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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 12/2025
Siefersheim
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Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

11. März 2025

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn:

19:00 Uhr

Ende: 20:45 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeisterin:

Kinder, Annerose

Beigeordnete:

1. Beigeordnete Saar, Kerstin

2. Beigeordneter Möbus, Karl Albrecht

Ratsmitglieder:

Castor, Klaus

Ebling, Günther

Faust, Karl-Hans

Fischborn, Björn

entschuldigt

Franken, Bernward

Hoffmann, Gerhard

Kossatz, Herbert

Schnabel, Mirjam

Schön, Ragnar

Sinopoli, Marino

Vogel, Dirk

Wagner, Daniel

Zimmer, Maik

entschuldigt

Zimmermann, Fabian

Sonstige Anwesende:

Bürgermeister Gerd Rocker, Frau Sternberg (VGV), Herr Becker (VGV)

12 Zuhörer

Tagesordnung (geändert)

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

TOP 2

TOP 3

TOP 4

TOP 5

TOP 6

TOP 7

TOP 8

TOP 9

Il. Nichtöffentlicher Teil

TOP 10

TOP 11

TOP 12

Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bitte die Vorsitzende darum, den Tagesordnungspunkt 2b (Prüfung der Jahresrechnung 2020) zu streichen. Da die Einladung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht fristgerecht erfolgen konnte, fand die Prüfung der Jahresrechnung 2020 nicht statt.

Der Rat stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2 Prüfung der Jahresrechnungen 2019

-Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Ortsgemeinde Siefersheim

und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019

Beratung und Beschlussfassung

Vor Eintritt in diesen TOP übergibt die Ortsbürgermeisterin den Vorsitz an die 1. Beigeordnete Kerstin Saar.

Sodann erläutert die stellvertretende Fachbereichsleiterin Finanzen, Frau Sternberg, die vorliegende Jahresrechnung 2019.

Fragen der Ratsmitglieder werden eingehend beantwortet.

Gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der

Beigeordneten.

Grundlage seiner Entscheidung ist hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Ortsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.

Beschlussempfehlung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die geprüfte „Jahresrechnung 2019" der Ortsgemeinde Siefersheim zum 31.12.2019 mit der festgestellten Bilanzsumme von 5.970.625,68 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 140.591,04 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 396.582,19 € zuzustimmen.

Beschlüsse:

Der Ortsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis und beschließt jeweils einstimmig bei 3 Enthaltungen:

1.

Die Feststellung der Jahresrechnung 2019 gemäß § 114 (1) GemO in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 140.591,04 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 396.582,19 €.

2.

Die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen

3.

Die Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der

Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019

TOP 3 Entwicklung und Gestaltung der Ortsmitte, Anwesen Borngasse 2

a) Honorarangebot zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie

Beratung und Beschlussfassung

Sachdarstellung

Zur Entwicklung und Gestaltung der Ortsmitte fand am 07.09.2024 eine Bürgerversammlung statt. Bei der Versammlung wurden Vorschläge zur Weiterentwicklung der Dorfmitte und des Anwesen Borngasse 2 gesammelt.

Der Ausschuss für Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit hat in der Sitzung am 16.10.2024 über die Vorschläge beraten.

Als ersten Schritt empfiehlt der Ausschuss eine Bewertung der Bausubstanz des Hauses durch einen Sachverständigen, um Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Nutzung zu prüfen. Dabei sollen die Kosten für verschiedene alternative Varianten verglichen werden.

Mit dem Dorfplaner Herr Wolf hat eine Begehung stattgefunden. Die Ergebnisse der Bürgerversammlung und der Ausschusssitzung wurden dabei erörtert.

Der Dorfplaner Herr Wolf schlägt vor, eine Machbarkeitsstudie über die verschiedenen Möglichkeiten einer Gestaltung der Ortsmitte zu erstellen und legt dazu ein Angebot vor.

Die Planungskosten sind zuschussfähig.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Honorarangebot des Planungsbüros Wolf in der vorliegenden Ausführung zu und beauftragt das Planungsbüro mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde. Vorab wird die Verbandsgemeindeverwaltung um Überprüfung gebeten, ob das abgegebene Angebot HOAI-konform ist.

