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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 12/2023
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Niederschrift über die 21. Sitzung des Verbandsgemeinderates

- Öffentlicher Teil -

Datum:

07. Februar 2023

Ort:

Gemeindezentrum Wöllstein

Beginn:

18:30 Uhr

Ende:

20:00 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Rocker, Gerd

Beigeordnete:

Schnabel, Alfons

zugleich gewähltes Ratsmitglied

Heckmann, Oliver

zugleich gewähltes Ratsmitglied

Pitthan, Thomas

ohne Ratsmandat

Ratsmitglieder:

CDU

Bunn, Gernot

Faust-Marchert, Katharina

entschuldigt

Hahn, Stephan

entschuldigt

Lintgen, Michael

Mittrücker, Matthias

Müller, Lucia

Schnabel, Oliver

Schnabel, Sebastian

entschuldigt

SPD

Brüchert, Johannes

Degen, Helmut

Eich, Rudi

entschuldigt

Dr. Gerhardt, Günter

entschuldigt

Hollenbach, Peter

Jung, Ludwig

Knuth, Christine

entschuldigt

Krieg, Sabine

Rathgeber, Achim

entschuldigt

Weil, Dominik

FWG

Emrich, Jochen

Hahn, Ingo

entschuldigt

Kinder, Annerose

Wiesel, Sascha

Bündnis90/Die Grünen

Angermann, Terrance

entschuldigt

Klemmer, Karin

Selzer, Alice

FDP

Dr. Pietrowski, Rolf

Ortsbürgermeister (o. RM):

Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim

Mann, Rainer, Eckelsheim

Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim

Von der Verwaltung:

Werner, Tina - Stellv. Büroleiterin - zugleich Schriftführerin

Maurer, Michael - Fachbereich I - Sachgebiet Finanzen

Emrich, Gernot - Fachbereich III - Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 GemO

2.

Brandungskliff Eckelsheim;

2.1 Vorstellung des Modells durch Herrn Höhn von der Firma Expofactum

2.2 Vorstellung in den Schulen und auf Veranstaltungen

- Beratung und Beschluss -

3.

Nachbesetzung in verschiedenen Gremien

3.1 AWW Wöllstein-Wörrstadt (AöR);

Verwaltungsrat

3.2 Ausschüsse der Verbandsgemeinde

3.2.1 Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss

3.2.2 Rechnungsprüfungsausschuss

3.2.3 Tourismusausschuss

3.3 Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH Alzey-Worms;

Gesellschafterversammlung

- Wahlen -

4.

Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Verbandsgemeinde Wöllstein

- Beratung und Beschluss -

5.

Jahresrechnung 2021 des Abwasserentsorgungsbetriebes der Verbandsgemeinde Wöllstein

5.1. Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2021

5.2. Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Werkleitung

- Beratung und Beschluss -

6.

Feuerwache Wöllstein;

Architektenauswahlverfahren

- Beratung und Beschluss -

7.

Rheinhessentouristik GmbH;

Satzungsänderung und Anpassung der Beitragsordnung

- Beratung und Beschluss -

8.

Grundschule "Am Martinsberg", Siefersheim;

Außenanlage neben der Mensa

- Beratung und Beschluss -

9.

Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein;

Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude;

a.) Auftragsvergabe Entkernungsarbeiten

b.) Auftragsvergabe Lüftung

c.) Aktueller Kostenverlauf

- Beratung und Beschluss -

10.

Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 GemO

Sachdarstellung

Das langjährige Ratsmitglied der CDU-Fraktion, Herr Hans-Günter Lechthaler, hat zum 31.12.2022 alle seine kommunalen Mandate niedergelegt. Als Nachrücker folgt Herr Michael Lintgen, Gau-Bickelheim. Er hat schriftlich die Annahme des Mandates erklärt. Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich aus § 30 GemO. Der Bürgermeister verpflichtet Herrn Michael Lintgen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 2 Brandungskliff Eckelsheim;

2.1

Vorstellung des Modells durch Herrn Höhn von der Firma Expofactum

2.2

Vorstellung in den Schulen und auf Veranstaltungen

- Beratung und Beschluss -

2.1 Vorstellung des Modells durch Herrn Höhn von der Firma Expofactum

Sachdarstellung

Der Verbandsgemeinderat hat im Rahmen seiner Sitzung am 28.06.2022 der Firma Expofactum, Flonheim, den Auftrag zur Herstellung eines Modells des Brandungskliffes Eckelsheim erteilt. Die Auftragsarbeit ist fertiggestellt und wird im Rahmen der heutigen Sitzung durch Herrn Höhn dem Verbandsgemeinderat präsentiert.

