| - Öffentlicher Teil - | |
| Datum: | 24. Februar 2026 |
| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Beginn: | 18:00 Uhr — Ende: 20:45 Uhr |
| Bürgermeister: | |
| Brüchert, Johannes | |
| Beigeordnete: | |
| Schnabel, Alfons | |
| Hollenbach, Peter | |
| Pitthan, Thomas | ab 18:30 Uhr: Kinder, Annerose |
| Ratsmitglieder: | |
| CDU | |
| Bunn, Gernot | entschuldigt |
| Gräsel, Hans | |
| Hahn, Stephan | |
| Müller, Lucia | entschuldigt |
| Schnabel, Oliver | |
| Schultheiß, Gernot | ab 18:18 Uhr (ab TOP 3) |
| Wagner, Norbert | |
| SPD | |
| Degen, Helmut | |
| Fischborn, Björn | |
| Dr. Gerhardt, Günter | ab 18:40 Uhr |
| Knuth, Christine | |
| Kohn, Michael | |
| Krieg, Sabine | |
| Krollmann, Regine | |
| Schön, Ragnar | entschuldigt |
| Weil, Dominik | |
| FWG | |
| Emrich, Jochen | |
| Faust, Karl-Hans | |
| Hahn, Ingo | |
| Jahn, Thorsten | |
| Kinder, Annerose | ab 18:30 Uhr: Mirco Neuhaus |
| Steinle, Isabell | |
| Wiesel, Sascha | |
| Bündnis 90/Die Grünen | |
| Krüger, Robin | |
| Rathgeber, Achim | entschuldigt |
| FDP | |
| Lechthaler, Christoph | |
| Dr. Pietrowski, Rolf | |
| Ortsbürgermeister/in (o. RM): | |
| Eich, Rudi, Gumbsheim | |
| Vogel, Hermann, Eckelsheim | entschuldigt |
| Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim | |
| Von der Verwaltung: | Frau Molitor, VG, FBL II |
| Herr Emrich, VG, FBL III |
| Herr Becker, VG, Schriftführer |
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 GemO |
| TOP 3 | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer Beigeordneten/eines Beigeordneten gem. §§ 53a Abs. 1 und 54 Abs. 1 und 2 GemO |
| TOP 4 | Neubesetzung von Ausschüssen gem. § 45 GemO |
| TOP 5 | Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 mit Investitionsprogramm 2026 ff. |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein |
| "Freifläche-Photovoltaikanlage", Fläche B, in der Ortsgemeinde Wöllstein |
| - Endgültige Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung- |
| TOP 7 | "Fortschreibung des Landschaftsplanes" in der Verbandsgemeinde Wöllstein |
| - Sachstandsbericht- |
| TOP 8.a | Interkommunale Zusammenarbeit |
| Vereinbarung zur gemeinsamen Anschaffung und Nutzung von Zufahrtssperren |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 8.b | Interkommunale Zusammenarbeit |
| Antragstellung zur Pilotförderung zu eLearning und Wissensmanagement |
| - Beratung und Beschluss - |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 8.c | Interkommunale Zusammenarbeit |
| Antragstellung zur Pilotförderung zur Zusammenarbeit in der Cybersicherheit |
| - Beratung und Beschluss - |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 9 | KIPKI-Förderprogramm; |
| Umwidmung der Fördermittel für die Ortsgemeinde Wonsheim für die Maßnahme "Beschattung der Kita-Räume im Anbau" |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 10.1 | Eröffnung der Badesaison 2026 |
| - Haus- und Badeordnung |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 10.2 | Benutzungsentgeltordnung |
| - Beratung und Beschluss - |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 10.3 | Badesaison 2026 |
| Öffnungszeiten |
| - Beratung und Beschluss - |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 11 | Neubau der Grundschule in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim; |
| Beauftragung der HS Gesellschaft für Projektsteuerung- und Baumanagement mbH (HS GmbH) aus Mainz mit der Durchführung der Vergabeverfahren für die Architektenleistungen |
| - Beratung und Beschlussfassung |
| TOP 12 | Umbau und Erweiterung der Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim; |
| Beauftragung der HS Gesellschaft für Projektsteuerung- und Baumanagement mbH (HS GmbH) aus Mainz mit der Durchführung der Vergabeverfahren für die Architektenleistungen |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 13 | Umsetzung des Ganztagesfördergesetzes (GaFöG); |
| Beauftragung eines Architekturbüros für die Planung des Anbaus an der Grundschule "Am Martinsberg" in Siefersheim |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 14 | Sommerferienspiele der Verbandsgemeinde Wöllstein |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 15 | Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Kosten über feuerwehrtechnische Dienstleistungen 2025 |
| - Information - |
| TOP 16 | Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 17 | Annahme von Spenden |
| TOP 18 | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Johannes Brüchert eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Ein besonderer Gruß gilt Herrn Werner von der Allgemeinen Zeitung Alzey.
Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
I. ÖFFENTLICHER TEIL
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Auch aus den Reihen der Zuhörerschaft werden keine Anfragen vorgebracht.
| TOP 2 | Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 GemO |
Sachdarstellung
Aufgrund seiner Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wöllstein scheidet Herr Johannes Brüchert als Mitglied des Verbandsgemeinderates aus. Als Nachrücker für die SPD-Fraktion folgt Herr Dominik Weil.
Das Ratsmitglied der CDU-Fraktion Stephan Frohnhöfer hat sein Mandat niedergelegt.
Als Nachrücker folgt Herr Gernot Schultheiß, Gumbsheim. Er hat schriftlich die Annahme des Mandates erklärt.
Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich aus § 30 GemO. Der Bürgermeister verpflichtet Herrn Dominik Weil per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 3 | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer Beigeordneten/eines Beigeordneten gem. §§ 53a Abs. 1 und 54 Abs. 1 und 2 GemO |
Sachdarstellung
In § 6 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein ist festgelegt, dass bis zu drei Beigeordnete gewählt werden. Da der bisherige 3. Beigeordnete, Herr Thomas Pitthan, sein Amt niedergelegt hat, ist für den Rest der Wahlzeit eine Nachwahl erforderlich.
Die Wahl erfolgt gem. § 53a Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 5 GemO in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Die Fraktionen werden um Personalvorschläge für die Besetzung der Position des 3. Beigeordneten gebeten.
Ratsmitglied Wiesel schlägt Frau Annerose Kinder. Die übrigen Fraktionen im VG-Rat unterstützen diesen Vorschlag.
Zur Überwachung des Wahlvorgangs und als Stimmenzähler werden die drei stärksten Fraktionen (SPD, CDU und FWG) um Benennung jeweils einer Person gebeten. Der Schriftführer wird durch die Verwaltung gestellt.
Wahlergebnis:
Es wurden 22 gültige Stimmen abgegeben. 19 Ratsmitglieder stimmten mit Ja, 3 Ratsmitglieder mit Nein. Somit ist Frau Kinder zur 3. Beigeordneten gewählt. Hierzu wird auch auf die Niederschrift über die Wahl der 3. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wöllstein verwiesen.
Bürgermeister Brüchert ernennt Frau Kinder durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur 3. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wöllstein und nimmt die Vereidigung und Amtseinführung vor.
Nach ihrer Wahl zur 3. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wöllstein legt Frau Kinder ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung nieder. Als Nachrücker wäre Herr Günther Ebling in Betracht gekommen. Dieser hat jedoch verzichtet. Somit rückt Herr Mirco Neuhaus nach.
Herr Neuhaus nimmt das Mandat an.
