| Datum: | 06. März 2024 |
| Ort: | Gumbsheim Ratssaal der OG |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 21.34 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
| Eich, Rudi | anwesend |
| Beigeordnete: | |
| 2. Beigeordneter Mumm, Mathias | anwesend |
| Ratsmitglieder: | |
| Dexheimer, Gunter | anwesend |
| Heckmann, Oliver | anwesend |
| Hubrich, Axel | anwesend |
| Kroh, Thorsten | entschuldigt |
| Schmahl, Julian | entschuldigt |
| Schmahl, Lothar | anwesend |
| Schultheiß, Gernot | anwesend |
| Sitzius, Jens | anwesend |
| Sitzius, Kerstin | entschuldigt |
| Trautwein, Dorothee | anwesend |
| Unverzagt, Esther | anwesend |
Sonstige Anwesende:
Tina Werner - zugleich Schriftführerin
Gerd Rocker Verbandsgemeindebürgermeister
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| 2. | Kommunalwahlen am 9. Juni 2024; |
|
| Bildung eines Wahlausschusses gem. § 8 Kommunalwahlgesetz; |
|
| Benennung der Mitglieder |
|
| a) Wahlausschuss Ortsgemeinderat |
|
| b) Wahlausschuss Ortsbürgermeister |
|
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 3. | Benennung der Wahlvorstandsmitglieder gem. § 26 Kommunalwahlgesetz |
|
| - Beratung und Beschluss - |
| 4. | Breitbandausbau Ortsgemeinde Gumbsheim |
|
| Vorstellung durch Fa. Westconnect |
|
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 5. | Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; |
|
| a.) Ausschreibung |
|
| b.) Vergabe |
|
| - jeweils Beratung und Beschlussfassung - |
| 6. | UVP-Vorprüfung für die OG Gumbsheim B-Plan" Südlich der Wöllsteiner Straße" |
|
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 7. | Windpark Gau Bickelheim |
| 8. | Instandsetzungsmaßnahme Menhirplatz |
|
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 9. | Friedhof - Digitalisierung und Kartierung |
|
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 10. | Brauchtumsveranstaltung Kerb 2024 |
| 11. | Bauangelegenheiten |
| 12. | Vergabe von Rodungsarbeiten zur Umsetzung der Ergänzungssatzung "Backhausgasse" |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Es gibt keine Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.12.2023 Vorab wird die Tagesordnung geändert. Der TOP 7 wird auf TOP 4 vorgezogen. Alle anderen Punkte verschieben sich entsprechend.
Ein Bürger bemängelt, dass das Protokoll der letzten Ratssitzung erst sehr spät veröffentlicht wurde.
Herr Eich bestätigt diesen Umstand und verweist darauf, dass es zeitlich nicht anders ging.
Grundsätzlich sollen die Protokolle aber zeitnah veröffentlicht werden.
Ein Gumbsheimer Neubürger weist daraufhin, dass ein Lieferwagen ständig rechts auf der Landstraße Richtung Gumbsheim parkt. Dieses Fahrzeug ist gerade nachts nicht zu erkennen und somit gefährlich.
Herr Eich bestätigt diese Situation und schildert, dass der Fahrzeughalter schon mehrfach darauf angesprochen wurde. Da das Fahrzeug nicht wiederrechtlich parkt, besteht hier leider keine Handhabe diesen Umstand zu ändern. Herr Rocker schlägt vor, dass das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde nochmals eine Begehung machen soll um evtl. Möglichkeiten zu erarbeiten, diese Parksituation zu ändern
TOP 2 Kommunalwahlen am 9. Juni 2024;
Bildung eines Wahlausschusses gem. § 8 Kommunalwahlgesetz;
Benennung der Mitglieder
a) Wahlausschuss Ortsgemeinderat
b) Wahlausschuss Ortsbürgermeister
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Gem. § 8 des Kommunalwahlgesetzes ist für jede Gemeinde ein Wahlausschuss für die Wahl des Ortsgemeinderat sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters zu bilden. Er besteht aus dem Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen der Gemeinde als Beisitzern. Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Wahlleiter. Die amtierende Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister darf nicht im Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sein, wenn sie/er sich erneut zur Wahl stellt. Die Beisitzer werden vom/von der Wahlleiter/in aus den verschiedenen, in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen, auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen.
Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuss sein.
