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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Amtliche Mitteilung

Bauanträge bei der Kreisverwaltung zentral einreichen

Ab 01.01.2026 werden Bauanträge und Bauvoranfragen nach §§ 65, 66 und 72 LBauO RLP seitens der Entwurfsverfasser und Bauherren zentral bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey eingereicht.

Anträge nach § 67 LBauO (Freistellungsverfahren) werden weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein eingereicht.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein bittet die neue Zuständigkeitsregelung zu berücksichtigen.