In der Zeit vom 2. bis 31. Januar 2024 können „Anträge Teil 2“ für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren endet die Frist am 30. April 2024. Darauf weist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hin.
Es können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil eins des Antragsverfahrens des Jahres 2023 und früher gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist das bereits im Teil eins des Antragsverfahrens gewählte Vorhaben verbindlich. Eine Änderung ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Nähere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung auf Anfrage.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gestellt werden und müssen unterschrieben bis zum 31. Januar 2024 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft/Verkehr/Landwirtschaft/Weinbau die Richtlinien und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.