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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 51/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes Dörth

Preisanpassung 2026

Auch der RheinHunsrück Wasser Zweckverband muss zum 01.01.2026 den Preis für Trinkwasser anpassen. Die letzte Preisanpassung erfolgte im Jahr 2023.

Der mengenabhängige Preis (netto) erhöht sich, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, um 0,22 € pro Kubikmeter auf 2,42 €/m³. Auch der Grundpreis für die Versorgung mit Trinkwasser musste angepasst werden.

Hintergrund für die Preiserhöhung ist der laufende Anstieg vieler Kostenpositionen, die im Unterhalt und bei Investitionen anfallen.

Frisches Trinkwasser aus der Leitung ist das wichtigste und immer noch das preiswerteste Lebensmittel. Um die Versorgungssicherheit jederzeit aufrecht erhalten zu können, wurde bereits in den letzten Jahren und wird auch in den nächsten Jahren durch den Zweckverband ein anspruchsvolles Investitionsprogramm kontinuierlich weiterverfolgt. Mit diesen Investitionen werden auch Maßnahmen ergriffen, um langfristig effizienter und damit kostengünstiger versorgen zu können.

Weitere Informationen zu den erfolgten Preisanpassungen bitten wir den untenstehenden Übersichten zu entnehmen.

Preisübersicht 2026

2a)

Der Grundpreis beträgt pro Jahr im Verbandsgebiet mit Ausnahme von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von

Q3

4 m³/h

149,00

159,43

Q3

10 m³/h

361,00

386,27

Q3

16 m³/h

596,00

637,72

Q3

25 m³/h sowie Q3 30 m³/h

901,00

964,07

Q3

40 m³/h

1.730,00

1.851,10

Q3

63 m³/h

2.377,00

2.543,39

Q3

100 m³/h

3.605,00

3.857,35

größer als Q3 100 m³/h nach besonderer Vereinbarung

2b)

Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Grundpreis bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von

Q3

4 m³/h

177,00

189,39

Q3

10 m³/h

428,20

458,17

Q3

16 m³/h

708,00

757,56

Q3

25 m³/h

1.069,00

1.143,83

Preisblatt

zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser zur AVBWasserV

gültig ab Ausführung 01.01.2026

1) Hausanschlusskosten (Ziffer III. 3. der Ergänzenden Bestimmungen)

a) Herstellkosten ohne Erdarbeiten

aa) Fertigstellung nach Vorverlegung 763,00 €

ab) Fertigstellung nach Vorverlegung mit Schieber Grundstücksgrenze 900,00 €

ac) Verlegung ohne vorherige Vorverlegung 1.143,00 €

(Material und Verlegekosten im öffentl. und priv. Bereich)

ad) Verlegung ohne vorherige Vorverlegung mit Schieber Grundstücksgrenze 1.333,00 €

(Material und Verlegekosten im öffentl. und priv. Bereich)

b) Erdarbeiten

ba) Erdarbeiten im öffentlichen Bereich 3.665,00 €

bb) Erdarbeiten im privaten Bereich 364,00 € / lfdm

bc) Kopfloch Erdarbeiten privater Bereich 426,00 €

c) Vorverlegung im Rahmen einer Neuerschließung 1.220,00 €

d) Bauwasseranschluss 210,00 €

Wasserpreis je m³ gem. Festsetzung in der Haushaltsatzung des jeweiligen Jahres

2) Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung

(Ziffer X. der Ergänzenden Bestimmungen)

Mahnkosten 2,50 €1

Nachinkasso 25,00 €1

Einstellung der Versorgung 60,00 €1

Wiederaufnahme der Versorgung 60,00 €

3) Ausleihe von Standrohren und Kompaktübergabestellen

a) Kompaktübergabestelle für Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch

Grundpreis für einmaligen Bearbeitungsbetrag, Überprüfung und

Wartungskosten je Ausleihe inkl. 1 Woche Ausleihe pauschal 1.300,00 €

jeder weitere Tag 3,00 €

b) Standrohr

Grundpreis für einmaligen Bearbeitungsbetrag, Überprüfung und

Wartungskosten je Ausleihe inkl. 1 Woche Ausleihe pauschal 80,00 €

jeder weitere Tag 1,00 €

c) Standrohr bis 10 m³/h für Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch

Grundpreis für einmaligen Bearbeitungsbetrag, Überprüfung und

Wartungskosten je Ausleihe inkl. 1 Woche Ausleihe pauschal 630,00 €

jeder weitere Tag 1,50 €

Wasserpreis je m³ gem. Festsetzung in der Haushaltsatzung des jeweiligen Jahres

4) Wasserproben

a) Interne Wasserprobe inkl. Entnahme 93,00 €

b) Externe zertifizierte Wasserprobe inkl. Entnahme 260,00 €

5) Umsatzsteuer

Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.

Die mit 1 gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Dörth, den 09.12.2025
RheinHunsrück Wasser
- Zweckverband -