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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 51/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oberdiebach am Donnerstag, 16.11.2023 um 19:30 Uhr, in der Alten Schule, Kirchstraße 7 in Oberdiebach

Öffentlicher Teil 1:

Mitteilungen

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Der Vorsitzende teilte mit, dass die Höhe der Reparaturkosten am Weinfass in Winzberg sich auf 2.122,18 € belaufen. Die Rechnung wurde an die Versicherung weitergeleitet.

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Vom Turm in Rheindiebach sind Teile des Außenputzes auf die B9 gefallen. Eine Fachfirma ist beauftragt worden.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024 der Gemeinde Oberdiebach

Revierförster Joachim Jakobs informierte die Anwesenden eingehend über die allgemeine Situation im Bereich des Gemeindewaldes Oberdiebach. Bezüglich des Fortwirtschaftsplanes erläuterte der Revierförster die vorgeschlagenen Planzahlen für das Jahr 2024. Nach dieser Planung belaufen sich die Gesamteinnahmen im Bereich des Forstes auf EUR 176.775 €, die Ausgaben auf EUR 89.450 €. Damit ergibt sich im Bereich des Forstwirtschaftsplanes ein Jahresüberschuss von EUR 92.825 €.

Der vorstehenden Planung des Forstwirtschaftsplan 2024 stimmte der Gemeinderat Oberdiebach einstimmig zu.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende gemäß § 94 Abs. 3 der GemO für die Anschaffung eines Defibrillators

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende in Höhe von 2.758 € für die Anschaffung eines Defilibrators, welcher an der Fürstenberghalle montiert wird.

Beratung und Beschlussfassung über die Kommunale Wärmeplanung (kWP)

a. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung einer „Kommunalen Wärmeplanung“(kWP)

b. Aufgabenübertragung gem.§ 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde

Der Vorsitzende und Bürgermeister Seemann machten hierzu eine kurze Ausführung.

Die kommunale Wärmeplanung kann bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2023 zu 90 % gefördert werden, bei finanzschwachen Kommunen sogar bis zu 100 %. Bei späterer Antragstellung liegen die Zuschussquoten bei 60 % bzw. 80 %. Ob und inwieweit eine interkommunale Zusammenarbeit möglich ist, wird von Seiten der Verbandsgemeinde geprüft. Es soll ein Auftrag, der die Verbandsgemeinde sowie die angehörigen Gemeinden beinhaltet, an ein Unternehmen erteilt werden. Die Wärmeplanung bezieht sich nicht nur auf öffentliche Gebäude, sondern auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde.

Die Gemeinde Oberdiebach beabsichtigt mit Blick auf den Entwurf des WPGE den vom Bund verabschiedeten GEG bis zum 31.12.2023 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Verbandsgemeinde wird mit der entsprechenden Förder- und Vorhabens Umsetzung auf Ebene der Verbandsgemeinde beauftragt. Die Aufgabe wird zum Zwecke der Beauftragung einer kommunalen Wärmeplanung sowie der Abwicklung des Förderprogramms § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde übertragen.

Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe damit zu beauftragen die Fördermittel für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu beantragen.

Bericht über den Termin mit der Gartenakademie Rheinland – Pfalz am 26.10.2023 in Oberdiebach mit seinen Ortsteilen

Der Vorsitzende berichte hierzu kurz von der Begehung durch die 3 Ortsteile und Ideen die vorgebracht wurden und eventuell umgesetzt werden sollen.

Verschiedenes

Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt,

- dass der Seniorennachmittag ein voller Erfolg war; der Vorsitzende bedankte sich bei allen Helfern;

- dass am 13.11.2023 eine Veranstaltung in Ingelheim „Rettet die Kommunen“ stattfand;Bürgermeister Seemann führte kurz aus und dass eine sogenannte „Ingelheimer Erklärung“ der anwesenden Bürgermeister abgegeben wurde.

Von den Ratsmitgliedern wurden folgende Themen angesprochen:

- fehlender Informationsfluss bei Ausbau des Breitbandkabel;

- Freischneideaufruf, Mitteilung im Mitteilungsblatt;

- Aktionstage in der Ortsgemeinde;

- Hinweis auf nicht geschlossene Teerdecke in Winzberg;

welche vom Vorsitzenden entsprechend beantwortet wurden.

Öffentlicher Teil 2:

Bekanntgabe von Beschlüssen im Nichtöffentlichen Teil

Ein Beschluss wurde vertagt und eine neue Hausnummer wurde vergeben.