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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 8/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Nutzung und Verhalten auf Feld- und Waldwegen

Aufgrund vermehrter Beschwerden seitens der Stadt Bacharach, der Winzer, Landwirte sowie der Jagdausübungsberechtigten, hinsichtlich dem Verhalten und der Nutzung der Feld- und Waldwege wird auf folgendes hingewiesen:

Gemäß der geltenden Satzung der Stadt Bacharach dienen die Feld- und Waldwege ausschließlich der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Die Nutzung, bzw. das Befahren zu anderen Zwecken ist nur mit Erlaubnis der Stadtverwaltung Bacharach zulässig, die Benutzung als Fußweg ist erlaubt.

Untersagt ist somit das Befahren der Wege z.B. zum Ausführen von Hunden, oder auch die Nutzung als Abkürzung z.B. nach Rheinböllen. Zuwiderhandlungen stellen gemäß der Satzung eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Hinsichtlich des Ausführens von Hunden ist nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zu beachten, dass Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen sind, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Zuwiderhandlungen hiergegen können ebenfalls mit Bußgeld geahndet werden.

Gegen die Bestimmungen der „Landschaftsschutzverordnung Mittelrhein“ verstößt u.a. das Lagern oder Zelten sowie das Aufstellen von Wohnmobilen/Wohnwagen auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen, ebenso die Errichtung von Materiallagerplätzen (Holzlagerplatz), ohne entsprechende Genehmigung der Landespflegebehörde (Kreisverwaltung Mainz-Bingen). Auch diese Zuwiderhandlungen sind bußgeldbewährt.

Um ein einvernehmliches Miteinander zwischen Bürgern, Erholungssuchenden sowie den Winzern, Landwirten und Jagdausübungsberechtigten zu erreichen bitten wir die vorgenannten Bestimmungen entsprechend zu beachten. Zur Anzeige gebrachte Verstöße werden entsprechend geahndet.

Karl Thorn, Bürgermeister