Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter oder Väter vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Sogar nichtleibliche Eltern oder Verwandte können davon profitieren.
Und für alle vor 1992 geborenen Kinder werden durch die sogenannte Mütterrente 30 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie gerne unter:
0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)
www.deutsche-rentenversicherung.de
info@deutsche-rentenversicherung.de
Oder direkt online den Antrag stellen:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=v0800
Dauert eine halbe Stunde und sichert wertvolle Rentenpunkte.