Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 8/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt gemäß § 4 Abs. 5 i.V.m. § 5 Abs. 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. für das Land Rheinland-Pfalz, S, 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) folgendes bekannt:

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Untere Nahe“ hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 einstimmig die 3. Änderung der Verbandsordnung vom 18.05.1987 beschlossen. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Verfügung vom 20.01.2025 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 des KomZG die 3. Änderung der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Untere Nahe“ festgestellt.

§ 6 der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Untere Nahe“ erhält folgende Fassung:

§ 6

Form der Öffentlichen Bekanntmachung

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes erfolgen in den Mitteilungsblättern der Stadt Bingen am Rhein, der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg sowie auf der Homepage der Kommunen.

Ingelheim am Rhein, 30.01.2025
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Dorothea Schäfer
Landrätin