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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 8/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim (Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“;

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 26.07.2023 veröffentlicht.

Der Planentwurf vorgenannter Flächennutzungsplanänderung hat mit dem Entwurf der Planzeichnung sowie der Begründung/Umweltbericht in der Zeit vom 27.07.2023 bis einschließlich 17.08.2023 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 beschlossen, den Geltungsbereich vorgenannter Flächennutzungsplanänderung im Zusammenhang mit der Überplanung naturschutzfachlich wertvoller Flächen aus Gründen der Eingriffsminimierung zu ändern. Zur Weiterführung vorgenannter Flächennutzungsplanänderung wird nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ in der Gemeinde Waldalgesheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ mit den entsprechenden Unterlagen (Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht und der Abwägungsübersicht aus der frühzeitigen Beteiligung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom

29.02.2024 bis 02.04.2024 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Rathaus, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Während der Auslegung besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Änderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Der Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Änderung Flächennutzungsplan /Solarthermie Waldalgesheim) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Der Geltungsbereich vorstehender Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf:

Weiterhin liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themenblöcken vor:

Art der vorliegenden Umweltinformationen im Umweltbericht

Themenbereich, Art der Umweltinformation

Umweltaussagen übergeordneter Planungen: Angaben zu den Zielen der übergeordneten Planungen und zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten

Tiere: Angaben zur Tierartenvielfalt, der zu erwartenden Vorkommen und dem europäischen Artenschutz; Angaben zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Fauna, Angaben zu den Umweltfolgen möglicher Auswirkungen auf die Tierwelt sowie Aufzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Pflanzen: Angaben zur Pflanzenvielfalt sowie der beobachteten und der zu erwartenden Pflanzenvorkommen sowie zu gesetzlich geschützten Biotoptypen; Angaben zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Flora, Angaben zu den Umweltfolgen möglicher Auswirkungen auf Pflanzen sowie Aufzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Fläche/Boden: Angaben zur Ausprägung, Zusammensetzung, Nutzung, Vorbelastung Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und zu den Bodenfunktionen; Angaben zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden und Fläche, Angaben zu den Umweltfolgen möglicher Auswirkungen auf den Boden sowie Aufzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Wasser: Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Vorbelastungen, Wasserschutzgebiete, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Niederschlagswasser sowie Starkregenereignissen; Angaben zu den Umweltfolgen möglicher Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie Aufzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Luft und Klima: Beschreibung des Klimas im Raum Waldalgesheim, Angaben zur Funktion und zur Schutzwürdigkeit des Planbereichs für das Lokalklima, Angaben zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und zur Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels; Angaben zu den Umweltfolgen möglicher Auswirkungen auf das Klima

Landschaftsbild / Erholungseignung: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und des Erholungspotenzials, der Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und die Erholungseignung, Angaben zu den Umweltfolgen möglicher Auswirkungen auf das Landschaftserleben und den Erholungswert sowie Aufzeigen von Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation der Eingriffe

Biologische Vielfalt/Wechselwirkungen: Angaben zur Vielfalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensraumtypen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, zu den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern; Aufzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Mensch, Gesundheit: Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtl. zu erwartenden Wirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden

Kultur- und Sachgüter: Angaben zu Kultur- und Sachgütern, deren Betroffenheit durch das Vorhaben und zu vorhabenbezogenen Risiken bezüglich des Kulturerlebens

Emissionen: Angaben zu den voraussichtlich anfallenden Emissionen

Planungsalternativen: Angaben zu alternativen Planungsstandorten

Umweltaussagen übergeordneter Planungen: Angaben zu den Zielen der übergeordneten Planungen und zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten

Anfälligkeit der Planung für schwere Unfälle und Katastrophen: Einschätzung der Risiken gegenüber erheblich nachteilige Umweltauswirkungen

Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Nahe
55411 Bingen, 14.02.2024
Benedikt Seemann
Bürgermeister