Gem. § 8 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz hat der Wahlausschuss:
| 1. | Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen und |
| 2. | das Gesamtergebnis der Wahl in der Gemeinde festzustellen und |
| 3. | die Verteilung der Sitze vorzunehmen. |
Auf die einschlägigen Bestimmungen des § 8 KWG und die hierzu ergangenen Erläuterungen wird verwiesen.
Folgende Sitzungen des Wahlausschusses werden von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung vorgeschlagen:
Dienstag, den 23. April 2024, 18.00 Uhr, Sitzung des Wahlausschusses;
Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Dienstag, den 11. Juni 2024, 18.00 Uhr, für die Feststellung des Wahlergebnisses und Vornahme der Verteilung der Sitze im Gemeinderat.
Gem. § 26 KWG sind zudem auf Ortsgemeindeebene für jeden Stimmbezirk Wahlvorstände zu bestellen.
Beschlussvorschlag
Die im Rat vertretenen Parteien und die freien Wählergruppen benennen die in der Anlage aufgezeigten Mitglieder für den Wahlausschuss. Die Berufung erfolgt durch den Wahlleiter.
Ortsbürgermeister Eich bittet um freiwillige Meldungen. Bei der Abfrage zur Besetzung der Wahlausschüsse konnten nicht genügend Personen gefunden werden.
Ortsbürgermeister Eich wird deshalb weitere Personen zur Bildung der Wahlausschüsse anschreiben lassen.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
TOP 3 Benennung der Wahlvorstandsmitglieder gem. § 26 Kommunalwahlgesetz
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Auszug aus dem KWG
Wahlhandlung
§ 26
Bildung des Wahlvorstandes
(1) Für jeden Stimmbezirk bestellt der Bürgermeister einen Wahlvorsteher und einen Stellvertreter.
(2) Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, drei bis acht Beisitzern und einem Schriftführer. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt oder Gemeindebedienstete oder Bedienstete der Verbandsgemeinde, in deren Gebiet die Wahl stattfindet, sein. Die Beisitzer werden vom Bürgermeister berufen; bei der Berufung aus dem Kreis der Wahlberechtigten sollen die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Der Bürgermeister bestellt den Schriftführer, der nicht wahlberechtigt sein muss, und bestimmt einen der Beisitzer zum Stellvertreter des Schriftführers.
(3) In Gemeinden, in denen mindestens 50 Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen, können zur Feststellung
des Ergebnisses der Briefwahl besondere Wahlvorstände (Briefwahlvorstände) gebildet werden.
Für die Bildung der Briefwahlvorstände gelten die Bestimmungen über die Wahlvorstände entsprechend.
(4) § 8 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
(5) Die Gemeindeverwaltung ist befugt, personenbezogene Daten zum Zweck der Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Personen, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Der Betroffene ist über das Widerspruchsrecht zu unterrichten. Im Einzelnen dürfen folgende Daten verarbeitet werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände und die dabei ausgeübte Funktion sowie die Art der Wahl, für die der Betroffene eingesetzt wurde.
(6) Auf Ersuchen der Gemeindeverwaltung sind zur Sicherstellung der Durchführung der Wahl die Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, aus dem Kreis ihrer Bediensteten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift zum Zweck der Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen Personen zu benennen, die im Gemeindegebiet wohnen. Die ersuchte Behörde hat den Betroffenen vorab über die zu übermittelnden Daten und den Empfänger zu benachrichtigen.
(7) Daten, die nach § 9 Abs. 5 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes erhoben wurden, können zur Sicherstellung der Wahldurchführung nach diesem Gesetz verwendet werden. Die Gemeindeverwaltung weist die ersuchten Stellen des Bundes, die Daten nach § 9 Abs. 5 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes übermitteln, auf die Möglichkeit der Datenverwendung nach Satz 1 hin.
Beschlussvorschlag
Ortsbürgermeister Eich bittet um freiwillige Meldungen. Bei der Abfrage zur Besetzung des Wahlvorstandes konnten nicht genügend Personen gefunden werden.