Der Bürgermeister verpflichtet Herrn Mirco Neuhaus sowie Herrn Gernot Schultheiß per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).
| TOP 4 | Neubesetzung von Ausschüssen gem. § 45 GemO |
Sachdarstellung
Aufgrund des Ausscheidens mehrerer Gremienmitglieder sind folgende Positionen in den Ausschüssen neu zu besetzen. Das Vorschlagsrecht zur Besetzung hat die jeweilige Fraktion.
| Ausschuss | Vorschlag | Fraktion |
| Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagementausschuss | Gernot Bunn | CDU-Fraktion |
| Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagementausschuss | Thomas Pitthan | FDP-Fraktion |
| Personalausschuss | Sabine Krieg | SPD-Fraktion |
| Personalausschuss | Christoph Lechthaler | FDP-Fraktion |
| Rechnungsprüfungsausschuss | Thomas Pitthan | FDP-Fraktion |
| Schulträgerausschuss | Christoph Lechthaler | FDP-Fraktion |
| Sozial-, Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss | Dominik Weil | SPD-Fraktion |
| Sozial-, Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss | Thomas Pitthan | FDP-Fraktion |
| Umwelt-, Klimaschutz- und Landwirtschaftsausschuss | Susanne Müller | FDP-Fraktion |
| Werksausschuss | Dominik Weil | SPD-Fraktion |
| Werksausschuss | Christoph Lechthaler | FDP-Fraktion |
Durch die Niederlegung ihres Mandats sind nun auch die bisher von Frau Kinder bekleideten Positionen in verschiedenen Ausschüssen neu zu besetzen.
| Ausschuss | Position | Vorschlag |
| Sozial-, Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss | Ausschussmitglied | Mirco Neuhaus |
| Umwelt-, Klimaschutz- und Landwirtschaftsausschuss | Stellv. Ausschussmitglied | Mirco Neuhaus |
| Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagementausschuss | Stellv. Ausschussmitglied | Mirco Neuhaus |
| Werksausschuss | Stellv. Ausschussmitglied | Mirco Neuhaus |
| Personalausschuss | Stellv. Ausschussmitglied | Mirco Neuhaus |
Herr Neuhaus war bisher stellvertretendes Ausschussmitglied im Sozial-, Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss. Dieses Amt soll nunmehr Herr Oliver Heckmann ausüben.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GemO. Der Verbandsgemeinderat wählt sodann die von der jeweiligen Fraktion vorgeschlagenen Personen in die vorbezeichneten Ausschüsse.
Der Beschluss ergeht einstimmig
| TOP 5 | Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 mit Investitionsprogramm 2026 ff. |
Sachdarstellung
Allen Ratsmitgliedern war der Haushaltsentwurf 2026 in digitaler Form über das Ratsinformationssystem zugänglich. Auf die Darstellungen, Erläuterungen und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen. Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm dargestellt.
Der Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss hat die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan samt Anlagen für das Jahr 2026 in seiner Sitzung am 17.02.2026 eingehend beraten. Es wurde einstimmig ein Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 22.01. bis 05.02.2026 zur Einsichtnahme durch die Einwohner aus. Vorschläge von den Einwohnern wurden nicht eingereicht.
Beratung:
Bürgermeister Brüchert erläutert punktuell den vorliegenden Haushaltsentwurf.
Er weist auf die schwierige finanzielle Situation der Verbandsgemeinde hin. Hier habe man in den vergangenen Jahren insbesondere auf die Einheitskasse geschaut, welche durch die Ortsgemeinden immer ein Guthaben ausgewiesen habe.
Er erachtet es als notwendig, künftig Prioritäten zu setzen. Zudem müssen die Aufwendungen reduziert werden und jede Ausgabe genauer überprüft werden. Ziel ist es, die Umlage stabil zu halten und den Ortsgemeinden ausreichend Handlungsspielraum zu lassen.
In ausführlichen Erläuterungen beziehen die Fraktionsvorsitzenden Helmut Degen (SPD), Stephan Hahn (CDU), Sascha Wiesel (FWG), Dr. Pietrowski (FDP) und Robin Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf Stellung und bedanken sich beim neuen Bürgermeister für die transparenten Erläuterungen zum Haushaltsplan.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2026-2029.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 6 | Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein "Freifläche-Photovoltaikanlage", Fläche B, in der Ortsgemeinde Wöllstein |
| - Endgültige Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung- |
Sachdarstellung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes war der Verbandsgemeinderat zuletzt am 07.10.2025 befasst. In dieser Sitzung wurden die Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO einzuholen.
Die Ortsgemeinden Gau-Bickelheim, Eckelsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim haben der Teiländerung zugestimmt (Stand: 04.12.2025). Die Ortsgemeinde Gumbsheim hat der Teiländerung nicht zugestimmt. Damit haben mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden mit mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde zugestimmt, sodass die Zustimmung zu der Teiländerung des Flächennutzungsplanes als erteilt gilt (§67 Abs. 2 GemO).
Zum Abschluss des Verfahrens hat der Verbandsgemeinderat den endgültigen Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung zu fassen.
Im Anschluss an den Beschluss wird die Planung nebst Verfahrensakte der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Genehmigung vorgelegt. Der Genehmigungsvermerk wird sodann öffentlich bekannt gemacht, die Änderung tritt mit Veröffentlichung in Kraft (§ 6 BauGB)
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt endgültig die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein in der Gemarkung Wöllstein.
Der Beschluss ergeht einstimmig
| TOP 7 | "Fortschreibung des Landschaftsplanes" in der Verbandsgemeinde Wöllstein |
- Sachstandsbericht-
Sachdarstellung
Am 21.01.2026 fand in der Verwaltung eine sog. Kick-Off Veranstaltung in Bezug auf das o.g. Thema statt. Hier stellte das beauftragte Büro Lindschulte aus Kaiserslautern die ersten Schritte vor.
Ab dem Frühjahr 2026 wird das Büro damit beginnen die Fläche der Verbandsgemeinde im Hinblick auf neue Biotope zu kartieren. Insgesamt werden in diesem Schritt ca. 25% der Flächen neu kartiert. Bereits vorhandene Biotope werden nicht neu kartiert. Solche vorhandenen und bereits kartierte Biotope hat das Büro bereits aus dem Geoportal der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (kurz: LANIS) ermittelt. Bei dieser Kartierung wirdebenfalls § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) berücksichtigt. Diese Vorschrift enthält eine Aufzählung von Biotopen, die besenderst Geschütz werden sollen. Durch die Kartierung der besonderen Biotope entsteht der Verbandsgemeinde sowie den betroffenen Ortsgemeinde
kein Hinderungsgrund zur Weiterentwicklung, sondern erhält bereits vorab wichtige Informationen, bei Vorliegen eines solchen besonderen Biotops, im Hinblick auf evtl. erforderliche Gutachten oder mögliche anderweitige Flächen, die zur Entwicklung der Gemeinde besser geeignet sind. Weiter wird das Büro die untere Naturschutzbehörde mit in die Kartierung einbeziehen, ob es von deren Seite Wünsche zur Kartierung von Biotopen gibt.
Ebenfalls hat die Verwaltung bereits einen Plan erhalten in dem die Vorschläge des Büros enthalten sind. Die Verwaltung prüft die Vorschläge und ergänzt den Plan entsprechend im Hinblick auf anstehende Projekte in der Bauleitplanung, die noch nicht in dem Plan enthalten sind.
Das Büro hat die Verwaltung bereits darüber informiert, dass ab dem Frühjahr damit zu rechnen ist, dass ein Mitarbeiter im Außenbereich auf den Feldwegen mit dem Auto unterwegs sein wird.
Außerdem kann es sein, dass bei schwierigem Gelände eine Drohne zum Einsatz kommen kann. Hier wird die Verwaltung die Bürger mittels Nachrichtenblattes informieren. Der Beginn wird durch das Büro angezeigt.
In einem nächsten Schritt wird das Büro vorhandene Konzepte, wie zum Beispiel, dass aktuell in Aufstellung befindliche Hochwasserschutzkonzept, in den Landschaftsplan mit einarbeiten.
Außerdem wird das Büro einen Vorschlag erarbeiten für mögliche Ausgleichsflächen (sog. Flächenpool). Hier ist zu beachten, dass es sich nicht um ein Ökokonto handelt. Von einem Ökokonto spricht man dann, wenn die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auf den zugeordneten Ausgleichsflächen umgesetzt wurden.
Der Flächenpool enthält lediglich Flächen, die für die Umsetzung solcher Maßnahmen geeignet sind.
In diesem Zusammenhang werden mit den Ortsgemeinden einzelne Gespräche stattfinden um für jede Ortsgemeinde einen solchen Flächenpool zu erarbeiten. Das Büro wird in diesen Gesprächen Vorschläge den Gemeinden vorstellen. Jedoch können die Ortsgemeinden ebenfalls Vorschläge einbringen.
