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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 51/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung
Guldenbachtal für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Guldenbachtal hat am 25.11.2024 die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für 2025 beschlossen.

Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde hat am 05.12.2024 mitgeteilt, dass

gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die Ansätze des dazugehörenden Wirtschaftsplanes einschließlich des Stellenplanes keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Guldenbachtal vom 12.12.2024

Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 25.11.2024 gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i. V. m. § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung und § 15 Abs. 4 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Überprüfung durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als für den Zweckverband zuständige Aufsichtsbehörde, vom 05.12.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Die Gesamtbeträge des Wirtschaftsplanes 2025 werden festgesetzt auf

im Erfolgsplan

bei den Erträgen  —  976.000,00 €

bei den Aufwendungen  —  976.000,00 €

im Vermögensplan

bei den Einnahmen  —  313.000,00 €

bei den Ausgaben  —  313.000,00 €

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf  —  0,00 €

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  —  0,00 €

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  —  300.000,00 €

§ 3

Der Umlagebedarf wird festgesetzt auf

1. Betriebskostenumlage gesamt  —  976.000,00 €

Verteilung auf die Verbandsmitglieder:

a) VG Langenlonsheim-Stromberg,

Bereich Langenlonsheim  —  389.823,00 €

b) VG Rhein-Nahe  —  353.007,00 €

c) VG Langenlonsheim-Stromberg, Bereich Stromberg  —  233.170,00 €

2. Investitionskostenumlage gesamt  —  313.000,00 €

Verteilung auf die Verbandsmitglieder:

a) VG Langenlonsheim-Stromberg,

Bereich Langenlonsheim  —  140.323,00 €

b) VG Rhein-Nahe  —  83.305,00 €

c) VG Langenlonsheim-Stromberg, Bereich Stromberg  —  89.372,00 €

Langenlonsheim, den 12.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg
Michael Cyfka
Verbandsvorsteher

Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 02.01.2025 bis einschließlich 10.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, An der Pforte 2, 55450 Langenlonsheim, Zimmer 1, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO), vom 31.01.1994 (GVBl S. 153), in der derzeit geltenden Fassung ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen folgender Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen, über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Langenlonsheim, den 16.12.2024
Michael Cyfka
Verbandsvorsteher