Ortsbürgermeister Eich wird deshalb weitere Personen zur Bildung des Wahlvorstandes anschreiben lassen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit 0 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 4 Breitbandausbau Ortsgemeinde Gumbsheim
Vorstellung durch Fa. Westconnect
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat unter TOP 4 ausführliche Informationen zum flächendeckenden Breitbandausbau innerhalb der OG Gumbsheim durch den Mitarbeiter der Fa. Westconnect, Herrn Engelberth, erhalten. Der Ausbau setzt den Abschluss eines Kooperationsvertrages voraus. Der Vertrag liegt dem Gemeinderat vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat Gumbsheim stimmt dem Abschluss des vorliegenden Kooperationsvertrages zu.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 5 Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik;
a.) Ausschreibung
b.) Vergabe
- jeweils Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
In allen Ortsgemeinden erfolgte bereits im Jahr 2019 die Umstellung der Straßenleuchten mit Quecksilberdampflampen auf LED-Technik.
Für die Umrüstung der restlichen Straßenleuchten mit Natriumdampflampen auf LED-Technik wurden Fördergelder vom Land sowie vom Bund in Höhe von insgesamt 50 % bewilligt; sh.
Investitionsübersicht lt. Anlage 1. Der Förderbescheid des Landes sieht vor, dass die Maßnahme bis 31.05.2024 durchzuführen ist.
Das beauftragte Umwelt- und Energieberatungsbüro aus Saulheim, Herr Pfaff, hat in Vorgesprächen mit der Verbandsgemeindeverwaltung und den Ortsgemeinden die Einzelheiten der Umstellung auf LED-Technik für die Ausschreibung (z.B. Anzahl und Art der Leuchten) besprochen, sh. hierzu Anlage 2.
Finanzierung
Entsprechend der Investitionsübersicht (Anlage 1) sind die Gelder im Haushalt eingeplant.
Ausbaubeiträge von den Anliegern können nicht erhoben werden, da der Tatbestand der Erneuerung bzw. Verbesserung nicht erfüllt ist. Die vorhandenen ca. 10 bis 20 Jahre alten Natriumdampfleuchten sind voll funktionstüchtig und gewährleisten eine ausreichende Ausleuchtung der Straße. Ziel der Umrüstung auf LED ist eine max. Energieeinsparung zur Betriebskostenreduzierung zur kommunalen Haushaltsentlastung.
Vergaberecht
Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben.
Beschlussvorschlag
| a.) | Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschreibung der Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. |
| b.) | Zur Einhaltung der Ausführungsfristen gem. Förderbescheiden ermächtigt der Ortsgemeinderat die Verwaltung zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. |
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 6 UVP-Vorprüfung für die OG Gumbsheim B-Plan" Südlich der Wöllsteiner
Straße"
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Zur Fortführung des o.g. Bebauungsplanverfahrens gem. § 215 a Abs. 3 BauGB ist eine „Vorprüfung des Einzelfalls“ vorzunehmen, die zu der Einschätzung gelangen soll, ob durch die Umsetzung des Bebauungsplanes erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Das mit dem Bebauungsplan beauftragte Planungsbüro mb.ingenieure hat die Umweltprüfung zum Honorarpreis von 1.124,55 € (brutto) angeboten. Das Angebot ist angemessen, die Vergabe an das Planungsbüro mb.ingenieure wird empfohlen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Planungsbüro mb.ingenieure mit der Umweltprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls) gem. Angebot zu beauftragen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
TOP 7 Windpark Gau Bickelheim
Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat unter TOP 7 folgende Verträge vorliegen:
| 1. | Gestattungsvertrag für Abstands- und Rotorüberflugflächen, 1. Bauabschnitt, Nachtrag Nr. 2: |
|
| a. Anpassung von § 5 (Vertragsdauer): Die Vertragslaufzeit von 25 Jahren beginnt mit Unterzeichnung des 2. Nachtrages |
|
| b. Anpassung von § 8 Abs. 4 (Löschung von Grundbucheintragungen): Es wird auf die neu definierte Vertragslaufzeit Bezug genommen |
| 2. | Gestattungsvertrag für Abstands- und Rotorüberflugflächen, 2. Bauabschnitt (Neuvertrag): Die Vertragsinhalte und auch das Nutzungsentgelt (1.000 € pro Jahr und Flurstück) orientieren sich dabei am 1. Bauabschnitt. |
| 3. | Gestattungsvertrag für Abstands- und Rotorüberflugflächen, 3. Bauabschnitt (Neuvertrag): Die Vertragsinhalte und auch das Nutzungsentgelt (1.000 € pro Jahr und Flurstück) orientieren sich dabei an den anderen beiden Bauabschnitten. |