Die Verwaltung wird regelmäßig über den Fortschritt des Projektes den Rat informieren.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis
| TOP 8.a | Interkommunale Zusammenarbeit |
| Vereinbarung zur gemeinsamen Anschaffung und Nutzung von Zufahrtssperren |
| - Beratung und Beschluss - |
Gebäudemanagementausschuss
a) Vereinbarung zur gemeinsamen Anschaffung und Nutzung von Zufahrtssperren
Angesichts der stetig wachsenden Anforderungen an die Sicherheit im öffentlichen Raum gewinnt der Einsatz von Zufahrtssperren bei Veranstaltungen sowie an stark frequentierten Orten zunehmend an Bedeutung. Kommunen stehen hierbei vor der Herausforderung, wirksame Schutzmaßnahmen bereitzustellen und gleichzeitig wirtschaftlich sowie ressourcenschonend zu handeln. Insbesondere der Schutz von Veranstaltungsflächen vor dem unbefugten Befahren durch Kraftfahrzeuge (Zufahrtsschutz) ist zu einem zentralen Bestandteil moderner Veranstaltungs- und Sicherheitskonzepte geworden.
Geeignete und zertifizierte Zufahrtssperren sind jedoch mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Eine Einzelbeschaffung durch jede Kommune würde nicht nur zu hohen finanziellen Belastungen führen, sondern auch zu einer ineffizienten Auslastung der Systeme. Vor diesem Hintergrund ist es sowohl aus wirtschaftlicher als auch organisatorischer Sicht sinnvoll, eine interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Anschaffung und Nutzung entsprechender Sperrsysteme einzugehen. Durch die Bündelung der Bedarfe können Synergieeffekte erzielt, Investitions- und Betriebskosten deutlich reduziert sowie verfügbare Fördermittel optimal ausgeschöpft werden. Gleichzeitig ermöglicht die Kooperation eine flexible, bedarfsgerechte Nutzung der Sperren innerhalb des beteiligten Kommunalverbundes.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll daher die Grundlage für eine interkommunale Kooperation geschaffen werden, die darauf abzielt, die öffentliche Sicherheit nachhaltig zu stärken und zugleich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beteiligten Kommunen zu wahren.
Die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Nieder-Olm, Wöllstein und Wörrstadt sowie die verbandsfreie Gemeinde Stadt Alzey beabsichtigen, eine solche interkommunale Kooperation zur gemeinsamen Beschaffung und Nutzung mobiler Zufahrtsschutzsperren einzugehen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“.
Im Rahmen der Kooperation übernimmt die Verbandsgemeinde Wörrstadt eine zentrale Koordinationsfunktion. Sie wird im Auftrag der teilnehmenden Kommunen die Beschaffung, Lagerung sowie die Organisation und Koordination der Nutzung der Zufahrtssperren übernehmen.
Darüber hinaus wird die Verbandsgemeinde Wörrstadt stellvertretend für alle Vertragspartner die Beantragung der Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz vornehmen und als zentraler Ansprechpartner im Förderverfahren sämtliche erforderlichen Schritte gegenüber der Bewilligungsbehörde (insbesondere Antragsstellung, Abwicklung und Verwendungsnachweisführung) durchführen.
Zur Abdeckung der Anforderungen aller Vertragspartner ist die Anschaffung von insgesamt 15 Sperrelementen vorgesehen (10 x Armis One und 5 x Armis Go oder gleichwertige Systeme).
Mit diesen Elementen können etwa vier Straßenzufahrten mit einer Breite von jeweils rund 6 Metern wirksam gesichert werden.
Aufgrund ihrer geringen Eindringtiefe -das heißt der Strecke, die ein Fahrzeug nach dem Aufprall auf die Sperre noch in das gesicherte Gebiet hinein zurücklegt, bevor es vollständig zum Stillstand kommt – von ca. 8,3 Metern (Armis One) bzw. 12,3 Metern (Armis Go) sind die Systeme besonders flexibel einsetzbar. Sie eignen sich daher insbesondere für Veranstaltungsgelände mit begrenztem Platzangebot. Zusätzlich ermöglicht das umklappbare Sperrsegment des Systems Armis One bei Bedarf eine gezielte Durchfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge, Lieferverkehre oder sonstige berechtigte Zufahrten. Entsprechende Herstellerinformation zu den genannten Sperrelementen sind als Anlagen „Armis One/Go“ beigefügt.
Gemäß einer ersten Marktanalyse belaufen sich die einmaligen Investitionskosten für die Beschaffung der Sperrsysteme voraussichtlich auf insgesamt ca. 280.000 €. Diese Kosten sollen zu gleichen Teilen von den fünf beteiligten Vertragspartnern getragen werden. Im Rahmen der IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ ist eine Förderung in Höhe von maximal 140.000 € möglich. Bei vollständiger Ausschöpfung der Förderung würde sich der Eigenanteil je Vertragspartner auf rund 28.000 € belaufen.
Durch die gemeinsame Beschaffung und den gemeinsamen Betrieb der Zufahrtssperren sind Einsparungen von mindestens 15 % gegenüber einer Einzelbeschaffung und einem Einzelbetrieb sicherzustellen (Förderrichtlinie). Diese Einsparungen ergeben sich insbesondere bereits aus der geteilten Investitionslast, der gemeinsamen Lagerhaltung, dem koordinierten Einsatz sowie dem Wegfall redundanter Beschaffungen.
Ein Vergleich mit marktüblichen Mietpreisen unterstreicht zusätzlich die Wirtschaftlichkeit der geplanten gemeinsamen Beschaffung. Bei einer externen Anmietung von Zufahrtsschutzsperren für eine größere Veranstaltung (10 × Armis One und 5 × Armis Go) entstehen Kosten in Höhe von rund 16.517,20 € pro Woche. Selbst für kleinere Veranstaltungen mit einem reduzierten Bedarf (2 × Armis One und 1 × Armis Go) fallen Mietkosten von etwa 5.474,00 € pro Woche an. Vor diesem Hintergrund amortisiert sich der kommunale Eigenanteil bereits nach wenigen Veranstaltungen.
Über die gesamte Nutzungsdauer der Systeme ergeben sich erhebliche Einsparpotenziale gegenüber einer wiederholten Anmietung, die die im Rahmen der IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ geforderte Mindestersparnis von 15 % deutlich übertreffen.
Sollte eine Förderung des Projekts nicht bewilligt werden, kommt die interkommunale Kooperation nicht zustande.
Die Umsetzung der Maßnahme einschließlich der Beschaffung der Sperrelemente sowie der organisatorischen Umsetzung soll bis spätestens 30.09.2026 abgeschlossen sein. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Projekts ist in dem als Anlage „Kurzkonzept“ beigefügten Kurzkonzept näher beschrieben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Regelungen zur Kostenverteilung und Kostenabwicklung werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt, der dieser Beschlussvorlage als Anlage „Öffentlich-rechtlicher Vertrag“ beigefügt ist.
Finanzierung / Deckung
Entsprechende Haushaltsmittel (Erträge und Aufwendungen) sind im Investitionsprogramm des Haushalts 2026 unter dem Produkt/Leistung 122100 „Allg. Sicherheit u. Ordnung“ Maßnahmen-Nr. 5 vorgesehen.
Beschlussvorschlag
| 1. | Der Verbandsgemeinderat stimmt einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Verbandsgemeinden Alzey-Land, Nieder-Olm, Wöllstein, Wörrstadt und der verbandsfreien Gemeinde Stadt Alzey zur gemeinsamen Anschaffung und Nutzung von Zufahrtssperren im Rahmen des IKZ-Sonderförderungsprogramms „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ in |
| der vorliegenden Form zu. | |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat nimmt das Konzept der Zusammenarbeit (sh. Anlage „Kurzkonzept“) zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag, sh. Anlage „Öffentlich-rechtlicher Vertrag“) zur rechtlichen Regelung der Zusammenarbeit sowie des internen Mittelausgleich zu. |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat legitimiert die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt stellvertretend für den Kooperationsverbund Erklärungen etc. abgeben zu können und als zentraler Ansprechpartner für das Förderverfahren alle notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde (Antragsstellung, Verwendungsnachweisführung etc.) vornehmen zu können. |
| 4. | Vorbehaltlich des Zustandekommens der unter Punkt 2. genannten Vereinbarung ermächtigt der Verbandsgemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt (zentrale Vergabestelle der VG Wörrstadt) im Rahmen dieser Kooperation die Zufahrtssperren inkl. Transport- und Lagermaterial im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. |
Nach eingehender Beratung, welche Argumente für und gegen eine Beteiligung der Verbandsgemeinde Wöllstein enthielten, folgt die Beschlussfassung.