Herr Höhn stellt das Modell vor. Hier hauptsächlich die technische Ausführung. Es handelt sich um ein 3-D-Modell, das dazu dient in Schulen oder bei sonstigen Interessierten vorgestellt zu werden, da es handlich und gut transportierbar ist. Wenn Vereine oder sonstige Interessenten vorhanden sind, die sich dieses Modell ansehen und ausleihen wollen, soll sich grundsätzlich an Frau Dehos von der VG Wöllstein gewandt werden. Es wird auf der Homepage der VG Wöllstein eine eigene Infoseite zum Brandungskliff geben. Hier ist angedacht entsprechende Links zu dem Thema zu hinterlegen, die unter anderem auch auf den Film über das Kliff hinweisen. Weiterhin ist die Herstellung eines sogenannten „Rollups“, sowie eine kleine Infobroschüre geplant. Bürgermeister Gerd Rocker führt aus, dass es nunmehr wichtig ist, dass Modell zur Information in den verschiedensten Bereichen zu nutzen, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für das Vorhaben zu begeistern.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

2.2 Vorstellung in den Schulen und auf Veranstaltungen

Sachdarstellung

Eine Intention der Herstellung des Brandungskliffmodells war es, dieses in den Schulen und auf Veranstaltungen möglichst vielen Menschen präsentieren zu können. Dies mit dem Hintergrund der Information über das Brandungskliff selbst und letztendlich die herausragende wissenschaftliche Bedeutung dieses Fundes. Das Interesse der Menschen an diesem Projekt soll geweckt werden.

Dies insbesondere auch in Hinblick auf die touristische Strahlkraft und die Möglichkeit mit der Präsentation, Vorort auf dem Grundstück in Eckelsheim, eine weitere herausragende touristische Infrastruktureinheit zu schaffen.

Um diese Ziele zu erreichen, soll das Modell in den Schulen und auf den verschiedensten Veranstaltungen präsentiert werden. Ein reines Aufstellen des Modells ist hier nicht genügend.

Vielmehr muss die Geschichte des Brandungskliffs, dessen Fundes, Freilegung, bis hin zur fertigen Replik, visuell dargestellt und erlebbar gemacht werden. Hierfür sind die bereits vorhandenen verschiedenen Medien bestens geeignet (Dokumentation Fa. Expofactum und SWR Berichterstattung). Zur Begleitung, Vorstellung und Erläuterung der Besonderheiten ist allerdings eine professionelle Begleitung erforderlich. Hierfür gibt es verschiedene Personen, die sich dazu eignen. Insbesondere in den Schulen sollen z. B. die Erdkundelehrer für die Thematik begeistert und umfassend geschult werden, um so als Multiplikator im Unterricht den Schülerinnen und Schülern das Brandungskliff als in den Unterrichtseinheiten präsentieren zu können.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat begrüßt die von der Verwaltung dargestellte Vorgehensweise und ermächtigt den Bürgermeister eine oder gegebenenfalls mehrere Personen mit der Präsentation des Brandungskliff Eckelsheim in den Schulen und auf Veranstaltungen.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltung.

TOP 3 Nachbesetzung in verschiedenen Gremien

3.1 AWW Wöllstein-Wörrstadt (AöR);

Verwaltungsrat

3.2 Ausschüsse der Verbandsgemeinde

3.2.1 Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss

3.2.2 Rechnungsprüfungsausschuss

3.2.3 Tourismusausschuss

3.3 Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH Alzey-Worms;

Gesellschafterversammlung

- Wahlen -

Sachdarstellung

Aufgrund des Ausscheides von Herrn Hans-Günter Lechthaler werden Nachwahlen für die Mitgliedschaft im AWW Verwaltungsrat, in der Gesellschafterversammlung der WFG GmbH, als auch in verschiedenen Ausschüssen der Verbandsgemeinde erforderlich. Vorschlagsberechtigt ist

die CDU-Fraktion. Die Verwaltung geht davon aus, dass keine weiteren Wahlvorschläge erfolgen.