| 4. | Gestattungsvertrag zur Kabelverlegung, Nachtrag Nr. 5: |
|
| a. Unterscheidung bei der Entgeltregelung (§ 3) zwischen Alt-WEA und Repowering-WEA |
|
| b. Anpassung von § 5 (Vertragsdauer): Die Vertragslaufzeit von 25 Jahren beginnt zum 01.01. des Jahres, das auf die Inbetriebnahme des letzten in Gumbsheim errichteten Windrads folgt |
| 5. | Gestattungsvertrag zur Zuwegung, Nachtrag Nr. 4: Anpassung von § 5 (Vertragsdauer): Die Vertragslaufzeit von 25 Jahren beginnt zum 01.01. des Jahres, das auf die Inbetriebnahme des letzten in Gumbsheim errichteten Windrads folgt |
| 6. | Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Gumbsheim, 3. Bauabschnitt: Da die Fertigstellung des 3. Bauabschnitts in das Jahr 2025 fallen wird, wurde der Vertragsbeginn im Vergleich zu den vorherigen Verträgen auf den 01.01.2025 gelegt. Der übrige Vertragstext ist ansonsten identisch zum Vertrag für den 2. Bauabschnitt. Beim 3. Bauabschnitt (8 WEA, RheinhessenWind 3 GmbH & Co. KG als Betreibergesellschaft) ist die Gemarkung Gumbsheim mit einem Anteil von insgesamt 12,94 % „betroffen“. Gemäß den zugrunde liegenden Windertragsprognosen wird derzeit mit einer jährlichen Beteiligung in Höhe von ca. 22.200,- € für die Ortsgemeinde Gumbsheim gerechnet. |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat Gumbsheim stimmt dem Abschluss der vorliegenden Verträge zu.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 8 Instandsetzungsmaßnahme Menhirplatz
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Auf dem Menhirplatz in Gumbsheim kam es zur Sachbeschädigung durch Vandalismus.
Hierbei wurde eine individuelle Sitzbank zerstört. Diese soll erneuert werden. um den Vandalismus vorzubeugen soll ein Edelstahldorn in die Findlinge gebohrt werden und dieser dann in ein neues Betonfundament eingelassen werden so das ein verschieben nicht mehr möglich ist. Als Sitzfläche soll eine WPC Tragholzdiele dienen. Um weiteren mutwilligen Sachbeschädigungen vorzubeugen können die übrigen Sitzbänke auch erneuert werden. Es liegen 3 Angebote vor, der Preisspiegel liegt von 3.998,40€ brutto bis 5.355,00€ brutto. Bei einer Reparatur der defekten Sitzbank fallen kosten in Höhe von 1600,00€ brutto an.
Finanzierung
Die Kosten sind durch den Haushaltsansatz abgedeckt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde beschließt die Beauftragung die Erneuerung einer Sitzbank zu einem Angebotspreis von 1600,00 € brutto.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
TOP 9 Friedhof - Digitalisierung und Kartierung
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Die Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde arbeitet noch immer mit Friedhofsplänen aus der Gründungszeit der Verbandsgemeinde. Diese Pläne sind demnach mittlerweile 50 Jahre alt und sehen entsprechend mitgenommen aus und sind nicht mehr aktuell. Ein aktueller Plan ist aber für Verwaltung und Träger (Ortsgemeinde) unabdingbar um Fehler zu vermeiden oder auch Überplanungen sinnvoll zu gestalten. Die Friedhofsverwaltung hat daher Konzepte entworfen um effizienter und organisierter die Pflege der Friedhöfe unserer Verbandsgemeinde gewährleisten zu können. Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung kam nur eine Digitalisierung der Friedhofspläne in Betracht. Da, wie auch in anderen Bereichen, die Verwaltung viel mit dem Programm KIS der Firma OrgaSoft zusammenarbeitet, ist es sinnvoll von dort auch die Kartierung vornehmen zu lassen. OrgaSoft bieten an, alle Gräber mit einem Drohnenflug aufzunehmen und diese mit allen Informationen und Angaben in unser Friedhofsprogramm zu implementieren. Der Kostenpunkt für die Ortsgemeinden beträgt hier zwischen 500 € und 2.000 €, je nach Größe des Friedhofs und der Menge der Grabstätten. Diese Gelder sind laut der Finanzabteilung im Haushaltsplan jeder Gemeinde vorhanden.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Digitalisierung und Kartierung des Friedhofs Gumbsheim.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 10 Brauchtumsveranstaltung Kerb 2024
Zu diesem Thema soll ein Treffen außerhalb der Ratssitzung erfolgen. Die Organisation, Art und Weise des Ablaufes sowie der Abwicklung und die Dauer der Kerb wird am 13.03.2024 um 19.00 Uhr im Ratssaal Gumbsheim separat besprochen. Die Vereine werden hierzu von Herrn Eich zeitnah angeschrieben.
