Wenn Sie an die Verbandsgemeinde oder die Ortsgemeinden Rechnungen stellen, dann beachten Sie bitte:
Am 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung in RLP
in Kraft: https://e-rechnung.service.rlp.de/
Wir dürfen ab diesem Tag nur noch E-Rechungen über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) entgegennehmen, andere Rechnungsformate sind unzulässig und werden abgewiesen.