Ebenso wird von der offenen Abstimmung gem. § 40, Abs. 5, Satz 1, 2. Halbsatz GemO ausgegangen, dass die Wahl offen durch Handzeichen durchgeführt werden kann.

Im Verwaltungsrat der zum 01.01.2022 neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts, Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt, war Herr Hans-Günter Lechthaler ordentliches Mitglied.

Sein Stellvertreter in dieser Funktion ist Herr Dr. Rolf Pietrowski.

Die CDU-Fraktion schlägt Herr Michael Lintgen als neues Mitglied des Verwaltungsrates der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt (AöR) vor.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die offene Abstimmung gem. § 40, Abs. 5, Satz 1, 2. Halbsatz GemO.

Der Verbandsgemeinderat wählt gem. § 40, Abs. 3 GemO Herrn Michael Lintgen als neues ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt (AöR).

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen

3.2 Ausschüsse der Verbandsgemeinde

3.2.1 Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss

3.2.2 Rechnungsprüfungsausschuss

3.2.3 Tourismusausschuss

Sachdarstellung

In folgenden Ausschüssen der Verbandsgemeinde war Herr Hans-Günter Lechthaler vertreten:

- Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Tourismusausschuss

Auch hier ist die CDU-Fraktion vorschlagsberechtigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass keine weiteren Wahlvorschläge unterbreitet werden. Ebenso geht die Verwaltung davon aus, dass gem. § 40, Abs. 5, Satz 1, 2. Halbsatz GemO die Wahl offen durch Handzeichen durchgeführt werden kann.

Die CDU-Fraktion macht folgende Wahlvorschläge:

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die offene Abstimmung gem. § 40, Abs. 5, Satz 1, 2. Halbsatz GemO.

Der Verbandsgemeinderat wählt gem. § 40, Abs. 3 GemO die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Personen.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen

3.3 Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH Alzey-Worms;

Gesellschafterversammlung

Sachdarstellung

In der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Alzey-Worms GmbH war Herr Hans-Günter Lechthaler ordentliches Mitglied.

Auch hier ist die CDU-Fraktion vorschlagsberechtigt.

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Stephan Hahn als neues ordentliches Mitglied für die Gesellschafterversammlung der WFG GmbH, Alzey, vor.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion an und benennt Herrn Stephan Hahn als neues ordentliches Mitglied für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Alzey-Worms GmbH.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen

TOP 4 Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Verbandsgemeinde Wöllstein

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Mit Schreiben, hier eingegangen am 18.10.2022, hat das Ratsmitglied der FDP im Verbandsgemeinderat, Herr Dr. Rolf Pietrowski, den Antrag zur Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes, gestellt. Das Schreiben ist als Anlage eingestellt. Im Rahmen der heutigen Sitzung werden Frau Lisa Sopp, von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Mainz, Referat Regionalstelle Wasserwirtschaft, und Frau Dr. Barbara Manthe-Romberg, vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge, anwesend sein und zunächst im Rahmen eines Impulsvortrages die Thematik erläutern. Selbstverständlich stehen sie auch zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen entsprechenden Leitfaden „Der Weg zum örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept“ erstellt. Dieser ist ebenso als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt eingestellt.

Starkregenereignisse bzw. Extremereignisse sind zukünftig häufiger und heftiger zu erwarten.

Ebenso wichtig, wie die Schadensbeseitigung, wenn nicht noch viel wichtiger ist es, sich für die Zukunft auf solche Naturkatastrophen vorzubereiten und ein Hochwasservorsorgekonzept aufzustellen, mit dem Ziel, die potentiellen Schäden zu verhindern bzw. zumindest zu verringern. Dazu sollen die Kommunen entsprechende Fachingenieure beauftragen, die ein Konzept mit Auflistung von Maßnahmen der kommunalen und aber auch privaten Hochwasservorsorge zu erstellen. Die Kosten für diese Ingenieurleistungen werden vom Land in der Regel mit 90% gefördert. Dabei ist es dem Land besonders wichtig, dass sowohl die Ortsgemeinden, die Verbandsgemeinden, sowie alle potentiell betroffenen Bürger erreicht und überzeugt werden sollen, sich mit dem Thema Vorsorge zu beschäftigen.

Die anschließende Umsetzung der Maßnahmen wird von Seiten des Landes nur dann gefördert, wenn diese in einem Hochwasserschutzkonzept als wirksam und wirtschaftlich dargestellt wurden.

