| a) | Bekanntmachung des Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
| b) | Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Zu a)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Hüttenloch“ zur Ausweisung eines Gewerbegebietes beschlossen.
In Erweiterung dieses Beschlusses hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim in seiner Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Hüttenloch“ um die Grundstücke der Gemarkung Genheim
Flur 5, Flurstücke 84/8, 85/8, 85/15, 86/2, 87/3, 88/3, 89/3 (tlw.) und 99/6
zu vergrößern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Genheim
Flur 5, Flurstücke 6/2, 7/2, 8/2, 9/2, 10/1, 10/2, 10/5, 11/5, 12/6, 13/5, 14/5, 15/5, 16/5, 16/6, 17/11, 17/12, 18/2, 18/5, 19/2, 19/5, 82/1, 82/8, 84/8, 85/8, 85/15, 86/2, 87/3, 88/3, 89/3 (tlw.), 89/4 (tlw.), 99/1, 99/2, 99/6, 100/3, 100/4, 100/5, 114/2 (tlw.) und 114/3 (tlw.)
und ist auf beigefügtem unmaßstäblichen Kartenausschnitt dargestellt.
Zu b)
In der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldalgesheim am 19.12.2023 wurde der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und hierzu gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Im Hüttenloch“ bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dauer von 3 Wochen und zwar vom
08.02.2024 - 29.02.2024 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Der Bebauungsplanentwurf „Im Hüttenloch“ (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht) kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Waldalgesheim Im Hüttenloch) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.