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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 9/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates

am Mittwoch, 07.02.2024, um 18:30 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe

Nachverpflichtung eines Ratsmitglieds

Beigeordneter Fahl erläuterte, dass der Tagesordnungspunkt im Laufe der Sitzung nachgeholt wird, da das neue Ratsmitglied noch nicht anwesend war.

Mitteilungen der Verwaltung

Der Vorsitzende erläuterte, dass seit Beginn des Jahres 2024 die Schriftgröße für das Mitteilungsblatt vergrößert wurde, so dass auch sehbeeinträchtigte Personen das Mitteilungsblatt ohne größere Schwierigkeiten lesen können.

Flächennutzungsplan

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim (Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“

Beratung und Beschlussfassung über die erforderlichen Änderungen des Änderungsbereiches sowie Annahme des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren – Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beigeordneter Fahl führte hierzu aus, dass der Sachverständige Herr Assion von Stadt-Land-Plus noch nicht eingetroffen war. Aus diesem Grund musste der TOP auf einen späteren Zeitpunkt in der Sitzung verschoben werden.

Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe an der Resolution „Tempo 50-Limit für Güterzüge“ in den Wohngebieten von Rheingau und Rheintal

Der Vorsitzende informierte über die den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangene Resolution „Tempo 50-Limit für Güterzüge“. Aus den Reihen des Rates ergaben sich hierzu keine Wortmeldungen. In der sich anschließenden Beschlussfassung wurde die von der Verwaltung vorgelegte Resolution einstimmig angenommen.

Durchführung des Bundesberggesetzes (BbergG);

Abschlussbetriebsplan Heilerdetagebau Vorschaufel, Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim

Die Fläche wird seit 10 Jahren nicht mehr für den Tagebau genutzt. Aus den Reihen des Rates ergaben sich keine Rückfragen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.

Nachverpflichtung von Ratsmitgliedern

Der Vorsitzende begrüßte Herrn Lasse Schneider. Beigeordneter Fahl verpflichtete und ernannte Herrn Schneider zum ordentlichen Ratsmitglied. Er wurde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten durch Handschlag hingewiesen. Herr Schneider gilt als Nachfolger von Frau Harras-Link, welche ihr Amt niedergelegt hatte.

Beigeordneter Fahl erklärte, dass Herr Schneider nun stimmberechtigt sei.

Nachholung TOP 4

Da der Sachverständige Herr Assion eingetroffen war, wurde der TOP mit Einverständnis des Rates nachgeholt.

Beigeordneter Fahl erklärte, dass zu dem Flächennutzungsplan zwei Beschlüsse zu fassen sind, da sich Änderungen ergeben haben.

Herr Assion als Vertreter der Firma Stadt-Land-Plus erläuterte den Anwesenden ausführlich mittels einer Präsentation die Änderungen und Details zum Flächennutzungsplan. Da 30 % der ehemaligen Fläche geschützt sind, wurden sogenannte Ausgleichsflächen eingepflegt. Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsbereich im Zusammenhang mit der Überplanung naturschutzfachlich wertvoller Flächen aus Gründen der Eingriffsminimierung geändert. Der Flächennutzungsplan muss fortgeschrieben werden. Aufgrund der geringeren Vorkommen wertgebender Pflanzen wurden weiter hangabwärts liegende Flurstücke hinzugenommen.

Beratung und Beschlussfassung über die erforderlichen Änderungen des Änderungsbereiches sowie Annahme des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung

Nach kurzer Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat die Annahme des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes, bestehend aus dem Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes (Stand 12/2023). Der Beschluss erging einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren – Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Herr Assion erläuterte den Anwesenden ausführlich das weitere Verfahren bzgl. der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB. Da es keine Fragen aus den Reihen des Rates zu diesem Thema gab erfolgte die Beschlussfassung wie folgt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Durchführung des weiteren Änderungsverfahrens (Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die Auslegung des Planentwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, inkl. Der Anlagen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).

Der Beschluss erging einstimmig.

Haushaltssatzung 2024

Beigeordneter Fahl verwies auf die Sitzung des Hauptausschusses am 31.01.2024. Ergänzend hierzu wurden noch die angesprochenen Punkte angepasst und der Haushalt wie folgt geändert, welche durch den Vorsitzenden dem Rat im Einzelnen dargelegt wurden:

1. Haushaltssatzung, Seite 2, § 1 – Ergebnis und Finanzhaushalt

Der Ergebnishaushalt weist nunmehr einen Überschuss in Höhe von 281.120 € aus. Es besteht eine freie Finanzspitze von 29.869 €.

