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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 11/2025
Seite 5
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Wichtiger Hinweis für Auftragnehmer:

Wenn Sie an die Verbandsgemeinde oder die Ortsgemeinden Rechnungen stellen, dann beachten Sie bitte:

Am 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung in RLP

in Kraft: https://e-rechnung.service.rlp.de/

Wir dürfen ab diesem Tag nur noch E-Rechungen über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) entgegennehmen, andere Rechnungsformate sind unzulässig und werden abgewiesen.