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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 9/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses

am Mittwoch, 31.01.2024, um 18:30 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe

Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Seemann informierte darüber, dass durch den Verlag Linus Wittich die Schriftgröße im Mitteilungsblatt zum Jahreswechsel bereits geändert wurde.

Außerdem teilte Bürgermeister Seemann mit, dass bzgl. der Flächennutzungsplan - Änderung / Bebauungsplan „An der Straße“ in Weiler noch Antworten der Gemeinde ausstehen und dass daher das Thema noch nicht beschlussreif ist.

Flächennutzungsplanung

Änderung im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim (Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“)

Bürgermeister Seemann erklärte, dass zu dem Flächennutzungsplan zwei Beschlüsse zu fassen sind, da sich Änderungen ergeben haben.

Herr Assion als Vertreter der Firma Stadt-Land-Plus erläuterte den Anwesenden ausführlich mittels einer Präsentation die Änderungen und Details zum Flächennutzungsplan. Da 30 % der ehemaligen Fläche geschützt sind, wurden sogenannte Ausgleichsflächen eingepflegt. Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsbereich im Zusammenhang mit der Überplanung naturschutzfachlich wertvoller Flächen aus Gründen der Eingriffsminimierung geändert. Der Flächennutzungsplan muss fortgeschrieben werden. Aufgrund der geringeren Vorkommen wertgebender Pflanzen wurden weiter hangabwärts liegende Flurstücke hinzugenommen.

Beratung/Beschlussfassung über die erforderlichen Änderungen des Änderungsbereiches sowie Annahme des Entwurfs der Flächennutzungsplan-Änderung

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Hauptausschuss dem Verbandsgemeinderat die Annahme des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes, bestehend aus dem Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes (Stand 12/2023).

Der Beschluss erging einstimmig.

Beratung/Beschlussfassung über das weitere Verfahren – Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Herr Assion erläuterte den Anwesenden ausführlich das weitere Verfahren bzgl. der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB.

Herr Leufen-Verkoyen erfragte, ob ein Sichtschutz errichtet wird. Herr Assion erklärte, dass bereits Sichtschutz durch die Hecken-Struktur vorhanden sei. Auf ein zusätzliches Errichten von Sichtschutz kann hier verzichtet werden. Herr Assion erläuterte zudem, dass es sich bei der Bedeutung „Minimierung potenzieller Beeinträchtigungen“ z.B. um die Wiedererrichtung von beschädigten Straßen oder der Art handele. Da keine weiteren Fragen oder Anmerkungen bestanden, leitete Bürgermeister Seemann zur Abstimmung über. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Durchführung des weiteren Änderungsverfahrens (Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die Auslegung des Planentwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, inkl. Der Anlagen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).

Der Beschluss erging einstimmig.

Bebauungsplan

Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohnen am Weingut“ der Stadt Kaub

Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beschließt zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Weingut“ in der Stadt Kaub keine Stellungnahme abzugeben.

Der Beschluss erging einstimmig.

Zweite Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der K99/“Hinter dem Birkenborn“ in der Ortsgemeinde Weisel; Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB

Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beschließt zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der K99/“Hinter dem Birkenborn“ in der Ortsgemeinde Weisel keine Stellungnahme abzugeben.

Der Beschluss erging einstimmig.

Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Wilhelmshöhe“ der Ortsgemeinde Lierscheid nach §34 Abs. 4 Nr.1 und Nr.3 BauGB

Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beschließt zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wilhelmshöhe“ in der Ortsgemeinde Lierscheid keine Stellungnahme abzugeben.

Der Beschluss erging einstimmig.

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation KIPKI – Beratung und Beschlussfassung über die im Rathaus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe durchzuführende Maßnahmen

Bürgermeister Seemann führt erläuternd in den Tagesordnungspunkt ein.

Der Tagesordnungspunkt bedarf dem Grunde nach keiner Abstimmung mehr. Jedoch wird ein Beschluss erfolgen, aufgrund der Transparenz. Herr Leufen-Verkoyen erkundigte sich, ob bei der Beantragung ein „Puffer“ berücksichtigt wurde.

Herr Hessel erklärte, dass 762.000 € beantragt wurden und ein „Puffer“ hier berücksichtigt wurde. Bürgermeister Seemann erläuterte, dass rund 224.000 € für die Verbandsgemeinde und 224.000 € für die Ortsgemeinden vorgesehen sind. Die 224.000 € für die Ortsgemeinden werden wie geplant aufgeteilt.

Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beschließt die Verwendung der Fördermittel des Förderprogramms kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für die energetische Sanierung des Rathauses zu verwenden. Konkret handelt es sich um den Austausch der Fenster im Sitzungssaal, dem Besprechungsraum im 2. Obergeschoss sowie der Eingangstür. Ein weiterer Punkt ist die Verschattungsmöglichkeit des Sitzungssaales an der großen Fensterfront.

Sofern weitere Gelder zur Verfügung stehen, fließen diese in den Austausch von Fenstern in den Mitarbeiterbüros, beginnend im 3.Stock.

Der Beschluss erging einstimmig. Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.

