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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 6/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Waldalgesheim

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim;

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 26.07.2023 veröffentlicht.

Der Planentwurf des vorgenannten Bebauungsplans hat mit dem Entwurf der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 27.07.2023 bis einschließlich 17.08.2023 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Zusammenhang mit der Überplanung naturschutzfachlich wertvoller Flächen aus Gründen der Eingriffsminimierung zu ändern. Zur Weiterführung des vorgenannten Bebauungsplanaufstellungsverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des o. a. Bebauungsplans (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, artenschutzrechtliche Beurteilung, Beurteilung Grünland, Biotop- u. Nutzungstypenplan, Abwägungsübersicht aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom

15.02.2024 bis 18.03.2024 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Rathaus, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Weiterhin liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themenblöcken vor:

Art der Umweltinformation

Angaben zur Tierartenvielfalt, der zu erwartenden Vorkommen und dem europäischen Artenschutz; Aussagen zu den betroffenen Tierarten; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und diesbezgl. durchgeführten Untersuchungen (Fachgutachten), möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Angaben zur Pflanzenvielfalt sowie der beobachteten und der zu erwartenden Pflanzenvorkommen; Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatschG und diesbezgl. durchgeführten Untersuchungen (Fachgutachten), Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Pflanzen, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Angaben zur Ausprägung, Zusammensetzung, Nutzung, Vorbelastung Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und zu den Boden-funktionen; Angaben zu den beanspruchten Flurstücken, Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen und Flächen, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe

Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Vorbelastungen, Wasserschutzgebiete, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Außengebiets-, Dränage-, Nieder-schlags- und Abwasser sowie der Gefahr von Sturzflutereignissen; Aussagen zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe

Angaben zur Funktion und zur Schutzwürdigkeit des Planbereichs für das Lokalklima, Angaben zur Inanspruchnahme klimatisch wirksamen Flächen, die zu erwartenden Wärmeemissionen, den Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels. Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und des Erholungspotenzials, der Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und die Erholungseignung sowie Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation der Eingriffe

Angaben zur Vielfalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensraumtypen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe.

Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten nach dem Naturschutz- und Wasserrecht

Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtlich zu erwartenden Emissionen und Immissionen sowie zu mögl. Gefährdungen der Gesundheit und des Wohlbefindens sowie Einschätzung der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen).

Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Angaben zu den voraussichtlich anfallenden Emissionen, Abfällen, Abwässern, Aussagen zu Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen)

Angaben zu Wirkungsverstärkung im Zusammenhang mit benachbarten Vorhaben

Angaben zur den eingesetzten Techniken und Stoffen, soweit bekannt.

Angaben zu den Zielen der übergeordneten Planungen und zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten

Auflistung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Während der Auslegung besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Bebauungsplanaufstellung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Auf der Trift Waldalgesheim) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes „Auf der Trift““ ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Lageübersicht und umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Waldalgesheim:

Flur 24, Flurstücke 51, 52, 53 (teilw.), 54 (teilw.) und 55

Ortsgemeinde Waldalgesheim
55425 Waldalgesheim, 02.02.2024
In Vertretung
Gerhard Huber
Beigeordneter