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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 12/2024
Siefersheim
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Niederschrift

über die 33. Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

05. März 2024

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn:

19:30 Uhr Ende: 22.05 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeisterin:

Kinder, Annerose

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Faust, Karl-Hans

2. Beigeordneter Ebling, Günther

Ratsmitglieder:

Fischborn, Björn

Franken, Bernward

Helmer, Jens

Hoffmann, Gerhard

Kossatz, Herbert

Kröhnert, Ulla

Möbus, Karl Albrecht

Schnabel, Mirjam

Schön, Ragnar

Seifert, Selina

entschuldigt

Vogel, Dirk

entschuldigt

Wagner, Daniel

entschuldigt

Zimmer, Maik

Zimmermann, Jörg

Sonstige Anwesende:

Herr Becker (VGV Wöllstein), zugleich Schriftführer 10 Zuschauer

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2.a

KiTa Villa Regenbogen

a) Feststellung Sanierungsbedarf durch ein Architektenbüro Beratung und Beschluss

TOP 2.b

KiTa Villa Regenbogen

b) Betreuungsengpass

Sachstandsbericht

TOP 3.a

Verkehrsschau 2. Februar 2024

a) Sachstandsbericht

TOP 3.b

Verkehrsschau 2. Februar 2024

- Verkehrsberuhigung Wehrbörder

TOP 4

Kerb 2024

a) Antrag zur Rücknahme des Beschlusses aus der 31. Sitzung des Ortsgemeinderates, betreffend die Durchführung eines Bürgerentscheides

b) zur Beschlussfassung für eine versuchsweise Durchführung beider Veranstaltungen

- Beratung und Beschluss -

TOP 5

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024;

Bildung eines Wahlausschusses gem. § 8 Kommunalwahlgesetz;

Benennung der Mitglieder

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Sachstandsberichte aus der Bauabteilung

a) Ergebnisse aus Begehung der Ortsstraßen

b) Bebauungsplan "In der Heidenhecke"

c) Brückenbauwerke in den Gemeinden

- Beratung und Beschluss -

TOP 7

Herbstmarkt 20. Oktober 2024

Erhöhung des Standgeldes

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die

Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat

beschlussfähig versammelt ist.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Es wurde auf ein Schlagloch im Bereich des Ortseingangs aus Wöllstein kommend hingewiesen.

Hierzu erklärte die Vorsitzende, dass die Meldung an den Landesbetrieb Mobilität schon erfolgt ist.

Weitere Wortmeldungen gab es keine.

TOP 2.a

KiTa Villa Regenbogen

a) Feststellung Sanierungsbedarf durch ein Architektenbüro

Beratung und Beschluss

Sachdarstellung

An der Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ gibt es augenscheinlich die Notwendigkeit zur Sanierung im Bereich verschiedener Gewerke. Zur Feststellung des erforderlichen Sanierungsbedarfes schlägt die Verwaltung vor, ein Gutachten durch ein Architekturbüro erstellen zu lassen. Ein entsprechendes Angebot des Architekturbüros Deibert liegt vor. Die Kosten hierfür betragen rund 10.000,00 Euro.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Siefersheim ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung nicht einverstanden. Vielmehr wird mehrheitlich die Auffassung vertreten, die Ortsgemeinde solle für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen Angebote von Handwerksbetrieben einholen, und dann in Eigenregie nach und nach die Gewerke vergeben.

Der Beschluss für diese Vorgehensweise ergeht einstimmig.

TOP 2.b

KiTa Villa Regenbogen

b) Betreuungsengpass

Sachstandsbericht

Es gibt einen Stellenschlüssel, welcher sich nach der Anzahl der angemeldeten Kinder richtet.

Grundsätzlich ist dieser Stellenschlüssel voll erfüllt. Seit Januar gibt es einen Betreuungsengpass in der Siefersheimer Kita.

Wie kommt das?

2 Mitarbeiterinnen sind in Elternzeit. Mit Beginn des Mutterschutzes wurden die Stellen als befristet ausgeschrieben, da offen war, wann, ob und mit wie vielen Wochenstunden die Mitarbeiterinnen in die Einrichtung zurückkehren. 2 Mitarbeiterinnen konnten befristet gefunden werden.

Eine der befristetet eingestellten Mitarbeiterinnen arbeitet aufgrund der Personalisation mittlerweile 30 Stunden satt der ursprünglich vereinbarten 19,5 Stunden. Eine befristet eingestellte Fachkraft ist seit November krankgemeldet. Eine weitere Teilzeit eingestellte Fachkraft ist seit September krankgemeldet.

