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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 6/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und Wirtschaftsplan 2023 der Verbandsgemeindewerke Rhein-NaheMöglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie des Wirtschaftsplans liegen ab sofort bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Rhein-Nahe und den Werkausschuss der Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Sachgebiet Haushalt und Finanzen, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie zum Wirtschaftsplan können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.