Da Frau Sopp erkrankt ist, kann sie bedauerlicherweise an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen.

Ihren Part übernimmt Frau Dr. Manthe-Romberg.

Frau Dr. Manthe-Romberg stellt anhand ihrer Powerpoint-Präsentation das örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte vor.

Im Anschluss an die Präsentation ergeben sich einige Nachfragen aus dem Rat. Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Sascha Wiesel, bittet um Einbindung der Ortsgemeinden und hier der Gemeinderäte in die Konzepterstellung. Bürgermeister Gerd Rocker sichert dies zu. Auf Nachfrage informiert Frau Dr. Mante-Romberg, dass sich die Gesamtkosten für das zu erstellende Konzept bei ca. 15.000 bis 20.000 Euro bewegen; der entsprechend anfallende Gemeindeanteil somit zwischen 1.500 Euro und 2.000 Euro liegt.

Alle Vertreter der Fraktionen des Rates begrüßen ausdrücklich die Erstellung eines Starkregenvorsorgekonzeptes und bitten die Verwaltung die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes entsprechend den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz im entsprechenden Leitfaden. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten und entsprechende Angebote über Ingenieurleistungen einzuholen

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 5 Jahresrechnung 2021 des Abwasserentsorgungsbetriebes der Verbandsgemeinde Wöllstein

5.1. Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2021

5.2. Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Werkleitung

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Dieser Punkt war bereits Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 06.12.2022. Aufgrund der Notwendigkeit zur Klärung verschiedener Anfragen der FWG-Fraktion, wurde der Tagesordnungspunkt einvernehmlich vertagt. Da die Anfragen umfassend durch die Werkleitung beantwortet wurden, können im Rahmen der heutigen Sitzung die notwendigen Beschlüsse gefasst werden.

Für den Bürgermeister und die Beigeordneten gelten die Regelung des §110 Abs. 4 GemO wonach diese kein Stimmrecht haben.

In der gemeinsamen Sitzung des Werks- und Rechnungsprüfungsausschuss am 13.09.2022 erfolgte die Abschlussbesprechung sowie die Beratung und Beschlussfassung zum Jahresabschluss und zur Jahresbilanz 2021 des Abwasserentsorgungsbetriebes der VG Wöllstein.

Bereits am 09.08.2022 erfolgte die Belegprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses.

Den Mitgliedern der Ausschüsse lagen die Prüfberichte der Mittelrheinischen Treuhand inkl. Lagebericht und Bestätigungsvermerk bzw. die Buchführungs- und Kassenbelege zur Durchsicht und Kontrolle vor.

Die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder und der Werksausschuss empfehlen dem VG-Rat den Jahresabschluss 2021 mit einem Jahresverlust von 99.108,74 Euro festzustellen und den Bürgermeister, die Beigeordneten und die Werkleitung zu entlasten.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis von den ausführlichen Vorberatungen im Werksausschuss und vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses.

a) Der VG-Rat stellt den Jahresabschluss (Abstimmungsergebnis) wie vorgetragen fest und beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 99.108,74 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

b) Der VG-Rat beschließt (Abstimmungsergebnis) für den Bereich des Abwasserentsorgungsbetriebes der VG Wöllstein die Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten sowie der Werkleitung

Beschluss

Die Beschlüsse zu a) und b) ergehen einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 6 Feuerwache Wöllstein;

Architektenauswahlverfahren

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein sowie der Ortsgemeinderat Wöllstein haben in ihren Sitzungen im Mai 2022 die einleitenden Beschlüsse zur Aufstellung der Bauleitpläne für das Sondergebiet „Feuerwache“ an der K 6 zwischen Wöllstein und Gumbsheim gefasst.

Im Rahmen eines Vorgesprächs am 09.11.2022 mit allen Beteiligten (Feuerwehr, Planungsbüro, OG, VG) wurde deutlich, dass für die wesentlichen Inhalte der Bauleitpläne die Planung der Feuerwache zu konkretisieren ist. Daher ist bereits jetzt ein Architekturbüro mit einzubinden.

Die Architektenleistungen werden den EU-Schwellenwert von 215.000,00 € überschreiten, sodass eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistungen nach VgV (Vergabeverordnung) durchzuführen ist.

