Gemäß § 8 der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- u. Waldwege in der Stadt Bacharach (einschließlich sämtlicher Ortsteile) haben die Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke dafür zu sorgen, dass die Benutzung und der Bestand der Wege durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher und Bäume sowie Unkraut nicht beeinträchtigt wird. Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile und sonstige Abfälle, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind vom Eigentümer zu beseitigen.
Die Eigentümer und Benutzer der an die Feld- und Waldwege angrenzenden Grundstücke werden daher aufgefordert diese zu überprüfen und etwaigen Überwuchs umgehend, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen stellen gemäß § 9 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Um Beachtung wird gebeten.