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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 13/2023
Wendelsheim
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Protokoll öffentlich - 26. Sitzung des Ortsgemeinderates Wendelsheim

über die 26. Sitzung des Ortsgemeinderates Wendelsheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

10. Januar 2023

Ort:

Rathaus

Beginn:

19:00 Uhr Ende: 20:20 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeisterin:

Knuth, Christine

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Dr. Pietrowski, Rolf

2. Beigeordneter Wagner, Norbert

Ratsmitglieder:

Bäder, Steffen

Dr. Gerhardt, Günter

entschuldigt

Groß, Joachim

Groß, Michael

entschuldigt

Hahn, Ingo

entschuldigt

Hahn, Manfred

Hahn, Stephan

entschuldigt

Dr. Hengstenberg, Patricia

Dr. Leuck, Jürgen

Rehbein, Andreas

entschuldigt

Roth, Manfred

Schwind, Stefan

Steinbacher, Marc Philipp

Zinser, Gerda

Tagesordnung

Ortsbürgermeisterin Christine Knuth eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde

TOP 2

Bauangelegenheiten I

-

Umbau und Sanierung ZFH- Beratung und Beschluss

TOP 3

Bauangelegenheiten II

-

Neubau Wohnhaus mit 2 WE - Beratung und Beschluss

TOP 4

Zustandserfassung der Brücken/-Ingenieurbauwerke nach DIN 1076; Ergebnisse der Preisanfrage sowie Auftragsvergabe

-

Beratung und Beschlussfassung

TOP 5

Neujahrsempfang

Planung und Organisation

TOP 6

Mitteilungen und Anfragen

II. nicht öffentlicher Teil

TOP 7

Personalangelegenheiten

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Herrn Bastian Strunk meldet sich zu Wort. Herr Strunk stellt das Programm für 175 Jahre „März Revolte“ vor. Die Veranstaltung soll am Dienstag, den 7. März 2023 am Rathaus um 19:00 Uhr stattfinden. Es ist angedacht eine Führung durch das Rathaus, treffen an der Gedenktafel, Lieder mit Volker Galle und vieles mehr.

Eine Unterstützung seitens der Gemeinde Wendelsheim ist erwünscht.

TOP 2 Bauangelegenheiten Bauantrag; Umbau und Sanierung Zweifamilienhaus Flur 3, Nr.: 3/2+3/5

- Beratung und Beschluss

Sachdarstellung

Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Wendelsheim. Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren; Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Es ist der Umbau und die Sanierung eines Zweifamilienhauses beabsichtigt. Das vorhandene Dach wird durch ein Flachdach ausgetauscht; die Fassade wird mit einem Betonüberzug versehen. Nach bauplanungsrechtlicher Prüfung fügt sich die Planung in die unmittelbare Umgebung ein. Die Verwaltung empfiehlt aus bauplanungsrechtlicher Sicht dem Vorhaben zuzustimmen und das Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat schließt sich der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung an, stimmt dem geplanten Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Die Vorsitzende liest das Bauvorhaben und die Veränderung vor.

Der Beschlussvorlage wurde mit 11 Stimmen zugestimmt.

TOP 3 Bauangelegenheiten Bauantrag; Neubau Wohnhaus mit 2 WE Flur 4, Nr.: 395/10,395/12,395/13

- Beratung und Beschluss

Sachdarstellung

Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Wendelsheim. Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren; Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Es ist die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten geplant. Nach bauplanungsrechtlicher Prüfung fügt sich die Planung in die unmittelbare Umgebung ein. Die Verwaltung empfiehlt aus bauplanungsrechtlicher Sicht dem Vorhaben zuzustimmen und das Einvernehmen zu erteilen. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat schließt sich der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung an, stimmt dem geplanten Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Die Vorsitzende stellte das Bauvorhaben in Wort und Bild vor.

Der Beschlussvorlage wurde mit 10 Ja- Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 4 Zustandserfassung der Brücken/-Ingenieurbauwerke nach DIN 1076; Ergebnisse der Preisanfrage sowie Auftragsvergabe

- Beratung und Beschlussfassung

Sachdarstellung

die Straßenbaulastträger haben im Zuge der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für die Erhaltung Ihrer Verkehrsanlagen Sorge zu tragen. Ähnlich wie z.B. bei Bäumen oder Spielplätzen müssen auch die Brücken/ -Ingenieurbauwerke einer regelmäßigen Zustandserfassung bzw. Dokumentation unterliegen. Als gängige Richtlinie kommt im Zuge der Prüfung und Dokumentation die DIN 1076 zum Einsatz. Von Seiten der Bauverwaltung wurden die einzelnen Bauwerke, welche die Ortsgemeinden auf Grundlage des Schreibens vom 29.09.2021 gemeldet hatten dokumentiert.

Anschließend wurde beim Ing. Büro Verheyen (Bad Kreuznach) ein Angebot für die entsprechenden Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 eingeholt. Das Ing. Büro Verheyen hat bereits in der Vergangenheit erste Bauwerke in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein geprüft und ist als Mitglied im Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren der Bauwerksprüfung (VFIB) als Sachverständigenbüro qualifiziert. In der Ortsgemeinde Wendelsheim stellten sich fünf Bauwerke als nach DIN 1076 relevant heraus. Somit fallen für die Bauwerksprüfungen sowie Erstellung der Bauwerksbücher Kosten von 5.648,62 € brutto an.

Beschlussvorschlag

Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Bauwerksprüfungen in der Ortsgemeinde Wendelsheim zum Preis von 5.648,62 € brutto an das Ing. Büro Verheyen aus Bad Kreuznach zu vergeben.

Dem Beschluss wurde mit 12 Stimmen zugestimmt

TOP 5 Planung Neujahrsempfang

Der Neujahrsempfang wurde für Samstag, den 21.Januar 2023 terminiert.

Die Programmgestaltung für diesen Abend war sehr schwierig.

Man war auch der Meinung, dass ein Neujahrsempfang morgens stattfinden soll.

Deshalb entschied sich der Gemeinderat, mit 12 Ja-Stimmen die Veranstaltung auf Sonntag, den 22. Januar 2023 um 11:00 Uhr zu verlegen.

TOP 6 Mitteilungen und Anfragen

Beigeordneter Dr. Pietrowski teilte dem Rat mit, dass er den Leasingvertrag für das Gemeindefahrzeug bis Ende des Jahres 2023 mit einer Kostensteigerung verlängert hat.

Bis zum Jahresende 2023 wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Die Eigentümerin des Rosa Weinbergturmes bittet die Ortsgemeinde Wendelsheim um Unterstützung bei der Renovierung des Turmes und der Anlage. Der Eigentümerin wurde der Förderantrag Denkmalpflege bei der Kreisverwaltung vorgeschlagen.

Die Vorsitzende berichtet, dass eine Erzieherin und ein neuer Erzieher mit Leitungsfunktion zum 02.01.23 in der Kindertagesstätte eingestellt wurden.

An der Wendelsheimer Chronik wird weitergearbeitet.

Ratsmitglied Wagner sprach das Totholz in den Bachläufen an. Die Beseitigung und die Kostenübernahme soll mit Herrn Steinmetz nochmals besprochen werden.

Ratsmitglied Zinser sprach die Nachpflanzungen im Pfortweg an. Bereits im Herbst wurde die Situation in der VG angesprochen, bisher ohne Ergebnis.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Christine Knuth den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:20 Uhr.

Unterschriften:

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(Vorsitzender)

(Schriftführer)