Die HS Gesellschaft für Projektsteuerung- und Baumanagement mbH (HS GmbH) aus Mainz, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Hesse, bietet die Durchführung des VgV-Verfahren für die Architektenleistungen mit 12.869,85 € (brutto) an; sh. Anlage.

Da das Auswahlverfahren EU- und zuschusskonform durchgeführt werden muss, empfiehlt die Verwaltung, die HS GmbH gem. Angebot vom 24.11.2022 mit der Betreuung des VgV-Verfahrens zu beauftragen. Die HS GmbH ist der Verwaltung bekannt (VgV-Verfahren Sanierung VG-

Verwaltungsgebäude, Neubau Kita Hinkelstein Wöllstein, Erweiterungsbau Grundschule Gau-Bickelheim).

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt die Beauftragung der HS GmbH aus Mainz mit der Durchführung der VgV-Verfahren gem. Angebot vom 24.11.2022.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen

TOP 7 Rheinhessentouristik GmbH;

Satzungsänderung und Anpassung der Beitragsordnung

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Auf die, durch die Rheinhessentouristik GmbH vorbereitete und der Anlage beigefügte, Beschlussvorlage zur Satzungsänderung und Anpassung der Beitragsordnung in der Rheinhessentouristik GmbH wird verwiesen.

Hierzu wurden vorab schriftlich von Sebastian Schnabel (CDU) folgende Fragen eingereicht:

Die neue Beitragsordnung sieht folgende Anhebungen vor:

Sockelbetrag: Anhebung auf 4.000,00 Euro

Einwohnerschlüssel: Anhebung auf 0,16 Euro

Wie hoch waren die bisherigen Beträge?

Wie hoch war der Beitrag der VG Wöllstein jeweils in den Jahren 2018 bis 2022?

Wie hoch ist der Beitrag in 2023?

Bürgermeister Gerd Rocker sichert zu, die Antworten auf die gestellten Fragen unverzüglich nachzureichen.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beschließt die, in der Gesellschafterversammlung der Rheinhessentouristik GmbH, beschlossene Satzungsänderung, sowie die Anpassung der Beitragsordnung für 2023.

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wird gem. § 92, Abs. 2, Satz 1, Nr. 4 GemO gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigt.

Fragen: Anhebung des Sockelbetrages auf 4.000 Euro. Welche Beträge waren es vorher. Herr Rocker: Die Antwort muss nachgeliefert werden, da nicht bekannt. Info wird nachgereicht.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen

TOP 8 Grundschule "Am Martinsberg", Siefersheim;

Außenanlage neben der Mensa

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Arbeiten an der Mensa sind, bis auf wenige Kleinigkeiten, fertiggestellt. Bereits seit Schuljahresbeginn 2022/2023 wird die Anlage bestimmungsgemäß und zur Zufriedenheit aller Beteiligter genutzt. Die offizielle Übergabe bzw. Einweihung soll im Rahmen des geplanten Schulfestes erfolgen.

Die Fluchtwege im Obergeschoss des Schulgebäudes, als auch die nach unten führende Fluchttreppe, sind ebenfalls fertiggestellt.

Noch ausstehend ist die abschließende Gestaltung der Außenanlage vor dem Schul- und Mensagebäude.

Auf dem verbliebenen Freiraum links des Mensagebäudes soll ein sogenanntes „Grünes Klassenzimmer“ eingerichtet werden. Die Kosten für die Umzäunung mit Stabgitterzaun, Herrichtung und Gestaltung, betragen rund 10.000,00 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung und Einbindung der Schulleitung.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur entsprechenden Umsetzung der Maßnahme in Form der Gestaltung eines „Grünen Klassenzimmers“ neben dem Mensagebäude.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen

TOP 9 Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein; Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude;

a.) Auftragsvergabe Entkernungsarbeiten

b.) Auftragsvergabe Lüftung

c.) Aktueller Kostenverlauf

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

a.) Auftragsvergabe Entkernungsarbeiten

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden 22 Angebote abgegeben. Mit den Arbeiten werden die Entkernungsarbeiten im Altbau beauftragt. Die Angebote wurden fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich durch den Architekten J. E. Deibert GmbH, 67547 Worms, geprüft.

Die Preisspanne der Angebote liegt bei brutto 57.000,-- € bis rund 102.800,-- €. Die Fa. M&Z Dienstleistungen GmbH, 55124 Mainz, hat mit brutto 57.045,93 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Angebot ist auskömmlich, die Auftragsvergabe an die Firma M&Z Dienstleistungen GmbH wird empfohlen.

