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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 8/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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„Überwuchs im Wochenendgebiet Waldalgesheim behindert die Müllabfuhr“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

von Seiten des für unsere Verbandsgemeinde zuständigen Müllbeseitigungsunternehmens wird Beschwerde geführt, dass Bäume, Sträucher und Hecken von privaten Grundstücken in die öffentlichen Straßen des Wochenendgebietes Waldalgesheim hineinragen und dadurch Schwierigkeiten bei der Abfallentsorgung entstehen.

Aus diesem Grunde weisen wir darauf hin, dass aufgrund des Landesstraßengesetzes jeder Eigentümer oder Besitzer eines bebauten oder unbebauten Grundstückes, das durch eine öffentliche Straße erschlossen ist oder an sie angrenzt, verpflichtet ist, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Pflanzenteile regelmäßig zurückzuschneiden.

Wir appellieren daher an die betreffenden Grundstückseigentümer der folgenden Hausnummern im Wochenendgebiet Waldalgesheim:

- Zum Bodmannstein 15-20

- Steinkopfweg 1-5

- Wieselweg 1-5

- Im Bauwald 1-20

- Finkenweg 5-55

- Hasselbachweg 1-35

- Maulbeerweg 1-20

- Kuckucksweg 15-70

- Kaltwassereichbaumweg 1-15

- Fuckspfad 15-65

- Im Dachbau 5-25

- Am Buchenhang 10-20

den Bewuchs an den Grenzen zu den öffentlichen Straßen auf Überwuchs zu überprüfen und diesen zu beseitigen, damit ein gefahrloses und ungehindertes Benutzen der öffentlichen Verkehrswege für das Müllunternehmen möglich ist, da ansonsten das Müllunternehmen die betreffenden Bereiche nicht mehr zur Abholung der Müllabfuhr anfährt.

Bezüglich des Überwuchses verweisen wir bei Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrsraumes auf die einschlägigen Bestimmungen des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz. Danach ist bis zu einer Höhe von 4,50 m – gemessen von der Straßenoberkante – die Fahrbahn von jeglichem Überwuchs frei zu halten. Beim Rückschnitt ist zu beachten, dass durch nachwachsende Pflanzen innerhalb weniger Wochen der alte Zustand wiederhergestellt sein kann, sodass sich generell ein etwas großzügiger Rückschnitt anbietet.

Bei Fragen können Sie sich an Frau Praß 06721/ 304-235 wenden.

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe
als örtliche Ordnungsbehörde
Benedikt Seemann
Bürgermeister