Haushaltssatzung 2024

Bürgermeister Seemann erläuterte, dass die Aufsichtsbehörde Anpassungen forderte. Die benutzen Formblätter waren bereits veraltet und müssen nun gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke ausgetauscht werden.

Zudem ergaben sich Änderungen im Personalbereich. Hier mussten Aufwendungen für die Kaufmännische Werkleitung, welche sich aus der Personalbedarfsanalyse ableiten lässt, berücksichtigt werden. Weiterhin forderte die Kreisverwaltung eine Investitionspriorisierung unter Würdigung der Unabweisbarkeit im Sinne der VV 4.1.3 des § 103 der Gemeindeordnung. Diese wurde den Ausschussmitgliedern vorab in Form einer Tabelle zur Verfügung gestellt.

Herr Berres kritisierte, dass sich der Haushalt gravierend geändert habe. Der Haushalt sei nicht mehr ausgeglichen.

In der Vergangenheit wurde der gesetzliche Haushaltsausgleich stets beachtet, doch nun stelle sich dies anders da.

Frau Elzholz erläuterte, dass die Veränderung der Haushaltslage aufgrund mehrerer Faktoren einhergeht. Zum einen musste eine neue Stelle für die Kaufmännische Werkleitung geschaffen werden. Diese Stelle fußt auf den Ergebnissen der Personalbedarfsanalyse und war für die Nachtragsplanung 2024 vorgesehen. Bürgermeister Seemann erklärt, dass er die Hintergründe im nicht-öffentlichen Sitzungsteil klarstellend erläutern werde.

Neue Stellen verursachen in der Folge steigende Personalkosten. Die Stelle verändert den Saldo entsprechend.

Herr Berres wies daraufhin, dass zu überprüfen sei, dass auch auf der Einnahmenseite aufgrund Forderungen gegenüber den Verbandsgemeindewerken eine Änderung erfolgen muss.

Frau Elsholz bejahte dies und nimmt dies zur Überprüfung entsprechend mit.

Herr Berres erläuterte, dass eine Stellenschaffung nach seiner Einschätzung aufgrund eines Gutachtens nicht alleine durch die Verwaltung umgesetzt werden kann. Vielmehr rege er eine umfassende Organisationsuntersuchung an. Diese Einschätzung teilen die übrigen Ausschussmitglieder mit verschiedenen Wortmeldungen nicht.

Bürgermeister Seemann führte hierzu vielmehr aus, dass durch die Verwaltung die Erkenntnisse aus der Personalbedarfsanalyse in vollwertige Stellen umgewandelt wurden. Dies erfolgte unter Einbindung der Personalvertretung, der Mitarbeiterschaft und der Kommunalaufsichtsbehörde. Die Beteiligung der politischen Gremien erfolgte im Zuge der Dezembersitzungen im Hauptausschuss und des Verbandsgemeinderates.

Weiter wies er daraufhin, dass wesentliche Ausführungen hierzu im Ältestenrat ergangen waren. Zudem erläuterte er, dass die Stellenschaffung nicht mal einfach so erfolge, sondern hier mehrere Stufen bis zur Genehmigung durchlaufen werden müssen.

Herr Hessel ergänzte, dass sich die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in der sogenannten Interimswirtschaft gemäß der GemO befindet. Diese dauert bekanntermaßen bis zur Genehmigung des Haushalts durch die Kreisverwaltung an. Ein weiterer zeitlicher Aufschub führe zu einer Verlängerung der Interimszeit, in der nur dringende Angelegenheiten erledigt werden können.

Am 20.12.2023 habe der VG-Rat dem Haushaltsplan 2024 zugestimmt und folglich auch den Stellenplan mit beschlossen.

Bürgermeister Seemann stellt um 19:29 Uhr die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellte Bürgermeister Seemann um 19.50 Uhr wieder die Öffentlichkeit der Sitzung her.

Herr Dietz erklärte, dass er den Argumenten von Herr Berres nicht folgen kann und wird.

Bürgermeister Seemann erläuterte, dass nun in Folgejahren definitiv über jegliche Details und Einsparungsmöglichkeiten berate werden sollte.

Herr Lang erläuterte einen Vorschlag, dass wir einen Nachtragshaushalt beschließen und schauen woher wir 103.000 € erhalten.

Herr Berres stimmte dem Vorschlag zu und bittet darum.

Bürgermeister Seemann erläuterte, dass die Verwaltung einen Beschlussvorschlag verfasst hat und anschließend darüber abgestimmt werden muss. Jeder Fraktion stehe es frei, einen Antrag auf Sparmaßnahmen zu stellen.

Es wurden keine Anträge hierzu erstellt.

Sodann stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Danach empfiehlt der Hauptausschuss dem VG-Rat, die Haushaltssatzung, inklusive der Anlagen und des Haushaltsplanes 2024, in der Änderungsfassung zu beschließen.

Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme gefasst. Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.

Der Beschlussvorschlag wurde angenommen.

Nichtöffentlicher Teil:

Personalangelegenheit

Der Beschluss erging einstimmig zu einer Beförderung.