Beschluss:
Zu 1.: Der Verbandsgemeinderat stimmt der gemeinsamen Anschaffung und Nutzung von Zufahrtssperren im Rahmen des IKZ-Sonderförderungsprogramms „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ in der vorliegenden Form nicht zu.
Der Beschluss ergeht mit 9 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen
Somit ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Eine weitere Beschlussfassung hat sich somit erübrigt.
| TOP 8.b | Interkommunale Zusammenarbeit |
| Antragstellung zur Pilotförderung zu eLearning und Wissensmanagement |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Bildung von IKZ-Projekten mit finanziellen Zuwendungen.
Detaillierte Informationen werden bereitgestellt unter: ikz.rlp.de.
Die Eckpunkte einer Förderung sind:
| ||
| 1. | Ein zentraler Antragsteller für den IKZ-Verbund, in diesem Fall die VG Rhein-Nahe; | |
| 2. | Förderfähige Ausgaben sind sämtliche für die Vorbereitung und Durchführung notwendigen zusätzlich entstehenden Personal- und Sachausgaben; | |
| 3. | Es gibt eine Festbetragsförderung für einen Kooperationsverbund mit vier oder mehr beteiligten Kommunen mit bis zu 320.000 Euro und zudem ergänzende Förderungen bei vertikaler Zusammenarbeit (Landkreis/VG/Ortsgemeinde) sowie eine weitere ergänzende Förderung bei Kommunen ohne gemeinsame Verwaltungsgrenzen (jeweils bis zu 50.000 Euro). In begründeten Einzelfällen können IKZ-Verbünde auch noch höhere Zuwendungen erhalten, sofern das IKZ-Projekt einen besonders vorbildlichen Charakter aufweist sowie ein hohes Übertragungspotential (für das gesamte Land) besitzt; | |
| 4. | Fördervoraussetzungen sind u.a.: | |
| - | Bisher keine bestehende Kooperation im beantragten IKZ-Projekt |
| - | Effizienzgewinn/gewichtiger Mehrwert von 15% |
| - | Gremienbeschlüsse der beteiligten Kommunen |
| - | Auf Dauer ausgelegt, mindestens jedoch 5 Jahre |
| 5. | Förderzeitraum: 2 Jahre ab Bewilligung | |
Mit der vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellten Anschubfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen soll die VG Rhein-Nahe als Initiator und Motor eines IKZ-Projektes „eLearning und Wissensmanagement“ fungieren. Dazu soll in einem Kooperationsverbund die Pilotförderung beantragt werden.
Die nachfolgenden Gebietskörperschaften haben ihr Interesse bekundet:
| - | VG Wöllstein, LK Alzey-Worms |
| - | Stadt Bingen, LK Mainz-Bingen |
| - | VG Rhein-Nahe, LK Mainz-Bingen |
| - | VG Sprendlingen-Gensingen, LK Mainz-Bingen |
Im Rahmen des IKZ-Projektes soll eine Plattform für eLearning und Wissens-management eingerichtet werden. Lerninhalte betreffen dabei z.B. Themenfelder wie Arbeitsschutzunterweisungen, Gesundheitsschutz, Bestimmungen nach dem AGG, Datenschutz, Korruptionsprävention, Methodenkompetenzen, Arbeitssicherheit, Brandschutz, ahlhelferschulungen, Informationen für Quereinsteiger, Cybersicherheit, Umgang mit KI und weiteres mehr.
Die beteiligten Kommunen können dabei die jeweils benötigten Module eigenständig auswählen. Die Ziele einer solchen Lernplattform umfassen die Flexibilisierung des Lernens (zeit- und ortsunabhängig), die Kosteneffizienz durch reduzierte Kosten für externe Fortbildungsmaßnahmen, die Effizienzsteigerung durch skalierbare und adaptive Inhalte sowie die Steigerung der Mitarbeiterbindung durch personalisierte und integrierte Lernerlebnisse, welche den Wissenserwerb im Arbeitsalltag fördern.
Eine erste Kostenschätzung kommt auf einen Gesamtbetrag von 53.170,05 Euro (brutto) in den 5 Jahren als möglichen Aufwand für die VG Wöllstein, der Eigenanteil soll nach Förderung bei maximal 28.403,43 Euro (brutto) liegen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:
| 1. | Der Zusammenarbeit mit anderen Verbandsgemeinden im IKZ-Projekt der VG Rhein-Nahe zu eLearning und Wissensmanagement wird zugestimmt. |
| 2. | Das Ziel des IKZ-Projekts ist die Einrichtung einer Plattform für eLearning und Wissensmanagement im Zeitraum von 2026 bis 2031, durch die Einsparungen bei den Fortbildungskosten in Höhe von 30% erzielt werden sollen. |
| 3. | Die VG Rhein-Nahe wird beauftragt, zum 15.03.2026 einen Förderantrag gemäß Ziffer 4.2 der Fördergrundsätze zur Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ zu stellen. |
Der Beschluss ergeht einstimmig
| TOP 8.c | Interkommunale Zusammenarbeit |
| Antragstellung zur Pilotförderung zur Zusammenarbeit in der Cybersicherheit |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Rund ein Viertel der Kommunen deutschlandweit wurde in den vergangenen zwei Jahren Ziel einer Cyber-Attacke. Mehr als die Hälfte der Kommunen schätzt die Bedrohung durch Cyber-Angriffe hoch bis sehr hoch ein, aber nur rund jede dritte Kommune hat ein aktuelles Sicherheitskonzept. Die Kommunen sehen hier einen akuten Handlungsbedarf.
Zum Zweck der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung im Falle eines erfolgreichen Cyberangriffes, eines sonstigen ungewöhnlichen Naturereignisses oder sonstigen Katastrophen mit der Folge des Ausfalls der EDV-Systeme ist die Zusammenarbeit mit anderen Verbandsgemeinden geplant.
Die Verbandsgemeinden sind sich einig, dass jeder Verwaltung, Institution und Einrichtung durch interne und äußere Ereignisse so schwere Schäden zugefügt werden können, dass eine geordnete Arbeit über längere Zeiträume nicht mehr abgesichert ist.
Für diesen Fall wird sich auf der Ebene der Verbandsgemeinden mit dem Abschluss einer Vereinbarung gegenseitige Hilfe und Unterstützung beim Ausfall der EDV-Systeme im Falle von Cyber-Angriffen oder bei Stromausfällen z.B. aufgrund von ungewöhnlichen Naturereignissen oder sonstigen Katastrophen zugesichert.
Damit sind die Verwaltungen in der Lage, wichtige Dienstleistungen für die Bürger*innen weiterhin bereitzustellen und die technische Unterstützung sowie den Zahlungsverkehr zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, im Zeitraum von 2026 bis 2030 gemeinsame Projekte im Bereich Cybersicherheit durchzuführen.
Aufgrund der Synergieeffekte durch einen breiteren Wissensstand und der damit verbundenen Erfahrungsübertragung sowie dem Effizienzgewinn durch Kosteneinsparungen soll ein gemeinsamer Förderantrag im Rahmen der Pilotförderung zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) auf den Weg gebracht werden. Dabei soll auch die Nutzung von gemeinsamen Diensten und die Einrichtung eines gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten zur Aufgabensicherstellung geprüft werden.
Bei Beantragung einer Festbetragsförderung bei einem Kooperationsverbund mit vier und mehr beteiligten Kommunen ist ein pauschaler Förderbetrag bis zu 320.000 € sowie eine ergänzende Förderung von bis zu 50.000 € möglich, wenn mindestens zwei der am IKZ-Verbund beteiligten Kommunen keine gemeinsamen Verwaltungsgrenzen besitzen.
Das IKZ-Projekt muss dauerhaft (mindestens auf 5 Jahre) angelegt sein, der Förderzeitraum beträgt 2 Jahre.
Grundlage dafür ist, dass ein Grundsatzbeschluss aller Kommunen zur Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit gefasst wird und die Verbandsgemeinde Wöllstein als koordinierende Kommune von allen Kooperationspartnern zur Antragstellung ermächtigt wird.