Da nicht abzusehen war, wann und ob die krank gemeldeten Mitarbeiterinnen ihre Arbeit wieder aufnehmen, wurde die befristet ausgeschriebene Stelle aufrechterhalten. Auf diese Ausschreibung gab es keine Bewerbungen.

Bis Ende 2023 haben alle verbliebenen Mitarbeiterinnen den KiTa- Betrieb durch Überstunden aufrechterhalten.

Im Januar hat eine weitere Fachkraft die Probezeit nicht verlängert, die Stellenausschreibung wurde geändert in unbefristet.

Durch die fehlenden Mitarbeiterinnen konnte der normale Regelbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden.

Laut KiTa Gesetz dürfen auf eine bestimmte Zahl von Fachkräften nur eine entsprechende Zahl von Kindern betreut werden. Hier dürfen mit dem verbliebenem Fachpersonal maximal 50 Kinder die Einrichtung besuchen. Zudem muss das Verhältnis von Fachpersonal zu Aushilfen 70 / 30 betragen.

Aushilfen, d.h. Mitarbeiter ohne Fachausbildung, dürfen dem Personal nur zuarbeiten, sie dürfen nicht eigenverantwortlich arbeiten.

Seit Januar haben mehrere Sitzungen mit Elternausschuss, Kreisjugendamt, Landes- und Kreiselternausschuss und Vertreten der OG stattgefunden, um einigermaßen tragbare Lösungen zu finden.

Im Januar und Februar wurden 2 Gruppen im Wochenwechsel betreut, die Vorschulkinder waren in den Wechsel nicht einbezogen. Im März wird der Wochenwechsel für alle 3 Gruppen durchgeführt.

Seit die Stellen unbefristet ausgeschrieben wurden, sind Bewerbungen eingegangen, ab 1.4. wird eine Erzieherin mit einer Vollzeitstelle die Arbeit aufnehmen. Zusätzlich wird ein Vertrag mit einer Sozialassistentin abgeschlossen. Eine weitere Bewerbung einer Fachkraft liegt vor.

Es wurden von den Eltern verschiedene Vorschläge zum täglichen und/ oder halbtäglichen Wechsel gemacht, deren Umsetzung laut KiTa- Gesetz nicht möglich und aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll ist. Eltern, die durch die fehlende Betreuung in einer Notsituation sind, wurde mit Absprache der Kita geholfen.

Der Rechtsanspruch zur Betreuung der Kinder kann durch die fehlenden Fachkräfte derzeit nicht erfüllt werden. Einige Eltern haben sich zu Recht an den Landrat, Kreis- und Landesjugendamt gewandt. Die Eltern können beim Kreis Verdienstausfall geltend machen.

Die Situation in der Siefersheimer KiTa spiegelt die allgemeine Notlage in den Kitas wider, was auch fast täglich in den Medien zu verfolgen ist. Mit dem neuen KiTa- Gesetz wurden den Eltern eine 7 bzw. 9 Stunden Betreuung rechtlich zugesichert, was bei dem derzeit fehlenden Fachpersonal nur schwierig zu erfüllen ist. Die Einführung des neuen guten KiTa- Gesetzes hat zu ernsthaften Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen in den Kitas geführt.

Es wird davon ausgegangen, dass durch die Neueinstellungen ab April wieder eine reguläre Betreuung gewährleistet werden kann.

Im Rahmen, der sich anschließenden Diskussion wurde unter anderem angeregt, eine Sammelklage gegen das Land Rheinland-Pfalz anzustrengen, da das Kindergartengesetz zum Teil unsinnige Regelungen enthält, welche die Befolgung der dort getroffenen Regelungen unnötig erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht.

Zudem wäre vielleicht auch einmal zu überlegen, ob man nicht die Betriebs- und Bauträgerschaft für den Kindergarten auf die Verbandsgemeinde übertragen sollte, wie dies zum Beispiel in der Verbandsgemeinde Wörrstadt geschehen ist.

Ein Beschluß war nicht zu fassen

TOP 3.a

Verkehrsschau 2. Februar 2024

a) Sachstandsbericht

Am 02.02.2024 fand eine Verkehrsbegehung statt.

Daran nahmen teil:

Vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Wöllstein: Frau Molitor, Herr Jung,

Vom Kommunalen Vollzugsdienst der Verbandsgemeinde Wöllstein: Herr Krause

Von der Ortsgemeinde Siefersheim: Annerose Kinder

Feststellungen:

Ohligpfad/ Rödelstein: Die Platzverhältnisse lassen 8-10 weitere Parkflächen zu. Die durch graues Pflaster gekennzeichneten Parkplätze sind mittlerweile schwer zu erkennen. Die bisherigen, sowie die neu zu schaffenden Parkflächen, werden durch Markierungen mit weißen Winkeln gekennzeichnet.