Kostendeckung

Für die Entkernungsarbeiten wurde eine Summe von brutto 103.994,00 € veranschlagt. Durch die Vergabe der Entkernungsarbeiten entstehen Minderkosten i.H.v. brutto 46.928,06 €. Die Minderkosten werden zur Abdeckung der bisherigen Mehrkosten verwendet.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Entkernungsarbeiten an die Fa. M&Z Dienstleistungen GmbH, 55124 Mainz, zum Angebotspreis von brutto 57.045,93 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen

b.) Auftragsvergabe Lüftung

Nach zweimaliger öffentlicher Ausschreibung der raumlufttechnischen Anlagen ohne Ergebnis (keine Bieter) erfolgte eine freie Angebotsabfrage bei der Fa. Apropos Wasser + Wärme GmbH, 56850 Enkirch, welche bereits im Gewerk Sanitär den Auftrag bekam.

Mit den Arbeiten werden die raumlufttechnischen Anlagen des Neubaus sowie der Anbindebereich zum Altbau beauftragt. Das Angebot der Fa. Apropos Wasser + Wärme GmbH i.H.v. brutto 74.219,47 € wurde fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich durch die IPK Ingenieurgesellschaft für Planung und Konstruktion mbH, Am Taubenfeld 39, 69123 Heidelberg, geprüft. Das Angebot ist auskömmlich, die Auftragsvergabe an die Fa. Apropos Wasser + Wärme GmbH wird empfohlen.

Kostenverlauf

Für die raumlufttechnischen Anlagen ist in der genehmigten Kostenberechnung eine Summe von brutto 63.343,52 € enthalten. Durch die Vergabe des Auftrages entstehen Mehrkosten i.H.v. brutto 10.875,95 €. Diese werden durch die aktuell anstehende Vergabe der Entkernungsarbeiten kompensiert (sh. Gesamtkostenübersicht). Die Mehrkosten ergeben sich nach Angaben der Planer aus den aktuellen Preissteigerungen, die insbesondere bei den Gewerken der techn. Gebäudeausrüstung bestehen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die raumlufttechnischen Anlagen an die Firma Apropos Wasser + Wärme GmbH, Am Kalkofen 7, 56850 Enkirch, zum Angebotspreis von brutto 74.219,47 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

c.) Kostenverlauf (Mehrkosten Kanalisation)

Verweisend auf den Kostenverlauf (Anlage 1) betragen die aktuellen Mehrkosten derzeit 307.947,73 €. In diesen Mehrkosten sind zusätzliche Kosten im Bereich der Kanalisation in Höhe von 54.250,65 € enthalten.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis vom allgemeinen Kostenverlauf und genehmigt die Mehrkosten.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

d.) Vergabe weiterer Gewerke Bestandsgebäude

Entsprechend der Anlage 2 ist die Ausschreibung weiterer Gewerke in zwei Vergabepakten geplant.

Zuständig für die Vergabe der Aufträge für die Gewerke mit Auftragssummen über 200.000,-- € (Fenster und Zimmerer-, Dachdeckerarbeiten und Innenputz, Maler, Trockenbauarbeiten) ist der VG-Rat, darunter der Bauausschuss (sh. Beschluss VG-Rat vom 08.03.2022).

Wie dem Zeitplan der beiden Vergabepakete zu entnehmen ist, sind die Aufträge der Gewerke voraussichtlich außerhalb einer VG-Ratssitzung zu vergeben, weshalb eine Übertragung der Auftragsvergabe auf den Ausschuss empfohlen wird. Eine Unterrichtung des VG-Rates über den Kostenverlauf erfolgt anschließend.

Zur Information sind als Anlagen 3 die Ausführungspläne der Fenster gem. den Vorgaben der Denkmalschutzbehörde beigefügt.

Beschlussvorschlag

Der VG-Rat ermächtigt den Bauausschuss zur Vergabe der o.g. Gewerke über dem Auftragswert von 200.000,-- €.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

e.) Photovoltaikanlage

Gem. Anregung aus der letzten VG-Ratssitzung wurden die Planer gebeten, die Machbarkeit, die Kosten und die Wirtschaftlichkeit einer möglichen Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Neubauteil des Verwaltungsgebäudes zu ermitteln. Grundsätzlich stellen die Planer fest, dass die Installation einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich ist und auch ein Energiespeicher Sinn macht.

