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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 6/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses und des Werkausschusses mit anschließender Sitzung des Hauptausschusses

Am Mittwoch, 15. Februar 2023, 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal, 1. Stock, der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Str. 18, 55411 Bingen, eine öffentliche gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses und des Werkausschusses mit anschließender Sitzung des Hauptausschusses statt.

Tagesordnung

A. Gemeinsame öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und des

Werkausschusses

1.

Mitteilungen der Verwaltung

2.

Haushaltswirtschaft 2023

Beratung des Wirtschaftsplanes der Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe und Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat

3.

Edeka-Markt Bacharach

Zwischenstandsinformation über die Kanalverlegung

4.

Verschiedenes

B. Sitzung des Hauptausschusses

Öffentlicher Teil

1.

Mitteilungen der Verwaltung

2.

Haushaltswirtschaft 2023

Beratung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) sowie den Stellenplan der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat

3.

Bericht des Bürgermeisters gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG)

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bingen; Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

5.

Beratung und Beschlussempfehlung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich unterhalb des Friedhofes in der Gemarkung Oberdiebach zur Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf

6.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel und Dienstleistungen“ und einer gewerblichen Fläche sowie Beauftragung eines Planungsbüros

Beratung und Beschlussempfehlung über die Durchführung des Änderungsverfahrens

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

7.

Auftragsvergaben

8.

Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

9.

Personalangelegenheiten

10.

Mitteilungen und Verschiedenes

Bingen, den 03.02.2023
Karl Thorn, Bürgermeister