Abstimmungsergebnis: Der Beschluss ergeht einstimmig

b) Anschaffung eines Toilettenwagens

Sachdarstellung

Die Verwaltung schlägt vor zur Toilettenbenutzung bei größeren Veranstaltungen sowie bei den zu erwartenden Baumaßnahmen einen Toilettenwagen bzw. einen Sanitärcontainer anzuschaffen. Die Toilettenanlage soll temporär im Hof Pfeiffer installiert werden. Kanalanschluss und Wasserzufuhr sind vorhanden. Ein Beispiel ist beigefügt.

Das Vorhandensein einer Toilettenanlage erleichtert die Organisation bei größeren Festen und erspart das jeweilige Aufstellen eines Toilettenwagens.

Die Nutzungsbedingungen bei Veranstaltungen werden in einer Nutzungsverordnung festgelegt.

Beratung:

Es kam im Verlauf der Beratungen die Frage auf, ob es nicht besser wäre, statt dem hier vorgestellten Sanitärcontainer mit Doppelkabine einen größeren Container anzuschaffen. Da man diesen Container, nachdem man ihn nicht mehr braucht, wieder verkaufen kann, hält sich die finanzielle Belastung der Ortsgemeinde in Grenzen.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung eines Sanitärcontainers zu und beauftragt die Verwaltung, weitere Angebote für die Anschaffung eines solchen Containers einzuholen.

Es soll dann in einer der nächsten Sitzungen über die endgültige Anschaffung entscheiden werden.

Abstimmungsergebnis: Der Beschluss ergeht einstimmig

c) Nutzungsvertrag Borngasse 2

Die 1. Beigeordnete Saar stellt die neu entworfene Nutzungsverordnung für den Hof Pfeiffer. Der Entwurf orientiert sich im Wesentlichen an der für das DGH geltenden Nutzungsverordnung.

Beratung

Im Laufe der Beratung sah der Gemeinderat allerdings noch den ein oder anderen Änderungsbedarf, unter anderem in Bezug auf die Anzahl der zu genehmigenden Privatveranstaltungen. Immerhin befinde man sich hier in der Ortsmitte und eine allzu großzügige Nutzung des Hofes könnte zu Problemen führen. Bei der Nutzung durch Vereine sah man keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei einer Enthaltung, die vorgestellte Nutzungsverordnung zu überarbeiten und sie in einer der nächsten Sitzungen erneut zu beraten. Die Gebührenordnung für den Hof Pfeiffer soll sich an der Gebührenordnung für das DGH orientieren.

TOP 4 Bauangelegenheiten

- Bauvorhaben Flurstück 112 Flur 1

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Gem. § 72 LBauO zum wurde bei der Verwaltung eine Bauanfrage zum Rückbau aller Bestandsgebäude und Errichtung eines Einfamilienhauses, Flurstück 112 Flur 1, eingereicht.

Das Grundstück befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches des

Bebauungsplans. Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren. Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

Vorliegend ist der Rückbau aller Bestandsgebäude und die Einrichtung eines Einfamilienhauses geplant.

Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geprüft.

Das Grundstück liegt innerhalb des Sanierungsgebietes der Ortsgemeinde Siefersheim, insofern wird auch auf die beiliegende Stellungnahme des Planungsbüros Wolf verwiesen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.

Die Verwaltung empfiehlt dem Vorhaben zuzustimmen und das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat stimmt der der Bauvoranfrage zum Rückbau aller Bestandsgebäude und der Errichtung eines Einfamilienhauses nach den vorliegenden Plänen zu.

Abstimmungsergebnis: Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 5 Sondernutzungsvertrag landwirtschaftlicher Weg, Flur 1 Nr. 423/1

- Beratung und Beschluss -

Vor Eintritt in diesen TOP rückt Ratsmitglied Schnabel vom Sitzungstisch ab und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Sachdarstellung

Die Eigentümer der Grundstücke Flur 1 Nr. 156 und Flur 1 Nr. 172/12 benötigen eine rückwärtige Erschließung über den gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg Flur 1 Nr. 423/1. Die Eigentümer haben bzw. beabsichtigen, die Grundstücke für die Gastronomie und den Fremdenverkehr zu nutzen. Beide Vorhaben gelten als privilegiert und haben daher einen entsprechenden Anspruch auf Erschließung.

