Friedhof Münster Neu und den Rasengräbern der Friedhöfe Münster Alt und Sarmsheim.
Gemäß § 15 Absatz 5 Satz 6 in Verbindung mit § 15 Absatz 8 der Friedhofssatzung
der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim vom 30.03.2013 in der Fassung vom 18.11.2022 ist das Auflegen von Gegenständen nur in der Zeit vom 15.10. bis 15.01. erlaubt. Bei einer Begehung des Friedhofs wurde festgestellt, dass sich zurzeit immer noch Blumen, Kerzen und andere Gegenstände vor der Urnenwand und auf den Urnenrasengräbern befinden.
Es werden daher alle Nutzungsberechtigten der Urnenwandkammern sowie der Urnenrasengräber gebeten, alle abgelegten Gegenstände bis spätestens zum
15. März 2026 zu entfernen.