Beschluss
| Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss: | |
| 1. | Einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit mit anderen Verbandsgemeinden wird grundsätzlich zugestimmt. |
| 2. | Die Verbandsgemeinde Wöllstein soll als koordinierende Kommune für die Kooperationspartner das Projekt vorbereiten. |
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 9 | KIPKI-Förderprogramm; |
| Umwidmung der Fördermittel für die Ortsgemeinde Wonsheim für die |
| Maßnahme "Beschattung der Kita-Räume im Anbau" |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz wurde der Ortsgemeinde Wonsheim ein Budget für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zugewiesen. Ursprünglich war vorgesehen, einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro für die Dämmung der obersten Geschossdecke des Rathauses einzusetzen.
Aktuelle Kostenschätzungen und Fachplanungen haben jedoch ergeben, dass die tatsächlichen Kosten für eine fachgerechte Ausführung der Dämmmaßnahme das bereitgestellte Budget von 20.000 Euro deutlich überschreiten würden. Eine Teilumsetzung der Maßnahme ist technisch nicht sinnvoll, und zusätzliche Eigenmittel stehen derzeit nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Um die Fördermittel dennoch zeitnah und effektiv in der Ortsgemeinde zu nutzen, wird vorgeschlagen, die Mittel umzuwidmen.
Neue Maßnahme: Beschattung der Kita Wonsheim
Die Räumlichkeiten im Anbau der Kindertagesstätte Wonsheim heizen sich insbesondere in den Sommermonaten stark auf. Um die Aufenthaltsqualität für die Kinder und das Personal zu verbessern, soll eine Beschattungsanlage (Rollos) installiert werden. Diese Maßnahme fällt unter den Bereich der Klimawandelanpassung (Schutz vor Hitzeentwicklung) und ist gemäß den KIPKI-Richtlinien förderfähig.
Durch die Umwidmung wird sichergestellt, dass die Fördermittel in voller Höhe in der Ortsgemeinde Wonsheim verbleiben und sinnvoll verwendet werden. Die Möglichkeit der Umwidmung wurde bereits mit dem zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) abgeklärt.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Umwidmung der KIPKI-Fördermittel für die Ortsgemeinde Wonsheim zu. Die ursprünglich für das Teil-Projekt „Dämmung der obersten Geschossdecke im Rathaus“ vorgesehenen Mittel in Höhe von 20.000 Euro werden nunmehr für die Maßnahme „Installation einer Beschattungsanlage (Rollos) für die Kindertagesstätte Wonsheim“ verwendet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung des Maßnahmenplans bei der Bewilligungsbehörde anzuzeigen und die Umsetzung der Maßnahme in die Wege zu leiten.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 10.1 | Eröffnung der Badesaison 2026 |
| - Haus- und Badeordnung |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Auf die der Anlage beigefügte Haus- und Badeordnung wird verwiesen. Diese Fassung ist seit der Badesaison 2022 in Kraft und hat sich bewährt. Eine Überarbeitung bzw. Neufassung ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Haus- und Badeordnung auf für das Jahr 2026 anzuwenden.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die bestehende Haus- und Badeordnung auch für die Saison 2026.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 10.2 | Benutzungsentgeltordnung |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Auf der in der Anlage beigefügte Benutzungsentgeltordnung wird verwiesen. Diese ist ebenfalls seit der Badesaison 2022 in Kraft.
Die Entgeltordnung ist grundsätzlich sozial verträglich gestaltet und hat sich bewährt. Eine Anhebung der Benutzungsentgelte mit dem Ziel einer vollständigen Kostendeckung ist nicht vertretbar. Insbesondere in den Ferienmonaten ist das Freibad Wöllstein, vor allem für Familien mit Kindern, ein beliebtes Ziel zur Freizeitgestaltung. Aufgrund der insgesamt stark gestiegenen Lebenshaltungskosten in den verschiedensten Bereichen kommt dieser Freizeiteinrichtung vor Ort eine immer größere Bedeutung zu.
Auch in dieser Badesaison ist es möglich, die Entgelte bargeldlos zu entrichten.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Benutzungsentgeltordnung für die Badesaison 2026
Der Beschluss ergeht einstimmig
| TOP 10.3 | Badesaison 2026 |
| Öffnungszeiten |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Die Verwaltung beabsichtigt, die diesjährige Saison im Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schlossstadion“ in Wöllstein wie in den Vorjahren im Mai offiziell zu eröffnen.
Wie im vergangenen Jahr soll der Eintritt an diesem Tag für alle Badegäste frei sein.
Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Im Rahmen der Badesaison 2026 sind derzeit folgende Öffnungszeiten geplant:
Dienstag bis Sonntag: jeweils von 12:00 bis 19:00 Uhr
In den Ferien: Dienstag bis Sonntag – jeweils von 10:00 bis 19:00 Uhr
Montags ist Ruhetag.
Mit den Grundschulen der Verbandsgemeinde Wöllstein und der Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“, Wöllstein, werden – wie im vergangenen Jahr – zur Durchführung des Schulsports individuelle Öffnungszeiten vereinbart.
Oberstes Gebot für die Nutzung der Anlage ist jedoch stets die Sicherheit der Badegäste und des Personals. Daher ist es zwingend erforderlich, dass sowohl die Badaufsicht als auch die Beckenaufsicht jederzeit ordnungsgemäß besetzt und gewährleistet sind. Falls erforderlich, müssen die Öffnungszeiten entsprechend angepasst werden.
Wie bereits im vergangenen Jahr wird eine bedarfsorientierte Anpassung der Öffnungszeiten – also eine Verschiebung des Zeitfensters – zugesichert. Dadurch kann die größtmögliche Flexibilität in Bezug auf die Öffnungszeiten gewährleistet werden.
Am ersten und am letzten Öffnungstermin wird kein Eintritt erhoben.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Eröffnung der Freibadsaison im Mai. An diesem Tag wird freier Eintritt gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnungszeiten wie dargestellt umzusetzen.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 11 | Neubau der Grundschule in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim; |
| Beauftragung der HS Gesellschaft für Projektsteuerung- und |
| Baumanagement mbH (HS GmbH) aus Mainz mit der Durchführung der |
| Vergabeverfahren für die Architektenleistungen |
| - Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 07.10.2025 der Erweiterung bzwdes Neubaus der Grundschule „St. Martin“ in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim beschlossen.
Die Architektenleistungen überschreiten aufgrund der geschätzten Baukosten für einen Neubau von ca. 5 Mio. € den EU-Schwellenwert von 216.000,00 €, sodass eine europaweite Ausschreibung aller Architektenleistungen nach VgV (Vergabeverordnung) vorgeschrieben ist.
Die Fa. HS GmbH bietet die Durchführung der VgV-Verfahren gem. beiliegendem Angebot vom 29.01.2026 wie folgt an:
VgV-Verfahren für die Architektenleistungen (Lph 4-9): — 13.620,74 € (brutto)
VgV-Verfahren für Elektro (Lph 1-9): — 10.157,84 € (brutto)
VgV-Verfahren für Sanitär/Wärme/Lüftung (Lph 1-9): — 8.080,10 € (brutto)
VgV-Verfahren für Tragwerksplaner (Lph 1-6): — 9.580,69 € (brutto)
Zwischensumme: — 41.439,37 € (brutto)
Zzgl. Nebenkosten in Höhe von 3% — 1.243,18 € (brutto)
Gesamt: — 42.682,55 € (brutto)
Der Auftragswert für die externe Betreuung der Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) beträgt, wie bereits dargestellt, 42.682,55 € (brutto) und liegt damit unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes für Dienstleistungen.
Die Vergabe betrifft ausschließlich eine vergaberechtliche Unterstützungsleistung; Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
Im vorliegenden Fall wurde ein Angebot eingeholt.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt die Beauftragung der HS GmbH aus Mainz mit der Durchführung der VgV-Verfahren gem. Angebot vom 29.01.2026.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 12 | Umbau und Erweiterung der Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim; |
| Beauftragung der HS Gesellschaft für Projektsteuerung- und |
| Baumanagement mbH (HS GmbH) aus Mainz mit der Durchführung der |
| Vergabeverfahren für die Architektenleistungen |
| Beratung und Beschlussfassung - |
Sachdarstellung
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 dem Umbau und Erweiterung der Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim beschlossen. Die Architektenleistungen überschreiten aufgrund der geschätzten Baukosten von ca. 3,8 Mio. € den EU-Schwellenwert von 216.000,00 €, sodass eine europaweite Ausschreibung aller Architektenleistungen nach VgV (Vergabeverordnung) vorgeschrieben ist.