Hinderungsgründe für die entsprechende Wegenutzung sind aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Der Ortsgemeinderat Siefersheim hat sich bereits in seiner Sitzung am 17.09.2024 unter TOP 8 mit der Angelegenheit befasst. Hier wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Umwidmung des Wirtschaftsweges in eine Gemeindestraße oder ein Verkauf an die Wegeanlieger erfolgen kann. Beide Optionen haben sich jedoch nicht als zielführend herausgestellt.

Bei einer Widmung als Gemeindestraße müsste diese ausgebaut werden, und die Grundstücksanlieger hätten die entsprechenden Beiträge zu entrichten. Ein Verkauf an bestimmte Anlieger scheidet ebenso aus, da über diesen Wirtschaftsweg weitere Grundstücke erschlossen werden. Zudem müsste ein entsprechendes Entwidmungsverfahren über die Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.

Da, wie bereits ausgeführt, auch andere Grundstücke über diesen Wirtschaftsweg zumindest rückwärtig erschlossen werden, ist nicht von einer Zustimmung aller Anlieger zur Entwidmung auszugehen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit den Antragstellern jeweils einen Wegenutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Als Entgelt für die Nutzung soll ein jährlicher Betrag in Höhe von 400 Euro vereinbart werden.

Mit dem zuständigen Bauamt bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms wurde abgeklärt und bestätigt, dass der Abschluss einer schuldrechtlichen Vereinbarung in Form des vorbezeichneten Wegenutzungsvertrages für die Genehmigung der Bauvorhaben ausreichend ist.

Beratung

Im Laufe der Beratungen kam der Rat mehrheitlich zu der Überzeugung, den vorliegenden Sondernutzungsvertrag zu modifizieren.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat Siefersheim beschließt den Abschluss eines

Wegenutzungsvertrages inclusive der vorgenommen Modifikationen mit dem/der jeweiligen Grundstückseigentümer/-in, beginnend zum 01. Januar 2025 für die Dauer von 20 Jahren. Der bereits bestehende Wegenutzungsvertrag, der bis zum 31. Dezember 2025 noch Gültigkeit hat, wird entsprechend angepasst. Das jährliche Nutzungsentgelt wird auf 400,00 Euro je Nutzungsberechtigten festgelegt.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss hierzu ergeht mit 11 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen

Ratsmitglied Schnabel nimmt wieder am Sitzungstisch Platz.

TOP 6 KiTa Villa Regenbogen

- Supervision im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen

Beratung und Beschluss

Die Mitarbeiterinnen der KiTa Villa Regenbogen haben einen Antrag auf Fortbildung 2026 gestellt. Dabei handelt es sich um zwei Inhouse-Teamtage zum Thema „Achtsamkeit und Resilienz im KiTa-Alltag“

Der Antrag mit entsprechender Begründung und ein Angebot der „Heldentaten Akademie" liegen vor.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat stimmt der geplanten Fortbildung 2026 zu.

Die weitere Planung der Fortbildung wird mit dem Träger abgesprochen.

Abstimmungsergebnis: Der Beschluss ergeht einstimmig

- Sachstandsbericht Erweiterungsbau

Zur weiteren Planung des Erweiterungsbaues haben mehrere Treffen mit den zuständigen Mitarbeitern der Kreisverwaltung, Verbandsgemeinde, Architekten, KiTa, Elternausschuss und Träger sattgefunden.

Die Pläne sind optimiert und so angepasst, dass der Bauantrag und Förderantrag gestellt werden können.

Die Umgestaltung der neuen Spielfläche findet derzeit statt. Wie bei der letzten Sitzung beschlossen, wird der neue Spielturm, finanziert durch den Förderverein bereits aufgebaut, die Nestschaukel wird umgelagert.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 7 Ausschreibung der Straßenbeleuchtungsverträge

- Beratung und Beschlussfassung

Sachdarstellung

Die Verträge über die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung mit der EWR Netz GmbH enden am 31.12.2024. Gemeinsam mit anderen Verbandsgemeinden im Landkreis

Alzey-Worms wurde zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen Herr

Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Kosten für die anwaltliche Beratung betragen pro VG ca. 2.500,-- € und werden anteilig auf die Ortsgemeinden umgelegt.