Bei der Verabschiedung des Haushaltes im Dezember 2023 war die Verwaltung noch von einer Genehmigung des Haushaltes zum Februar 2024 ausgegangen. Nunmehr verschiebt sich diese Entscheidung. In der Folge können auch die neu geschaffenen Stellen erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben und besetzt werden. Zunächst war man von einer Stellenbesetzung zum 01.04.2024 ausgegangen, welche nunmehr auf den 01.07.2024 korrigiert wurde. Auch wurde die Stelle der Fachbereichsleitung 2-Finanzen zum 01.01.2024 als Wiederbesetzung geplant und nunmehr ebenfalls auf den 01.07.2024 geschoben. Durch diese Anpassung verändern sich die Personalkostenansätze um insgesamt 137.670 € und führen in der Folge zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses.

Betroffen sind dabei diese Stellen:

  • Wiederbesetzung Fachbereichsleitung 2-Finanzen (EG 12 TVöD)
  • Schaffung einer neuen Stelle Vollzugsdienst (EG 9a TVöD) gemäß Ratsbeschluss 12/2023
  • Schaffung einer neuen Stelle Sachbearbeitung Haushalt und Förderwesen (EG 9a TVöD)
  • Schaffung einer neuen Stelle (0,5) Sachbearbeitung Dokumentenmanagement und Wahlen (EG 9a TVöD)
  • Schaffung einer neuen Stelle (0,5) Sachbearbeitung Gremien- und Sitzungsdienst sowie Personal (EG 9a TVöD)
  • Schaffung einer neuen Stelle im Vollzugsinnendienst (EG 9a TVöD)

2. Haushaltssatzung, Seite 2, § 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Betrag wird nunmehr mit 688.731 € (vormals 724.343 €) festgesetzt.

Ursächlich für diese Veränderungen ist die Aufnahme einer weiteren Stelle aus der Personalbedarfsanalyse, wonach die kaufmännische Werkleitung gesondert mit einer weiteren Stelle dargestellt wird. Diese sollte ursprünglich in einem Nachtragshaushalt berücksichtigt werden, wird jedoch aufgrund der aktuellen Personalentwicklung im Fachbereich 2 vorgezogen. Diese Vorgehensweise wurde vorab mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

3. Haushaltssatzung, Seite 3, § 4 – Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Hier wurden die nunmehr georderten neuen Muster eingepflegt. Es wurden daher die Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung (550.000 €) in Absatz 1 festgesetzt. In Absatz 2 wurde der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (12.000.000 €) festgesetzt. Die Beträge haben sich nicht geändert, es war jedoch das neue amtliche Muster zu verwenden. Auf Seite 56 wird ergänzend verwiesen.

4. Haushaltssatzung, Seite 3, § 5 – Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Nach dem Hinweis der Aufsichtsbehörde sind auch diese Kredite nach dem neuen amtlichen Muster in der Haushaltssatzung gesondert auszuweisen. Der Höhe nach sind diese im Wirtschaftsplan enthalten, sodass sich hier keine Veränderungen ergeben haben.

5. Haushaltssatzung, Seite 4, § 10 – Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12. des Haushaltsjahres wird sich voraussichtlich auf 9.524.515,69 € (vormals 9.487.345,69 €) verringern.

Die Aufsichtsbehörde hat um Vorlage einer Auflistung gebeten, welche Investitionen bestimmte Ausnahmevoraussetzungen erfüllen. Dabei soll die Unabweisbarkeit begründet und eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen werden.

Auf die Verwaltungsvorschrift 4.1.3 zu § 103 der Gemeindeordnung wird verwiesen, wonach Ausnahmen vom Grundsatz gemäß VV Nr. 4.1 (Summe der Auszahlungen werden durch Einzahlungen und Investitionskrediten gedeckt) nur zulässig sind, soweit

  1. die Kreditaufnahme notwendig ist zur Finanzierung eines bereits begonnenen Vorhabens, für das abgeschlossene Bauabschnitte technisch nicht gebildet werden können oder zur Finanzierung eines noch nicht begonnenen Vorhabens, das unabweisbar erscheint, weil seine Unterlassung zu schweren Schäden oder Gefahren führen würde (z. B. ein Schulhaus oder eine Brücke drohen einzustürzen), oder
  2. die Kreditaufnahme zur Finanzierung eines Vorhabens benötigt wird, das sachlich sowie zeitlich besonders wichtig ist und eine Förderung von mindestens 60 v. H. seitens des Landes und/oder Dritter erfährt, wenn im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die zusätzliche Haushaltsbelastung aus Schuldendienst und Folgekosten des Vorhabens haushaltswirtschaftlich als noch vertretbar erscheint, oder
  3. durch Übernahme des Schuldendienstes auf Dauer durch eine öffentliche Kasse die vorgesehene Kreditaufnahme keine weitere Belastung der Finanzwirtschaft zur Folge hat, oder
  4. die Kreditaufnahme notwendig ist zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils an einer durch Landeszuweisung geförderten Investition, die nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 LFAG aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig erklärt wurde.

