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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 8/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Beglaubigte Abschrift

Amtsgericht Bingen am Rhein

Vollstreckungsgericht

Az.: 41 K 4/23 Bingen am Rhein, 03.02.2025

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch,

30.04.2025

09:00 Uhr

103,Sitzungssaal

Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Genheim

Gemarkung

Flur, Flur- stück

Wirtschaftsart u. Lage

m2

Blatt

Genheim

Flur 7, Flurstück

Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche

1.310

929

48

Naheweinstraße 10,12

Laut Gutachten handelt es sich um ein Zweifamilienwohnhaus mit Erd-, Ober- und teilweise ausgebautem Dachgeschoss, teilweise unterkellert, sowie Einzelgarage und Schuppen. Baujahr Wohnung Nr. 10 unbekannt. Baujahr Wohnung Nr. 12 ist 1976. Wohnfläche Wohnung Nr. 10 ca. 95 qm. Wohnfläche Wohnung Nr. 12 ca. 143 qm.

Verkehrswert: 339.000,00 €

Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter https://zvrlp.de/amtsgerichte/bingen.92403zu finden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Stehr
Rechtspfleger
Beglaubigt:
(Dickenscheid), Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt — ohne Unterschrift gültig