Die Einzelheiten der Planung und die Ergebnisse werden in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorgestellt und erörtert. Der Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses wird dem VG-Rat in der nächsten Sitzung zur Bestätigung vorgelegt.

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 10 Mitteilungen und Anfragen

1.

Mit Schreiben vom 18.01.2023 hat die Stadtverwaltung Alzey die Abrechnung der Sachkosten für die Touristinformation Alzeyer Land/Rheinhessische Schweiz mitgeteilt. Der Kostenanteil der Verbandsgemeinde Wöllstein für das Haushaltsjahr 2022 beträgt hiernach 32.745,47 Euro.

2.

Das alte Umsatzsteuerrecht kann durch die öffentliche Hand noch bis einschließlich des Jahres 2024, d. h. bis zum 31.12.2024, weiterhin angewendet werden. Die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) ist damit „final“ für zwei weitere Jahre aufgeschoben. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Verwaltung wird von dieser Übergangsregelung für alle Gebietskörperschaften der Verbandsgemeinde Wöllstein Gebrauch machen. Die Verwaltung hat sich seriös auf die ursprünglich zwingende Erstanwendung des § 2b UstG zum 01.01.2023 vorbereitet. Die Verschiebung der zwingenden Erstanwendung bietet allerdings die Chance die bereits erfolgten Umstellungsarbeiten nochmals zu schärfen und zu konkretisieren. Dies unter Einbeziehung der Rechtsauffassung der Finanzbehörden und des Gemeinde- und Städtebundes.

3.

Mit Schreiben vom 04.01.2023 hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms dem Antrag der Verwaltung auf Fristverlängerung zur konkreten Benennung von Kompensationsmaßnahmen bis zum 31.12.2023 stattgegeben. Der restliche Beitrag zum Kompensationsausgleich beträgt 87.665,58 Euro.

4.

Mit Schreiben vom 13.01.2023 hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms die vorläufige Berechnung der Kreisumlage 2023 auf Basis der endgültigen Festsetzung von 2022 mitgeteilt. Der, der Anlage beigefügten, Übersicht ist zu entnehmen, wie hoch sich die jeweilige Kreisumlage für die einzelnen Gebietskörperschaften der Verbandsgemeinde Wöllstein darstellt.

5.

Der Gesellschafterbeitrag für die Rheinhessentouristik GmbH beträgt im Jahr 2023 insgesamt 5.936,16 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus einem Sockelbeitrag in Höhe von 4.000,00 Euro und einem Einwohnerbeitrag in Höhe von 0,16 Euro, ausmachend für 12.101 Einwohner, in Höhe von 1.936,16 Euro zusammen.

6.

Mit Schreiben vom 20.01.2023 hat das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz, Bad Ems, die Berechnung der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern mitgeteilt. Auf die der Anlage beigefügte Übersicht wird verwiesen.

7.

Für die Erneuerung der sechs ausgeschriebenen Sirenenanlagen in der Verbandsgemeinde Wöllstein wurde lediglich ein Angebot abgegeben. Dieses wurde von Seiten des beauftragten Ingenieurbüros TGA, Framersheim, geprüft und für auskömmlich erklärt. Der Auftrag an die Firma Sonnenburg Elektronik AG, Eckenfelden, wurde zum Angebotspreis in Höhe von 121.574,79 Euro erteilt.

8.

Der Kassenistbestand zum 30.12.2022 aller Mandanten der Einheitskasse der Verbandsgemeinde Wöllstein betrug 15.908.841,03 Euro.

9.

Das Ministerium des Inneren und für Sport hat mit Schreiben vom 14.12.2022 mitgeteilt, dass für die geplante Anschaffung des Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF2) mit Ladehilfe eine Zuwendung des Landes aus der Feuerschutzsteuer in Höhe von 30.000,00 Euro, verteilt auf die Jahre 2022 bis 2025, erfolgt.

10.

Die Kosten für die Jubiläumsveranstaltung „50 Jahre Verbandsgemeinde Wöllstein“ am 18.11.2022 betragen insgesamt 5.638,16 Euro.

11.

Die Kosten für den „Feuerwehrehrentag“ am 25.11.202 betragen insgesamt 4.994,70 Euro.

