Ab 01.01.2026 werden Bauanträge und Bauvoranfragen nach §§ 65, 66 und 72 LBauO RLP seitens der Entwurfsverfasser und Bauherren zentral bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey eingereicht.
Anträge nach § 67 LBauO (Freistellungsverfahren) werden weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein eingereicht.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein bittet die neue Zuständigkeitsregelung zu berücksichtigen.