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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 9/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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4. Satzung vom 06.02.2026

zur Änderung der Entgeltsatzung der Ortsgemeinde Waldalgesheim für den Friedhof „RuheForst Rheinhessen-Nahe in Waldalgesheim“

vom 26.03.2010

Der Gemeinderat von Waldalgesheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils geltenden Fassungen folgende Änderung der Entgeltsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 3, Abs. A, Nr. 4 wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 2

§ 3, Abs. C: „Urne 45 Euro“, wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 3

§ 5, Nr. 2, wird wie folgt geändert:

Das Entgelt wird innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Entgeltbescheids fällig.

Artikel 4

§ 6, wird wie folgt geändert: Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Artikel 5

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Waldalgesheim, den 06.02.2026
Ortsgemeinde Waldalgesheim
(Helmut Schmitt)
Ortsbürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Die gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wird.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Waldalgesheim, den 06.02.2026
Ortsgemeinde Waldalgesheim
(Helmut Schmitt)
Ortsbürgermeister