Die vorgestellten Anpassungen führten zu einem regen Diskussionsaustausch. Durch die FDP wurden Bedenken geäußert, dass jetzt neu zu schaffende Stellen in der Zukunft zu erheblichen Kostensteigerungen im Haushalt führen. Die Entscheidung hierüber sollte unter allen Aspekten beleuchtet werden.

Von Seiten einiger Ratsmitglieder wurde bemängelt, dass die Informationen nicht klar genug im Haushalt dargestellt wurden.

Es solle zukünftig im Vorbericht zum Haushalt eine Mitteilung eingefügt werden, ob der Haushalt ausgeglichen ist.

Die FDP Fraktion stellte in der Diskussion einen Antrag auf Streichung von 3,0 Stellen:

  • Stelle Vollzugsdienst 1,0
  • Stelle Vollzugsinnendienst 1,0
  • Stelle Dokumentenmanagement und Wahlen 0,5
  • Stelle Gremien- und Sitzungsdienst 0,5

Über den Antrag der FDP Fraktion wurde gesondert beraten und beschlossen. Mit einer Ja-Stimme, zwei Enthaltungen und 19 Nein-Stimmen fand der Antrag keine Mehrheit und wurde folglich abgelehnt.

Beschlussfassung über erforderliche Anpassungen

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung, inklusive der Anlagen und des Haushaltsplanes 2024, in den Änderungsfassungen vom 31.01.2024 und 05.02.2024 mit einer Nein-Stimme, einer Enthaltung und 20 Ja-Stimmen.

Sachstand zur Haushaltsgenehmigung

Beigeordneter Fahl gab eine Sachstandmeldung zur Haushaltsgenehmigung ab:

  • 20.12.2023 Beschluss des Haushaltes 2024 durch den VG Rat
  • 28.12.2023 Versand des Haushaltes an die Kreisverwaltung
  • 02.01.2024 Eingang bei der Kreisverwaltung
  • 11.01.2024 Fristunterbrechung durch Kreisverwaltung, u.a. mit diesen Feststellungen:

o Anwendung verbindlicher (neuer) Muster erforderlich

o Gesamtbeträge der im Vermögensplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite sind im VG-Rat i.R.d. HH-Satzung festzusetzen

§ Wurde erledigt, bedurfte aber der unter TOP 7.1 getroffenen erneuten Beschlussfassung

o Einnahmen und Ausgaben sind in Einklang zu bringen, Abbau Schuldenstand hat hohe Bedeutung

o Vorlage der Liquiditätsplanungen für den Höchstbetrag der Kredite, ebenso für die jeweiligen Ortsgemeinden und die VG-Werke

o VG-Umlage: Aufgliederung der Umlagegrundlagen gemäß dem (neuen) Muster

o Aufnahme von Investitionskrediten sind genehmigungspflichtig; Auflistung der Investitionen (Unabweisbarkeit und Priorisierung) bereits unter TOP 7.1 beschlossen

o Stellenplan: Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen wurden an die Kreisverwaltung übermittelt.

• 22.01.2024 Vorgriff auf die HH-Genehmigung zu den neuen Stellen, wonach von der Kreisverwaltung keine Bedenken erhoben werden, sofern der VG-Rat am 07.02.2024 keine Änderungen beschlossen hat (unter TOP 7.1 so erfolgt)

o Gremiendienst/Personal 0,5

o Dokumentenmanagement/Wahlen 0,5

o Haushalte, Förderwesen 1,0

o Vollstreckung 1,0

o Vollzugsdienst 1,0

o Aufnahme einer Stelle kaufmännische Werkleitung in den Stellenplan

Anfragen der im Rat vertretenen Fraktionen und Ratsmitglieder

Eine Anfrage aus der FWG Faktion betreffend das Ratsinformationssystem wurde unter dem nächsten TOP beantwortet.

Ratsinformationssystem

Sachstandsinformation

Beigeordneter Fahl übergab hierzu das Wort an den Büroleitenden Beamten Herrn Hessel.

Dieser führte aus,

  • dass MoreRubin nunmehr eingeführt ist.
  • Im 4. Quartal 2023 fand die Programmierung innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung statt.
  • Im Januar 2024 wurde das Personal der Verbandsgemeinde im Programm geschult.
  • Die Personenblätter sind, soweit die Rückmeldung erfolgte, bereits ins System eingepflegt.
  • Es wird von Seiten der Ratsmitglieder weiterhin überwiegend der postalische Versand der Einladungen gewünscht.
  • Ab 03/2024 geht das Programm in den Testbetrieb, d.h. das parallel das neue Programm und die seitherige Verfahrensweise ablaufen werden.
  • Bis zur Kommunalwahl soll das Programm gänzlich in Betrieb gehen.
  • Wenn alle Sitzungen der Verbandsgemeinde über MoreRubin laufen, werden die Stadt Bacharach und die Ortsgemeinden sukzessive ebenfalls umgestellt.