Bei Versendung von (kinder- /jugend-) pornografischem Material können mehrere Jahre Haft drohen.
Kinder sind alle Personen unter 14 Jahren. Jugendliche sind alle Personen ab 14 bis unter 18 Jahren.
Indem Sie Kinder und Jugendliche aufklären, verhindern Sie die mögliche Verbreitung von pornografischem Material durch sie.
Sprechen Sie über Privatsphäreneinstellungen am Handy:
- automatische Downloadfunktion von Dateien in Messenger-Diensten deaktivieren
- Beitritt zu Gruppenchats nur nach Zustimmung möglich
Die Inhalte stammen aus dem Flyer #dontsendit des Bundeskriminalamtes.
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendpornographie finden Sie unter:
www.bka.de/dontsendit
Betroffene bekommen Hilfe unter
www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/beratungsstellensuche
Bitte helfen Sie der Polizei auch, wenn Sie aus Versehen Jugend- oder Kinderpornografische Bilder oder auch das Angebot hierfür bekommen haben.
Schämen Sie sich nicht dafür – denken Sie an die Kinder, denen Sie helfen können, dem Täter zu entkommen.