am Sonntag, den 23.02.2023 findet die gemeinsame Wahl des Bundestags der Bundesrepublik Deutschland und des Landrats/der Landrätin des Landkreises Mainz-Bingen statt. In ganz Deutschland sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, zu wählen. Im Landkreis Mainz-Bingen kommt noch die Wahl des Landrats/der Landrätin hinzu. Somit finden an einem Tag zwei einzelne Wahlgänge statt.
In den zurückliegenden Tagen und Wochen und in der noch vor uns liegenden Zeit bis zum Wahlsonntag hatten bzw. haben wir ausreichend Gelegenheit, die für unsere Wahlentscheidung notwendigen Informationen zu bekommen.
Es waren bzw. sind vielfältige Möglichkeiten gegeben, um die kandidierenden Parteien und Wählergruppen sowie die nominierten Kandidatinnen und Kandidaten, ihre Persönlichkeit und ihre Ziele kennen zu lernen, sofern sie uns nicht ohnehin persönlich bekannt sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass, wie bei allen Wahlen zuvor, der Aufruf zur Wahl an dieser Stelle nicht dazu geeignet ist, um für irgendwelche Listen, Parteien oder Kandidaten Werbung zu machen. Das offizielle Mitteilungsorgan der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ist zu einer neutralen Berichterstattung verpflichtet (ausgenommen private oder gewerbliche Anzeigen).
Es ist mir aber ein besonderes Anliegen, für eine hohe Wahlbeteiligung zu werben.
Politikverdrossenheit, Fernbleiben bei Wahlen und Abstimmungen darf und kann keine Antwort oder Reaktion auf die dringenden Fragen unserer Zeit sein.
Die anstehenden Probleme und Entscheidungen im Deutschen Bundestag wie auch auf Kreisebene, sind viel zu wichtig, als dass wir ihnen mit Gleichgültigkeit und Desinteresse begegnen können. Sie berühren uns - dies zunehmend - in vielen Bereichen unseres Lebens unmittelbar.
Ich sehe es als meine Pflicht an, darauf aufmerksam zu machen und dafür zu werben, dass in einer Demokratie die Wahrnehmung des Wahlrechtes stets auch ein Stück weit Verpflichtung für die Bürgerinnen/ Bürger sein sollte. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Durchführung der Wahl in der Presse und den Mitteilungsblättern. Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass bis 21.02.2025, 15 Uhr Briefwahl beantragt werden kann.
Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.vgrn.de zur Verfügung.
Meine persönliche und herzliche Bitte an Sie alle:
Gehen Sie am Sonntag, 23.02.2025, zur Wahl.
Es ist eine Weichenstellung für unsere eigene Zukunft, vor allen Dingen aber auch für die unserer Kinder.