An der Ausfahrt Ohligpfad zur Wöllsteiner Straße wurde von mehreren Anwohnern ein Spiegel angefragt. Das gilt es mit dem LBM zu klären.

Gemeindestraße:

Die Ausfahrt „Zum Martinsberg“ zur Gemeindestraße soll durch einen Spiegel gesichert werden.

Sandgasse:

Ab der Einmündung Wasserhausstraße Richtung Weinberge wird auf den begrünten Seitenstreifen halbseitiges Parken eingerichtet- ein Hinweis erfolgt durch Schilder.

Das Ordnungsamt sammelt die durchzuführenden Maßnahmen in den Ortsgemeinden und vergibt die Umsetzung.

Der Ortsgemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.

Aus dem Rat wurden die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen angefragt. Die Vorsitzende fordert sie bei den zuständigen Stellen an.

TOP 3.b

Verkehrsschau 2. Februar 2024

- Verkehrsberuhigung Wehrbörder

Sachdarstellung

Bei der Verkehrsbegehung am 2. Februar 2024 wurde die Verkehrsberuhigung Wehrbörder, Markierung von Parkflächen, Sicherung des Schulweges begutachtet.

Stellungnahme des Ordnungsamtes: Die niveaugleiche Ausbauweise und die damit einhergehend fehlende Fahrbahn sowie Gehweg, inklusive entsprechende Abgrenzung, suggerieren dem Verkehrsteilnehmer, dass es sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.

Zwingende Voraussetzung für die Einrichtung eines solchen Bereichs, ist die tatsächlich vorhandene Aufenthaltsfunktion. Diese ist vorliegend nicht gegeben und kann nicht damit begründet werden, dass der Bereich 2x täglich als Schulweg von Kindern der nahegelegenen Grundschule genutzt wird. Auch ein zum Beispiel die Aufenthaltsfunktion begründender Spielplatz ist im Wehrbörder nicht vorhanden. Weiterhin fehlen markierte Parkflächen, welche ein zwingendes Charakteristikum eines verkehrsberuhigten Bereichs wären.

Die örtliche Bebauung, überwiegend 1-Familienhäuser unter Einschluss entsprechender Parkmöglichkeiten auf dem jeweiligen Grundstück, macht die Einrichtung zusätzlicher Parkmöglichkeiten nicht erforderlich. Durch die vorhandene Straßenführung und den Ausfahrten der Grundstücke wären maximal 2 Parkbuchten einzuplanen.

Hinzu käme, um einerseits die Aufenthaltsfunktion zu unterstreichen und andererseits die Verkehrsberuhigung zu fördern, die Einrichtung von Grüninseln. Die Durchführung entsprechender Maßnahmen würde auch einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand für die Gemeinde bedeuten.

Die bauliche Anlage des Verkehrsbereichs Wehrbörder ist u.a. so gestaltet, langgezogene Kurve 2- fach, dass sich hier die Einrichtung einer Tempo 20- Zone nach VZ. 274.1-20 StVO anbietet. Dies würde eine Reduzierung der zulässig gefahrenen Geschwindigkeit gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der restlichen unmittelbaren Ortslage ( Zone 30 km/h), wie den Straßen Am Gänsborn, Eckelsheimer Straße, Schusterstraße und Gumbsheimer Weg bedeuten.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass unter den gegenwärtigen örtlichen Voraussetzungen im Wehrbörder, aus verkehrsbehördlicher Sicht dem Wunsch nach Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Z. 225 / 226 StVO nicht entsprochen werden kann. Jedoch ist die Einrichtung einer Tempo 20-Zone unbedenklich und mit den örtlichen Gegebenheiten zweifellos in Einklang zu bringen.

Aus der Versammlung wurde vorgeschlagen, die Parkfläche begrenzenden Baumstämme zum Parkplatz hin zu verlagern, um einen Gehweg für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Das soll vor Ort geprüft werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einrichtung einer Tempo 20 Zone im Verkehrsbereich Wehrbörder. Zudem sollen hier regelmäßig Kontrollen stattfinden.

Für die nächste Ratssitzung sollen die Kosten für die Verlegung von Straßenschwellen ermittelt werden.

