ soll zunächst von der Verbandsgemeinde geprüft werden, ob es sich hier um eine Erschließung der Straße oder um einen Ausbau handelt.
Diese Beschlüsse erfolgen einstimmig.
Nach Amtsverzicht von Matthias Gundal (Lenhard) und dem Eintritt von Renate Trennert in den Rat sind auch die Besetzungen der gemeindlichen Ausschüsse anzupassen.
Die vorschlagsberechtigte FWG hat zur Sitzung eine Vorlage für die Nachbesetzung der freigewordenen Ausschusssitze vorgelegt.
Die Liste der Mitglieder der Ausschüsse für die OG Weiler in der Legislaturperiode 2019 – 2024 mit Stand 28.11.2023 liegt den Ratsmitgliedern vor. Die Namen der Personen für die Neubesetzung der frei gewordenen Mandate sind gelb unterlegt.
Der Rat der OG Weiler beschießt einstimmig die vorgeschlagenen Besetzungen als gemeinsamen Vorschlag per Akklamation zu beschließen.
Sodann beschließt der Rat der Ortsgemeinde Weiler einstimmig die Nachwahl der genannten Personen in die genannten Ausschüsse, sodass die in der Liste gelb unterlegten Personen in die frei gewordenen Mandate gewählt werden.
Bei der Wahl ruht – wie bei Wahlen üblich - das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters.
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Gemeinde an der kommunalen Wärmeplanung (kWP)
Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeinde mit der entsprechenden Förder- und Vorhabenumsetzung auf Ebene der Verbandsgemeinde
Um die Wärmewende weiter zu forcieren, sollen die Kommunen verstärkt in die Pflicht genommen werden.
In Rheinland-Pfalz gibt es noch keine Verpflichtung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ab dem Jahr 2024 oder später. Trotzdem ist es erforderlich, dass sich die Gemeinden mit dem Thema beschäftigen. Es ist notwendig, gemeinsam die Vorbereitungen zu treffen, den entsprechenden Förderantrag noch im Jahr 2023 auf den Weg zu bringen um die Kommunale Wärmeplanung (mit bewilligten Fördermitteln für die Jahre 2024 und 2025) angehen zu können.
Die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung wird seitens des Bundes gefördert.
Bei Antragsstellung bis zum 31.12.2023 gelten Förderquoten von regulär 90% bzw. 100% bei finanzschwachen Kommunen. Der Eigenanteil ist damit gegenwärtig sehr gering.
Bei Antragsstellung ab 01.01.2024 fallen die Förderquoten auf regulär 60% bzw. 80% bei finanzschwachen Kommunen. Der Eigenanteil fällt damit wesentlich höher aus.
Nach ausführlicher Beratung fasst die Ortsgemeinde Weiler einstimmig folgender Beschluss:
1. Die Ortsgemeinde Weiler beabsichtigt mit Blick auf den Entwurf des WPG-E, dem vom Bund verabschiedeten GEG sowie die Fördermittelkulisse der Kommunalrichtlinie (mit einer hohen Förderquote bis 31.12.2023) eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
2. Die Verbandsgemeinde wird mit der entsprechenden Förder- und Vorhabenumsetzung auf Ebene der Verbandsgemeinde beauftragt.
Nach Diskussion soll unter Punkt 3, der Aufgabenübertragung zunächst nicht zugestimmt werden:
3. Die Aufgabe wird zum Zwecke der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung sowie der Abwicklung des Förderprogramms gem. § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde übertragen.
Es wird vorgeschlagen, dass bei der VG Rhein-Nahe eine Klärung zu Punkt 3 herbeigeführt wird damit ein evtl. anstehender Beschluss dann erfolgen kann.
Öffentliche Sitzung – 2. Teil
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der GR zwei Bauanträgen die Zustimmung erteilt.