Vorgesehen ist eine nationale Ausschreibung unterhalb des EU-Schwellenwertes nach § 12 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) mit Teilnahmewettbewerb.

Entsprechend dem geschätzten Auftragswert für 4 Jahre gem. der Vergabeverordnung wird der EU-Schwellenwert von 225.000,-- € netto in Summe aller 8 Ortsgemeinden unterschritten. Es erfolgt daher eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden (keine unterschiedlichen Dienstleister innerhalb der VG Wöllstein).

Das Ausschreibungsverfahren wird ab Ende Januar bis voraussichtlich Ende Mai (Zuschlag) durchgeführt. Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag mit der EWR Netz GmbH wird entsprechend verlängert.

Die Wertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Kriterien:

-

75 % Preis (Pauschale)

-

5 % Störungskonzept

-

10 % zugesagte Zeiten für die Entstörung

-

3 % Konzept zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen

-

2 % Kosten der Standsicherheitsprüfung

-

5 % Zusagen bei der Dokumentation

Der neue Vertrag entspricht im Wesentlichen dem Altvertrag; sh. Anlage (§ 11 entfällt, andere Regelungen werden angepasst). Die Vertragslaufzeit der neuen Verträge beträgt 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von 2 Jahren.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschreibung des Straßenbeleuchtungsvertrages und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin / den Ortsbürgermeister nach erfolgtem Ausschreibungsverfahrens zum Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages mit dem wirtschaftlichsten Bieter.

Abstimmungsergebnis: Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 8 Festlegung der Termine zu den Ratssitzungen

- Beratung -

Es wurde der Vorschlag gemacht, die Termine der Ratssitzungen bis zum

Jahresende festzulegen.

Der Rat vertritt mehrheitlich die Auffassung, es beim bisherigen Procedere zu belassen, welches bedeutet, die Sitzungen werden bei Bedarf einberufen.

TOP 9 Mitteilungen und Anfragen

-

Wegen Überschneidung mit dem Kindersachen-Basar findet der Dreck-weg-Tag am 5. April 2025 statt. Helfer können sich bei Kerstin Saar oder Annerose Kinder melden.

-

In Bezug auf den Glasfaserausbau findet derzeit die Ressourcenplanung mit der Firma Verne statt. Unter anderem ist auch die Aufnahme und Fertigstellung in Siefersheim ein großes Thema.

Die Bauarbeiten sollen spätestens im April wieder aufgenommen werden und es ist vorgesehen, Siefersheim Anfang Quartal 3 baulich fertigstellen.

Ein Bauzeitenplan wird, sobald die Ressourcenplanung durch ist, zur Verfügung gestellt.

-

Bürgermeister Rocker unterrichtet den Rat vom derzeitigen Sachstand bei der Erweiterung der Grundschule. Unter Umständen kommt hier eine Containerlösung in Betracht, wobei man sich auch den Sportplatz als möglichen Standort vorstellen könnte. Dazu müsste die VG eventuell den Pachtvertrag des Sportvereins mit der Ortsgemeinde übernehmen. Es wird eine Sitzung mit allen Beteiligten stattfinden.

-

Die „Dorf App“ wird seitens der VG über den Verlag Linus Wittich eingeführt. Es ist eine Infoveranstaltung für die Administratoren vorgesehen.

-

Für die erste Vereinekonferenz im Landkreis Alzey- Worms am 29. März 2025 erging eine Einladung. Die Einladung ist den Vereinsvorsitzenden zugegangen.

-

Die Vorsitzende erinnert an die Einladung zur öffentlichen Regionalkonferenz am 02. April 2025, um 17 Uhr in Wörrstadt. Es ist die Erarbeitung des Kreisentwicklungskonzeptes vorgesehen.

Die Einladung ist den Ratskollegen zugegangen.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt

Ortsbürgermeisterin Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:45 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzende)
(Schriftführer)