Die Fa. HS GmbH bietet die Durchführung der VgV-Verfahren gem. beiliegendem Angebot vom 29.01.2026 wie folgt an:
VgV-Verfahren für die Architektenleistungen (Lph 5-9): — 13.620,74 € (brutto)
VgV-Verfahren für Elektro (Lph 5-9): 10.157,84 € (brutto)
VgV-Verfahren für Sanitär/Wärme/Lüftung (Lph 1-9): — 8.080,10 € (brutto)
VgV-Verfahren für Tragwerksplaner (Lph 1-6): — 9.580,69 € (brutto)
Zwischensumme: — 41.439,37 € (brutto)
Zzgl. Nebenkosten in Höhe von 3% — 1.243,18 € (brutto)
Gesamt: — 42.682,55 € (brutto)
Der Auftragswert für die externe Betreuung der Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) beträgt, wie bereits dargestellt, 42.682,55 € (brutto) und liegt damit unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes für Dienstleistungen.
Die Vergabe betrifft ausschließlich eine vergaberechtliche Unterstützungsleistung; Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
Im vorliegenden Fall wurde ein Angebot eingeholt.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt die Beauftragung der HS GmbH aus Mainz mit der Durchführung der VgV-Verfahren gem. Angebot vom 29.01.2026.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 13 | Umsetzung des Ganztagesfördergesetzes (GaFöG); |
| Beauftragung eines Architekturbüros für die Planung des Anbaus an der Grundschule "Am Martinsberg" in Siefersheim |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
Sachdarstellung
Im Rahmen des GaFöG wird an der Grundschule „Am Martinsberg“ in Siefersheim ein weiterer Mehrzweckraum benötigt.
Das Architekturbüro Eichler und Eichler wurde angefragt, um ein Entwurfskonzept im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme nach GaFöG zu erstellen.
Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung einer konzeptionellen Studie als Grundlage für die Förderantragsstellung. Berücksichtigt werden der bauliche Bestand, die räumlich – funktionalen Anforderungen, die Flächen- und Wirtschaftlichkeitsgrundlagen sowie eine kurze Maßnahmenbeschreibung. Die Beauftragung soll mit der Vorlage von ein bis zwei konkreten Entwurfsvorschlägen abgeschlossen werden.
Das Architekturbüro Eichler und Eichler hat ein Angebot von 15.618,75 € brutto für das GaFöG-Entwurfskonzept der GS Siefersheim vorgelegt.
Bestandteile des Angebots (Aufgliederung A – E)
| Teil A: Bestandsaufnahme und Analyse |
| Teil B: Entwurfskonzept |
| Teil C: Flächen- und Grobkostenaufstellung |
| Teil D: Kurzbericht / Maßnahmenbeschreibung |
| Teil E: 3D – Volumendarstellung (optional) |
Für die GS Wöllstein wurden Maßnahmen aus dem Katalog i.H.v. 150.000 EUR gemeldet, die mit 70% und in etwa ~105.000 EUR gefördert werden können. Die Kommune muss dabei Eigenmittel von etwa 45.000 EUR aufbringen.
Für die GS Siefersheim wurden Maßnahmen aus dem Katalog i.H.v. 323.000 EUR gemeldet, die mit ebenfalls 69,88 % und etwa 225.700 EUR gefördert werden. Die Kommune muss dabei Eigenmittel von etwa 97.299 EUR aufbringen.
Beschluss
Die Verwaltung empfiehlt, das Architekturbüro Eichler & Eichler mit der Konzeptdarstellung für die Grundschule Siefersheim zu beauftragen
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 14 | Sommerferienspiele der Verbandsgemeinde Wöllstein |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Die Verbandsgemeinde Wöllstein wird auch 2026 Sommerferienspiele für bis zu 80 Schulkinder im Alter zwischen 7 und 12 Jahren durchführen. Die Ferienspiele finden vom 13.07.2026 bis 17.07.2026 statt und stehen unter dem Motto „Bewegungspioniere“. Neben zwei Besuche im Wöllsteiner Schwimmbad sind zusätzlich Ausflüge in den Kletterpark Lauschhütte in Weiler bei Bingen und in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn geplant.
Nach der Kostenaufstellung der Ferienspiele 2025 ist aufgefallen, dass der bisherige Beitrag der Teilnehmer mit 40,- € für den Ferienpass mit dem angebotenen Wochenprogramm einschließlich Ausflügen und Verpflegung zu niedrig bemessen ist. Eine Anhebung des Eigenanteils auf 50 € wird empfohlen. Die Erhöhung des Teilnahmebeitrags für den Ferienpass auf 50 € ist notwendig, da die Aufwandsentschädigungen für die Betreuer:innen auf 360 € pro Person angepasst werden mussten. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass mit der bisherigen Vergütung keine ausreichende Anzahl an Betreuer:innen gewonnen werden konnte.
Um die Durchführung der Ferienspiele weiterhin in gewohntem Umfang und mit einer verlässlichen Betreuung sicherzustellen, ist diese Anpassung erforderlich. Die Erhöhung des Preises dient somit der Sicherung der Angebotsqualität und der Durchführung des Ferienprogramms. Zusätzlich auch vor dem Hintergrund des attraktiven Angebotes, insbesondere die beiden Ausflüge mit den hierdurch entstehenden Eintrittsentgelten und Fahrkosten.
Um Kindern von sozial schwächer gestellten Familien weiterhin den Besuch der Ferienspiele zu ermöglichen, soll für diese ein reduzierter Preis in Höhe von 30 € erhoben werden.
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Arbeitslosengeld II-Bescheinigung.
Die Ferienspiele werden in gewohnter Weise durch die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung organisiert. In Zukunft ist federführend hierfür verantwortlich Frau Olivia Matheis-Grieder, Bürgerdienste. Bei 80 Teilnehmer/-innen werden 8 Gruppen à 10 Kinder gebildet. Je Gruppe werden 2 Betreuer/-innen eingesetzt. Diese sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 72.- € pro Tag. Es werden zu gegebener Zeit noch Betreuer/-innen gesucht.
Zur Förderung der sozialen Kompetenzen, Teamfähigkeit und Eigenverantwortung der Auszubildenden wird vorgeschlagen, diese aktiv in die Planung und Durchführung der Ferienspiele einzubinden. Die Mitarbeit bei den Ferienspielen trägt zur Persönlichkeitsentwicklung der Auszubildenden bei, stärkt das Verantwortungsbewusstsein und fördert das soziale Engagement. Gleichzeitig wird das Veranstaltungsteam entlastet und die Verbindung zwischen Ausbildung und Gemeinschaftsaktivitäten gestärkt.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Durchführung der Sommerferienspiele vom 13.07.2026.
bis 17.07.2026. Der Eigenanteil wird von 40 € auf 50 € angehoben. Auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise können sozial schwächer gestellte Familien einen verminderten Beitrag von 25 € je Kind leisten.
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 15 | Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Kosten über feuerwehrtechnische Dienstleistungen 2025 |
| - Information - |
Sachdarstellung
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 den Abschluss einer Zweckvereinbarung über feuerwehrtechnische Dienstleistungen zwischen der Stadt Alzey und der Verbandsgemeinde Wöllstein beschlossen, welche mit Datum vom 19.12.2024 unterzeichnet wurde.
Grundlage dieser Zweckvereinbarung ist die erforderliche Wartung, Pflegearbeit und Prüfung an Ausrüstungen, Geräten und Fahrzeugen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein durch die hauptamtlichen Gerätewarte der Feuerwehr Alzey.
Aufgrund dieser interkommunalen Zusammenarbeit entfällt für die Verbandsgemeinde Wöllstein die Vorhaltung und Unterhaltung der erforderlichen Prüfvorrichtungen (z.B. Vorhaltung einer eigenen Atemschutzwerkstatt, usw.) und entlastet das Personal der Feuerwehrkräfte der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, welche diese Arbeiten neben ihrer ehrenamtlichen Einsatz- und Übungstätigkeiten nicht leisten können. Zudem spart die Verbandsgemeinde Wöllstein durch diese Zusammenarbeit derzeit die Stelle eines hauptamtlichen Gerätewartes ein.
Zur Ermittlung der von Seiten der Stadt Alzey in Rechnung gestellten Personalkosten wurde das Berechnungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes herangezogen.