TOP 4

Kerb 2024

a) Antrag zur Rücknahme des Beschlusses aus der 31. Sitzung des Ortsgemeinderates, betreffend die Durchführung eines Bürgerentscheides

b) zur Beschlussfassung für eine versuchsweise Durchführung beider Veranstaltungen

Antrag

a) zur Rücknahme des Beschlusses aus der 31. Sitzung des Ortsgemeinderates, betreffend die Durchführung einer Bürgerbefragung (hier: Kerb im November oder Veranstaltung im Frühjahr)

b) zur Beschlussfassung für eine versuchsweise Durchführung beider Veranstaltungen

Begründung:

Schon lange wurde immer wieder die Frage diskutiert, ob die traditionelle Siefersheimer Kerb im November nicht besser in eine wärmere Jahreszeit verlegt werden sollte. Eine Arbeitsgruppe hat nun ein erstes Konzept für eine alternative Veranstaltung im Mai präsentiert. Die grundsätzlich unterschiedlichen Positionen, ob Kerb oder Maimarkt, führten zu keiner Entscheidung. Daraus resultierte der Ratsbeschluss einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass dieses Thema auch innerhalb der Gemeinde kontrovers und emotional diskutiert wird und ein hohes Potential besitzt, Zwist und Unfrieden in die Gemeinde zu tragen. Zusätzlich ist eine solche Entweder-Oder-Entscheidung der Thematik nicht angemessen, da die beiden Veranstaltungen beispielsweise von den angesprochenen Zielgruppen her als auch vom Umfang des jeweiligen Angebotes (und damit letztlich auch der Kosten für die Gemeinde) grundsätzlich sehr verschieden sind. Angesichts der Bilanz der letzten Kerb ergab sich zudem, dass diese fast keine finanzielle Belastung der Ortsgemeinde mit sich brachte; warum sollte man diese dann aufgeben? Demgegenüber gibt es für die Alternativveranstaltung zwar ein grobes Konzept aber

eben keinerlei praktische Erfahrungswerte zur Akzeptanz oder zum tatsächlichen Kostenrahmen.

Es stellt sich daher die Frage, ob es nicht im Interesse der Dorfgemeinschaft sinnvoller wäre, zumindest einmal (oder auch mehrfach) beide Veranstaltungen anzubieten, um dann auf der Basis gesicherter Erfahrung auf eine davon zu verzichten oder gegebenenfalls beide beizubehalten. Ob dies für das laufende Jahr 2025 bereits erfolgen kann, sollte der Ortsgemeinderat erörtern.

Nach langer, ausgiebiger und emotionaler Diskussion wurde über den Antrag wie folgt abgestimmt.

Beschluss

zu a)

Der Gemeinderat beschließt mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen die Aufhebung des Beschlusses vom 15.11.2023 über die Durchführung einer Bürgerbefragung. Die Bürgerbefragung zur Verlegung der Kerb findet somit nicht statt.

zu b)

Der Gemeinderat beschließt mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen die versuchsweise Durchführung beider Veranstaltungen.

TOP 5

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024;

Bildung eines Wahlausschusses gem. § 8 Kommunalwahlgesetz;

Benennung der Mitglieder

Sachdarstellung

Gem. § 8 des Kommunalwahlgesetzes ist für jede Gemeinde – hier OG Siefersheim – ein Wahlausschuss zu bilden. Er besteht aus dem Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen der Gemeinde als Beisitzern. Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Wahlleiter, hier der Bürgermeister. Die Beisitzer werden von ihm, von dem Wahlleiter, aus den verschiedenen, in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen, auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen.

Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuss sein.

Gem. § 8 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz hat der Wahlausschuss:

  1. Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen und
  2. das Gesamtergebnis der Wahl in der Gemeinde festzustellen und
  3. die Verteilung der Sitze vorzunehmen.

Auf die einschlägigen Bestimmungen des § 8 KWG und die hierzu ergangenen Erläuterungen wird verwiesen.

Folgende Sitzungen des Wahlausschusses sind vorgesehen:

Dienstag, den 23. April 2024, 18.00 Uhr, Sitzung des Wahlausschusses;

Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

Dienstag, den 11. Juni 2024, 18.00 Uhr, für die Feststellung des Wahlergebnisses und Vornahme der Verteilung der Sitze im Verbandsgemeinderat.

Der Wahlvorstand besteht gem. § 26 Abs. 2 KWG aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, drei bis acht Beisitzern und einem Schriftführer. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt oder Gemeindebedienstete oder Bedienstete der Verbandsgemeinde, in deren Gebiet die Wahl stattfindet, sein. Die Beisitzer werden vom Bürgermeister berufen; bei der Berufung aus dem Kreis der Wahlberechtigten sollen die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Der Bürgermeister bestellt den Schriftführer, der nicht wahlberechtigt sein muss, und bestimmt einen der Beisitzer zum Stellvertreter des Schriftführers.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt läuft auch die Frist zur Beseitigung wesentlicher Mängel gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 KWG ab.

