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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 7/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Genheim:

Gewann

Nutzungsart

Fläche

In der Dauwies

Landwirtschaftsfläche

3.510m²

Unter dem Stemel

Landwirtschaftsfläche

3.370m²

Auf dem Galgenberg

Landwirtschaftsfläche

8.310m²

In der Strehl

Landwirtschaftsfläche

3.021m²

An der Heerstraße

Landwirtschaftsfläche

1.741m²

Im Gehlgraben

Landwirtschaftsfläche

2.380m²

Auf dem Mutterfeld

Landwirtschaftsfläche

8.155m²

Auf den Wüstenäckern

Landwirtschaftsfläche

2.350m²

Auf dem Hüttweg

Landwirtschaftsfläche

4.050m²

In der Saatwiese

Landwirtschaftsfläche

3.120m²

Unter dem Stausee

Landwirtschaftsfläche

1.110m²

Gemarkung Wald-Erbach:

Gewann

Nutzungsart

Fläche

In den Holzwiesen

Landwirtschaftsfläche

2.310m²

In der Ficht

Landwirtschaftsfläche

4.618m²

Im Attigacker

Landwirtschaftsfläche

2.417m²

Große Wiese

Landwirtschaftsfläche

1.720m²

Gemarkung Roth:

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Auf der Öffenwies

Landwirtschaftsfläche

11.904m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb aller Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen

bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.