Dies vorausgeschickt ergibt sich für das Jahr 2025, aufgrund der von Seiten der Verbandsgemeinde Wöllstein beauftragten feuerwehrtechnischen Dienstleistungen von insgesamt 876 Arbeitsstunden ein Gesamtbetrag in Höhe von 46.417,28 €.
Die Abrechnung und das dazugehörige Stundenprotokoll über die geleisteten Arbeitsstunden ist dieser Informationsvorlage als Anlage beigefügt.
Hierbei entfallen 818,25 Stunden (Vorjahr: 838,75) auf Tätigkeiten für die Ausrüstungen der örtlichen Feuerwehreinheiten und 57,75 Stunden (Vorjahr: 61) auf Tätigkeiten für die Einheit Sutter Gau-Bickelheim.
Wie bereits bei der letztjährigen Informationsvorlage mitgeteilt, wurde der Ansatz bei der Kostenstelle 950/126101-529200 für das Haushaltsjahr 2026 entsprechend angepasst, sodass künftig ein ausreichender Mittelansatz im Haushaltsplan ausgewiesen ist.
Die Firma Sutter wird die Kosten für deren anteilige feuerwehrtechnischen Dienstleistungen wieder auf Basis der nachfolgenden Berechnungsformel erstatten:
Gesamtbetrag 2025 / Gesamtstunden x anteilige Stunden Sutter.
Hieraus ergibt sich nachfolgender anteiliger Kostenanteil für die Firma Sutter:
46.417,28 € / 876 Stunden x 57,75 Stunden = 3.060,04 €
Diese Kosten werden nach Vorstellung der Informationsvorlage an den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wöllstein bei der Firma Sutter angefordert.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 16 | Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters |
| - Beratung und Beschluss - |
Vor Eintritt in diesen TOP verlässt Bürgermeister Brüchert den Ratstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz. Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Schnabel.
Sachdarstellung
a) Dienstaufwandsentschädigung
Die Festsetzung der zu gewährenden Dienstaufwandsentschädigung richtet sich nach den §§ 7 und 8 der LKomBesVO. Hiernach erhalten die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten zur Abgeltung des mit ihrem Amt verbundenen persönlichen Aufwands eine Dienstaufwandsentschädigung. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung richtet sich nach der Einwohnerzahl. In der Größenklasse der Verbandsgemeinde Wöllstein beträgt der Höchstbetrag der Dienstaufwandsentschädigung € 196,85. Dieser Betrag wurde auch bisher Bürgermeister Gerd Rocker gewährt.
Beschluss
Der Verbandgemeinderat beschließt die Festsetzung der monatlichen
Dienstaufwandsentschädigungen des Bürgermeisters, Herrn Johannes Brüchert, ab dem 01.01.2026 auf € 196,85 festzusetzen.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
Sachdarstellung
b) Reisekostenpauschale
Gemäß § 15 des Landesreisekostengesetzes kann bei regelmäßigen oder gleichartigen Dienstreisen oder Dienstgängen anstelle der allgemeinen Reisekostenvergütung eine Pauschalvergütung gewährt werden. Diese ist nach dem Durchschnitt der in einem bestimmten Zeitraum sonst anfallenden Einzelvergütungen zu bemessen. Die Verwaltung schlägt vor, dass Herr Johannes Brüchert zunächst für die Dauer von sechs Monaten die innerhalb der Verbandsgemeinde Wöllstein anfallenden Dienstfahrten aufzeichnet. Auf dieser Grundlage wird sodann die Verwaltung eine Pauschvergütung berechnen, den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes entsprechend festsetzen und sodann gewähren. Hiervon unberührt bleiben die Dienstreisen und die Dienstgänge, die über die Verbandsgemeinde Wöllstein hinausgehen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt von diesen Regelungen Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung zur Festsetzung einer pauschalen Reisekostenvergütung in Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes auf der Grundlage der Aufzeichnungen des Fahrtenbuches vom 01.01. bis 30.06.2026. Dies gilt ausschließlich für die Dienstreisen und Dienstgänge innerhalb der Verbandsgemeinde Wöllstein.
Bürgermeister Brüchert übernimmt wieder den Vorsitz.
| TOP 17 | Annahme von Spenden |
Sachdarstellung
Im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Wöllstein ist eine Spende eingegangen. Es wird auf die beigefügte Spendenanzeige verwiesen.
Gem. § 94 Abs. 3 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Spenden annehmen.
Einwände oder Vorbehalte gegen die Annahme der eingegangenen Spende sind nicht gegeben.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis der eingegangenen Spende und beschließt die Annahme.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 18 | Mitteilungen und Anfragen |
| • | Die Abrechnung für den Betrieb der gemeinsamen Tourist-Information 2025 liegt vor. Die Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Kostenaufstellung. | |
| • | Die Verbandsgemeinde Wöllstein hat auf den Projektaufruf 2025/2026 zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) vom 16. Oktober 2025 eine Projektskizze "Sanierung Freizeit- und Erlebnisbad Wöllstein" eingereicht. Nach Mitteilung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) war die Resonanz auf den Projektaufruf sehr groß. Aufgrund der sehr hohen Zahl an Interessenbekundungen ist eine Prüfung der Projektskizzen durch das BBSR nicht im vorgesehenen Zeitraum möglich. | |
| Daher kann die Auswahl der zu fördernden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht wie im Projektaufruf angekündigt Ende Februar 2026, sondern voraussichtlich erst nach Ostern erfolgen. | |
| • | Die FWG-Fraktion hat die nachfolgende Anfrage an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wöllstein gerichtet: | |
| Betreff: Aktueller Sachstand zu geplanten und in Entwicklung befindlichen Baugebieten in den Ortsgemeinden der VG Wöllstein | |
| Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: | |
| 1. | In welchen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein entstehen derzeit neue Baugebiete bzw. befinden sich Baugebiete in Planung oder Vorbereitung? |
| 2. | Wie groß sind die jeweiligen Baugebiete (Flächengröße)? |
| 3. | In welcher Planungs- oder Umsetzungsphase befinden sich die einzelnen Baugebiete aktuell (z. B. Vorplanung, Bebauungsplanverfahren, Umlegung, Erschließung)? |
| 4. | Sind noch weitere Änderungen des Flächennutzungsplanes erforderlich und wurden diese eingeleitet? |
| 5. | Welcher Zeitrahmen wird derzeit verwaltungsseitig prognostiziert? |
Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:
| Gemeinde | B-Plan | Größe/Bauplätze | Phase | Änderung FNP | Zeitraum bis Abschluss/Verfügbarkeit Bauplätze |
| Eckelsheim | Am Kirchpfad | Ca. 2 ha/ 19 | Ausschreibung der Erschließungsarbeiten | Ende 2026 | |
| Gumbsheim | Südl. der Wöllsteiner Straße | Ca. 3 ha/ 32 | Planung der Erschließung und Umlegung | Herbst 2027 | |
| Wendelsheim | Auf dem Mühlweg | Ca. 4,4 ha/40 | Umlegung | 2027/2028 | |
| Wonsheim | Im kleinen Flur | Ca. 2,7 ha/25 | Vorplanung/Verfahren ruht | erforderlich |
|
| Siefersheim | In der Heidenhecke | Ca. 2,7 ha/25 | Vorplanung/Verfahren ruht | erforderlich |
|
| Nachrichtlich: | |||||
| Stein-Bockenheim | Am langen Graben II | Erschließung ist seit 2024 vorhanden, von 34 Bauplätzen sind derzeit noch 25 verfügbar und sofort bebaubar. | |||
| • | Für die Unterbringung des Brandungskliffs hat sich der eigens dafür gegründete Arbeitskreis Flächen angeschaut | |
| • | Die CDU-Fraktion hat die nachfolgende Anfrage an den Bürgermeister der | |
| Verbandsgemeinde Wöllstein gerichtet: | ||
| 1. | Wo, seit wann und in welcher Größe betreibt die VG eigene PV-Anlagen? |
| 2. | Welche Vergütung wird gezahlt? |
| 3. | Wie hoch war die Erzeugung in den letzten 5 Jahren, davon Eigennutzung und Einspeisung, Erlös? |
| 4. | Wo, seit wann und in welcher Größe betreiben die Ortsgemeinden (bitte nach Ortsgemeinden getrennt) eigene PV-Anlagen? |
| 5. | Welche Vergütung wird gezahlt? |
| 6. | Wie hoch war die Erzeugung in den letzten 5 Jahren, davon Eigennutzung und Einspeisung, Erlös? |
| 7. | Wie könnten die PV-Anlagen - wie in Alzey - zusammengeführt" werden? |
| 8. | Welche Schritte und Investitionen sind hierfür notwendig? |
Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:
Sachstandsbericht vom 23.02.2026 zur Anfrage von Herrn Stephan Hahn (CDU) zu den Kommunalen Photovoltaikanlagen.
