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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 12/2025
Siefersheim
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Siefersheim vom 18.03.2025

Nach § 97 Abs. 1 GemO Rheinland-Pfalz, liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes der Ortsgemeinde Siefersheim für das Jahr 2025 mit seinen Anlagen vom 21. März 2025 bis 04. April 2025 im Zimmer NO 01 der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Bahnhofstr. 10, 55597 Wöllstein während den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Innerhalb von 14 Tagen (21.03.2025 bis 04.04.2025) können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplan und seiner Anlagen eingereicht werden. Die Vorschläge sind bei der Finanzabteilung, Zimmer NO 01, der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.

Wir bitten Sie, bei einer Einsichtnahme vorab mit Herrn Maurer (06703/302-231) telefonisch oder per Mail m.maurer@vg-woellstein.org einen Termin innerhalb der Frist zu vereinbaren.

Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Finanzabteilung