Die im Rat vertretenen Parteien und die freien Wählergruppen benennen die in der Anlage aufgezeigten Mitglieder für den Wahlausschuss. Die Berufung erfolgt durch den Wahlleiter. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

TOP 6

Sachstandsberichte aus der Bauabteilung

a) Ergebnisse aus Begehung der Ortsstraßen

b) Bebauungsplan "In der Heidenhecke"

c) Brückenbauwerke in den Gemeinden

zu a) Die Ortsgemeinde Siefersheim hatte aufgrund der bevorstehenden Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge und des allgemeinen Zustandes in diversen Straßen um Unterstützung durch den FB lll gebeten.

Dazu wurde am 28.02.2024 ein kurzer Ortstermin erbeten. Die Gemeinde wünscht hier eine weitergehende Beratungsleistung, welche Straßenzüge wie saniert oder ausgebessert werden können. Ebenfalls werden Kostenzusammenstellungen benötigt.

Die Begehung hat stattgefunden, die stärksten Schäden wurden aufgelistet.

Hierzu erklärte die Fachbereichsleitung, dass das Anliegen der Ortsgemeinde Siefersheim momentan keine Priorität genieße und schlug alternativ vor, die Straßenzustandserfassung einem Ingenieurbüro zu übertragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Straßenzustandserfassung erst dann einem Ingenieurbüro zu übertragen, wenn die Verbandsgemeinde die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten zusichert.

zu b) Hier wurde der Ortsgemeinde durch die Verbandsgemeinde mitgeteilt, dass die Verbandsgemeinde den Fokus auf andere Projekte legt und aufgrund der engen Personaldecke von einer Weiterverfolgung des Bebauungsplanverfahrens „In der Heidenhecke“ zunächst absieht.

Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Verfahren in künftigen Jahren, evtl. dann zum Regelverfahren nach Änderung des Flächennutzungsplanes, zu betreiben.

zu c) Auch in diesem Fall wurde der Ortsgemeinde mitgeteilt, dass die Verbandsgemeinde aufgrund der Überlastung des Fachbereichs III die Überprüfung der Brückenbauwerke auf unbestimmte Zeit verschoben hat.

Der Gemeinderat war einhellig der Meinung, dass es nicht angehen könne, dass sich die Verbandsgemeinde in immer größerem Ausmaß ihrer Verantwortung gegenüber den Ortsgemeinden entzieht, gleichzeitig aber die Verbandsgemeindeumlage erhöht und so den finanziellen Spielraum der Ortsgemeinden immer mehr einengt.

Hierzu erklärte die Vorsitzende, dass die derzeit herrschenden Zustände nicht hinnehmbar seien und sie deshalb darauf bestanden habe, dass das Thema „Leistungen der Verbandsgemeinde“ Gegenstand der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung ist.

TOP 7

Herbstmarkt 20. Oktober 2024

Erhöhung des Standgeldes

Sachverhalt:

Den Standbetreibern wurde der Termin 20.10.2024 bereits mitgeteilt und ihnen eine Erhöhung des Standgeldes angekündigt.

Bisher wurde von allen Ständen, ausgenommen der Stände von Vereinen und Verbänden, eine Standgebühr von 30 € erhoben. Bisher konnte mit diesen Standgebühren weitestgehend kostendeckend gewirtschaftet werden.

Aufgrund der gestiegenen Preise z.Bsp. bei der Energie, schlägt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Planungsgruppe „Herbstmarkt“ folgende Erhöhung der Standgebühren vor:

Die Standgebühr wird bei den stromintensiven Essensständen von 30 auf 60 € erhöht.

Bei den übrigen Ständen wird die Standgebühr von 30 auf 35 € erhöht.

Weiterhin befasst sich die Arbeitsgruppe mit der Schaffung von weiteren Parkmöglichkeiten am Markttag

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgeschlagene Erhöhung der Standgelder

TOP 8

Mitteilungen und Anfragen

  • Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich Gewässer 3. Ordnung (Gräben ausputzen) noch keinerlei Maßnahmen erfolgt sind.
  • Der Haushalt für die Haushaltsjahre 2024/2025 ist bis auf den Bereich Personalkosten fertig gestellt
  • Folgende Termin stehen an:
    11.03.2024 Sitzung der AG Sportplatz
    18.03.2024 Sitzung des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit
    03.04.2024 Sitzung des Bauausschusses

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:05 Uhr.

Unterschriften:

(Vorsitzende)

(Schriftführer)