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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 51/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle

Erinnerung zur Ablesung der Wasserzähler

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

zur Erstellung der Jahresabrechnung über Ihren Wasserverbrauch in der Ableseperiode 01.01.2024 – 31.12.2024 ist Ihre aktive Mitwirkung durch Selbstablesung des Wasserzählerstandes erforderlich. Hierzu haben wir ab der 47. Kalenderwoche ein Anschreiben versandt, in dem die verschiedenen Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung (Internetportal, QR-Code, Antwortpostkarte) erläutert werden.

Alternativ können Sie uns die Zählerstände auch per Telefon, Telefax oder an die Mail-Adresse ablesung@trollmuehle.de durchgeben. Bitte unbedingt die Kunden- und Zählernummer angeben.

Bitte beachten Sie, dass wir Zählerstände, die uns nicht bis zum 31.12.2024 vorliegen, auf Basis Ihres Vorjahresverbrauchs schätzen werden.

Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder der Kontoverbindungen sollten uns ebenfalls kurzfristig schriftlich mitgeteilt werden, damit diese vor Erstellung der Jahresgebührenbescheide noch berücksichtigt werden können.

Hinweis: Haushalte, deren herkömmliche mechanischen Wasserzähler bereits gegen elektronische Ultraschall-Funkwasserzähler getauscht wurden, erhalten kein Anschreiben. Die Erfassung des Zählerstandes erfolgt zum Stichtag 31.12.2024 über Funkauslesung durch den Zweckverband.

Ihr Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle
Werkleitung
www.trollmuehle.de