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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 6/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Abwasserzweckverband Untere Nahe

Satzung des Abwasserzweckverbandes Untere Nahe zum Wirtschaftsplan 2025

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Untere Nahe hat in ihrer öffentlichen Verbandsversammlung am 19. Dezember 2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Aufsichtsbehörde hat ihre Genehmigung am 20. Januar 2025 erteilt.

§ 1

Der Wirtschaftsplan 2025 wird

1. im Erfolgsplan mit Erträgen von 1.805.000,00 Euro und den Aufwendungen von 1.805.000,00 Euro

2. im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben mit 2.016.308,00 Euro festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur Leistung von

Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Kostenerstattungen der Verbandsmitglieder sind im Erfolgsplan und im Vermögensplan nachgewiesen.

55411 Bingen am Rhein, den 28. Januar 2025
Abwasserzweckverband Untere Nahe
Benedikt Seemann, Verbandsvorsteher
Bürgermeister

Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 17. Februar 2025 bis 28. Februar 2025 bei den Verbandsgemeinden Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein und Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim sowie den Stadtwerken Bingen, Saarlandstraße 364, 55411 Bingen-Dietersheim, zur Einsicht offen.