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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 51/2025
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Verbandsgemeindekasse bittet um Beachtung bei zukünftigen Zahlungen

Die Verbandsgemeindekasse erinnert die Bürgerinnen und Bürger daran, im kommenden Jahr Zahlungen nur dann vorzunehmen, wenn sie durch eine vorherige Zahlungsaufforderung oder durch einen Bescheid (z. B. Grundsteuer, Abwasser oder ähnliche behördliche Bescheide) rechtlich veranlasst sind.

Wichtige Hinweise:

Zahlungen ohne schriftliche Zahlungsaufforderung oder ohne entsprechenden Bescheid können von der Verbandsgemeindekasse nicht bearbeitet werden. Dies gilt auch für bestehende Daueraufträge, diese sollten vor der Ausführung überprüft und gegebenenfalls gelöscht oder geändert werden.

Falls eine Zahlung nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder kein zugehöriger Bescheid vorhanden ist, erfolgt eine Rücküberweisung an den Überweiser.

Bitte prüfen Sie daher sorgfältig Ihre Unterlagen, bevor Sie eine Zahlung veranlassen, und warten Sie auf den rechtsverbindlichen Bescheid oder eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Zahlungsziel und Rechtsgrundlage bleiben selbstverständlich unverändert.

Die Verbandsgemeindekasse dankt Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe um Verzögerungen und Rückbuchungen zu vermeiden.

Für Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindekasse jederzeit gern zur Verfügung.

Verbandsgemeindekasse Rhein-Nahe

Heinke, Kassenverwalterin