12.

Die diesjährigen Sommerferienspiele der Verbandsgemeinde Wöllstein finden vom 07. bis 11.08.2023 statt.

13.

Der „Hiwwelhopper“ der Verbandsgemeinde Wöllstein fährt nunmehr an drei Tagen in der Woche (Dienstag, Donnerstag und Freitag). Die Nachfrage nach diesen Fahrten ist ungebrochen und steigt stetig an. Wünschenswert wäre es, wenn sich weitere Ehrenamtliche zur Unterstützung des „Hiwwelhopper-Teams“ finden würden.

14.

Für Mai 2023 ist ein Vorort-Seminar der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz zum Thema „Bauleitplanung“ vorgesehen. Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden- und Beigeordnetenbesprechung wurde zudem vereinbart, ein Informationsangebot zum Thema „Kommunaler Finanzausgleich“ zu organisieren und anzubieten.

15.

Der diesjährige Verbandsgemeindeliederabend findet am Samstag, dem 18.03.2023 - 19.00 Uhr, unter dem Motto „Nacht der Chöre“ im Gemeindezentrum in Wöllstein statt.

16.

Im Jahr 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen, voraussichtlich Mai/Juni, statt. Ziel aller im Verbandsgemeinderat und in den Ortsgemeinderäten vertretenen Fraktionen sollte es sein, den Frauenanteil in den Gremien zu erhöhen. Zur Motivierung soll eine Informationsveranstaltung, unterstützt durch die örtliche Gleichstellungsbeauftragte, als auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Alzey-Worms, angeboten werden. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die im Rat vertretenen Fraktionen werden gebeten potentielle Damen zu benennen.

17.

Zur Vorbereitung einer etwaigen Ressourcenmangellage ist die Verwaltung derzeit dabei entsprechende Notfallpläne zu erstellen und einen Krisenstab einzurichten. Nach heutiger Kenntnis ist für diesen Winter allerdings weder mit einer Gas- noch mit einer Strommangellage zu rechnen. Nichtsdestotrotz besteht die Verpflichtung hier Vorsorge zu treffen und sogenannte Leuchttürme einzurichten. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit entsprechend unterrichten.

18.

Im Jahr 2023 ist mit einer stark steigenden Zuweisung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu rechnen. Da die Wohnraumreserven ausgeschöpft sind, wird der Landkreis Alzey-Worms Sammelunterkünfte errichten. Jedoch zeichnet sich bereits heute ab, dass diese Container- und Hotellösungen allenfalls für das erste Halbjahr 2023 ausreichen werden. Sollte eine entsprechende Eingabe bei dem Land Rheinland-Pfalz kein Gehör finden, müssten im 2. Halbjahr zur Unterbringung auch Dorfgemeinschaftshäuser und Schulturnhallen in Anspruch genommen werden. Der Landrat und die hauptamtlichen Bürgermeister des Landkreises Alzey-Worms haben sich zudem direkt an Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit einem offenen Brief gewandt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet zudem und ein „weiter so“ führt zu erheblichen Spannungen. Die kommunalen Kassen werden durch die Flucht- und Asylaufnahme im erheblichen Maße belastet. Die staatliche Unterstützung seitens des Bundes und des Landes reichen bei weitem nicht aus, um die entstehenden Aufwendungen zu kompensieren.

19.

Als neuer Bezirksbeamter der Polizeiwache Wörrstadt, Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Wöllstein, wurde Herr Polizeihauptkommissar Alexander Zwirner, eingesetzt.

20.

Die Termine für die Sitzungen der Gremien werden in Kürze bekannt gegeben.

Anfragen

Fraktionsvorsitzender Sascha Wiesel fragt an, ob es möglich ist, für die nächste Ratssitzung noch Fragen und Anregungen aufzunehmen.

Herr Wiesel möchte zum Thema „Digitalisierung“ informiert werden. Bürgermeister Gerd Rocker sichert zu, dass dies in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates geschehen wird.

Ortsbürgermeisterin Kinder fragt an, ob es möglich ist zu den kommenden Veranstaltungen (Fastnacht) das warme Wasser in der Siefersheimer Halle wieder anzustellen. Herr Bürgermeister Gerd Rocker sichert die Prüfung zu.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:00 Uhr.

Unterschriften:

(Vorsitzender) (Schriftführer)