Die Verbandsgemeinde und die ihr zugehörigen Ortsgemeinden betreiben eine ganze Reihe von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern. Diese sind im Nachfolgenden aufgeführt.
| 1. | Wöllsteiner Gemeindezentrum: Auf dem Dach des Gemeindezentrums in der Great-Barford-Straße wird eine Photovoltaikanlage betrieben, die pro Jahr rund 30 000 kWh Strom liefert. | |
|
| Es handelt sich um eine Anlage mit Eigenverbrauch, aber ohne Batteriespeicher. Der Anteil des Eigenverbrauchs liegt bei 18 000 kWh, also bei 60 %. Der restliche Strom wird für ca. 14 ct / kWh ins Netz eingespeist. Diese Anlage wurde 2013 installiert und befindet sich dementsprechend bis 2033 in der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. | |
| 2. | Wöllsteiner Grundschule am Appelbach (Eleonorenstraße 83): Auf dem Dach der Wöllsteiner Grundschule in der Eleonorenstraße wird eine Photovoltaikanlage betrieben, die pro Jahr rund 33 500 kWh Strom liefert, wovon 16 000 kWh selbst verbraucht und 17 500 kWh eingespeist werden. Die Anlage wurde genau wie die Anlage auf dem Gemeindezentrum 2013 installiert und befindet sich dementsprechend bis ins Jahr 2033 in der Förderung durch das EEG. | |
| 3. | Wöllstein, Kirchstraße 65: Auf dem Unterstand (Großraum-Carport) aus dem Nachlass der Eheleute Wirth befindet sich eine Photovoltaikanlage mit 29 kWp Leistung. Es handelt sich uni eine Volleinspeiser-Anlage, die jedes Jahr rund 26 000 kWh Strom zu einer Einspeisevergütung von ca. 34 ct / kWh liefert. Diese Anlage wurde 2010 in Betrieb genommen und wird noch bis 2030 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. | |
| 4. | Wöllstein, Eleonorenstraße 53: Auf dem Dach des Wohngebäudes aus dem Nachlass der Eheleute Wirth befindet sich eine Photovoltaikanlage mit 42,7 kWp Leistung. Es handelt sich um eine Volleinspeiser-Anlage, die jedes Jahr rund 40 000 kWh Strom zu einer Einspeisevergütung von ca. 43 ct / kWh liefert. Diese Anlage wurde 2009 in Betrieb genommen und wird noch bis 2029 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. | |
| 5. | Wöllsteiner Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 10: Auf dem Dach des Neubaus der Verbandsgemeindeverwaltung wurde eine Photovoltaikanlage mit 23,4 kWp Leistung und einem 19,3 kWh Batteriespeicher installiert. Erzeugungsdaten liegen noch nicht vor. | |
| 6. | Neue KiTa Hinkelstein, Wöllstein: Auf dem Dach der aktuell im Bau befindlichen Kindertagesstätte „Hinkelstein" wird eine neue Photovoltaikanlage mit zugehörigem Batteriespeicher zur Maximierung des Eigenverbrauchs geplant. | |
| 7. | Gau-Bickelheimer Grundschule (Pestalozzistraße 5-7): Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Grundschule Gau-Bickelheim liefert 41 000 kWh Strom pro Jahr, wovon 26 000 kWh für ca. 14 ct / kWh eingespeist und 15 000 kWh selbst verbraucht werden, was einem Eigenverbrauchsanteil von 37 % entspricht. Die Anlage wurde 2013 installiert und wird noch bis 2033 nach dem EEG gefördert. Auf dem Anbau der Schul-Turnhalle wird in Zukunft ebenfalls eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. | |
| 8. | KiTa Gau-Bickelheim „Weltentdecker" (Badenheimer Weg 22): Die neue Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim wurde mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Zu dieser PV-Anlage liegen allerdings noch keine Erzeugungsdaten vor. | |
| 9. | KiTa Siefersheim (Eckelsheimer Straße 2): Die Anlage auf dem Dach der Kindertagesstätte in Siefersheim liefert pro Jahr rund 7 000 kWh Strom. Es handelt sich um eine Volleinspeiser-Anlage, es wird also kein PV-Strom selbst verbraucht. Die Anlage wurde 2018 in Betrieb genommen, läuft also noch bis 2038 unter der Förderung des EEG-Gesetz. | |
| 10. | Grundschule Siefersheim: Auf dem Dach der Grundschule Siefersheim wird eine 30 kWp Photovoltaikanlage ohne Speicher errichtet. Es handelt sich um eine Anlage mit Eigenverbrauch, wobei der erwartete Eigenverbrauchsanteil mit 40 bis 50 % einzuschätzen ist. | |
| Über die bereits installierten Anlagen hinaus sind einige weitere Photovoltaikanlagen geplant und Mittel dafür im Haushalt der Verbandsgemeinde für 2026 vorgesehen. Bis zu vier Photovoltaikanlagen sollen auf den Dächern folgender Feuerwehren installiert werden: | ||
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| 1. | Feuerwehr Wendelsheim |
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| 2. | Feuerwehr Stein-Bockenheim |
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| 3. | Feuerwehr Siefersheim |
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| 4. | Feuerwehr Eckelsheim |
Die baustatische Eignung muss geprüft werden. Fachplanungen für diese Bauprojekte werden im dritten Quartal 2026 stattfinden. Zur Maximierung des Eigenanteils werden alle PV-Anlagen mit Batteriespeichern geplant.
Bezüglich des in der Stadt Alzey verwendeten Strombilanzkreismodells lässt sich sagen, dass die Stadtverwaltung Alzey dieses kompliziertere Modell lediglich gewählt hat, da die Stadt Alzey sich dazu entschieden hat, die Photovoltaikanlagen aus KIPKI-Mitteln fördern zu lassen. Würde die Stadt Alzey die aus KIPKI-Fördermitteln finanzierten Photovoltaikanlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüten lassen, würde es sich um eine nicht zulässige Doppelförderung handeln. Die Stadt Alzey musste also ein Konzept wählen, bei dem die Anlage nicht nach EEG-Gesetz Einspeisevergütung erhält. Dafür kommt aktuell nur das Strombilanzkreismodell in Frage. Dieses bietet zwar den Vorteil, dass Strom, der auf dem Gebäudedach A erzeugt wird, bilanziell im Gebäude B verbraucht und somit der Eigenverbrauchsanteil erhöht werden kann, hat aber den Nachteil, dass für den an andere Gebäude verteilten Strom die vollen Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer etc. zu zahlen sind, ein komplexes Energiemanagementsystem zu installieren ist und der administrative Aufwand um ein Vielfaches höher ausfällt. Diese Nachteile wirken sich stark mindernd auf die Wirtschaftlichkeit aus und machen den Vorteil des höheren Eigenverbrauchsanteils in großen Teilen zunichte. Aufgrund der Komplexität und des administrativen Aufwands eines solchen Strombilanzkreismodells gilt grundsätzlich die Faustregel, dass sich ein solches Modell nur dann lohnt, wenn man eine große Photovoltaikanlage (oder mehrere Photovoltaikanlagen zeitgleich) mit einer Gesamtleistung von 400 kWp oder mehr installieren möchte. Dies ist in der Stadt Alzey mit einer Gesamtleistung von 436 kWp der Fall gewesen, aber innerhalb der VG Wöllstein praktisch ausgeschlossen. Auch befinden sich sämtliche PV-Anlagen innerhalb der Verbandsgemeinde Wöllstein noch bis mindestens 2029 in einer
aktiven Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Aus den genannten Gründen kommt das Strombilanzkreismodell für die Photovoltaikanlagen in Wöllstein nicht in Frage. Es macht hier deutlich mehr Sinn, die Eigenverbrauchsanteile durch die Installation von Batteriespeichern statt über Bilanzkreismodelle zu erhöhen.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Johannes Brüchert den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:45 Uhr.
Unterschriften: