Wechsel von Wasserzählern gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
auf Grundlage von § 7 der Verbandsordnung gibt der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle bekannt, dass die mechanischen Hauswasserzähler wegen der ablaufenden Eichfrist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (§ 37 MessEG in Verbindung mit Anlage 7, Zif. 5.5.1 zu § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV) durch Mitarbeiter des Zweckverbandes ab der 6. KW/2025 in den folgenden Monaten ausgetauscht werden.
Der Zweckverband hat sich auf Grundlage von § 17 der Wasserversorgungssatzung dazu entschieden, beginnend mit dem Jahr 2020, die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler sukzessive durch elektronische Ultraschall-Funkwasserzähler zu ersetzen. Wichtige Hinweise zum Funkwasserzähler über technische Sachverhalte, die Zählerablesung und insbesondere über datenschutzrechtlichen Aspekte haben wir für Sie in der „Kundeninformation – Hinweise zum Einbau von elektronischen Ultraschall-Funkwasserzählern“ sowie in dem „Merkblatt – Elektronischer Wasserzähler – MULTICAL® 21 – für Haushalte“ zusammengestellt. Diese Informationen können Sie unter nachfolgendem Link in der Rubrik „Downloads“ der Homepage des Zweckverbandes aufrufen. (https://www.trollmuehle.de/download/.....)
Wir bitten die betroffenen Kundinnen und Kunden den Mitarbeitern des Zweckverbandes, die sich entsprechend ausweisen können, den Zugang zu Ihrer Wasserzählereinrichtung zu ermöglichen. Der Austausch der Hauswasserzähler ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Sollten in diesem Zusammenhang im Bereich der Hausanschlusseinführung bis zum Hauptabsperrhahn Reparaturen erforderlich sein, so setzen Sie sich bitte mit unserer technischen Abteilung in Verbindung.