TOP 11 Bauangelegenheiten
Sachdarstellung
Es soll eine neue Baumaßnahme im Wohnbereich „Ahornstraße“ vorgenommen werden. Hier geht es um die Ahornstraße 9. Es soll ein Doppelhaus mit zwei Vollgeschossen gebaut werden. Dies ist so im Bebauungsplan nicht vorgesehen. In der heutigen Sitzung soll beschlossen werden, ob diese Maßnahme so zugelassen werden kann oder nicht. Grundsätzlich würde die Art der Bebauung im Umkreis der anderen Häuser nicht stören und fügt sich ins Straßenbild ein, allerdings muss klar sein, dass dann auch alle anderen bestehenden und neuen Häuser entweder auf zweigeschossig aufstocken können bzw. die neuen Häuser vor vornherein zweigeschossig bauen dürfen.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben gem. eingereichten Bauplan wird zugestimmt, mit dem Wissen, dass alle Bestandshäuser sowie alle künftig neu gebauten Häuser ebenfalls zweigeschossig bauen, bzw. auf zwei Vollgeschosse aufstocken dürfen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 12 Vergabe von Rodungsarbeiten zur Umsetzung der Ergänzungssatzung "Backhausgasse"
Sachdarstellung
Im Rahmen der Erschließungsarbeiten zur Umsetzung der Ergänzungssatzung „Backhausgasse“ müssen die bestehenden Nadelbäume entfernt werden, da der vorhandene Wirtschaftsweg zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche gemäß Satzung ausgebaut werden soll. Die Nadelbäume befinden sich gemäß Katasterplan sowie Satzung im öffentlichen Straßenverkehrsraum (Flur 3, Parzelle 89). Die Entfernung der Nadelgehölze ist bereits in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung entsprechend berücksichtigt worden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden diesbezüglich Ausgleichs- sowie Ersatzmaßnahmen für den verursachten Eingriff festgesetzt. Ebenfalls konnte mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden, dass die Arbeiten ausnahmsweise noch bis zum 11.03.2024, und somit über die reguläre artenschutzrechtliche Frist ausgeführt werden dürfen. Von der Verbandsgemeindeverwaltung wurden für die Ausführung der Arbeiten drei Angebote eingeholt. Es wurden zwei Angebote abgegeben.
Vergaberecht
Von der Verbandsgemeindeverwaltung wurden für die Ausführung der Arbeiten drei Angebote eingeholt. Es wurden zwei Angebote abgegeben. Gemäß VOB wäre beim erzielten Auftragswert auch eine Direktvergabe ohne weitere Vergleichsangebote möglich gewesen.
Beschlussvorschlag
Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt vor den Auftrag zur Rodung der bestehenden Nadelbäume zum Auftragswert von 3.332,00 € brutto (Pauschalangebot) an die Firma Meyer Garten- und Landschaftsbau aus Badenheim zu vergeben.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 13 Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen
Sachstand Vergabe von Pflege- und Unterhaltungsarbeiten/Winterdienst
Seitens der Bauabteilung wurde Ende Februar damit begonnen die Kosten zu erheben, um festzustellen, welche Form der Ausschreibung (öffentlichen Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe, Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Rahmenvereinbarung) gewählt wird.
KIPKI
Die Antragstellung der Förderung der beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des sogenannten KIPKI-Förderprogrammes (Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation) ist fristgerecht zum 31.01.2024 erfolgt. Fördergeber ist hier das Land Rheinland-Pfalz.
Grundsätzlich 100%-Förderung möglich.
Die Beitrittserklärung zum kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz ist zum 06.02.2024 erfolgt. Alle acht Ortsgemeinderäte haben ebenso den Beitritt per Beschluss erklärt.
Ortsbürgermeister Eich hat mehrere Anträge gestellt. Insbesondere im Hinblick auf die defekte Raumluftanlage und deren Erneuerung würden sehr hohe Kosten auf die Gemeinde zukommen.
Die Ortsgemeinde Gumbsheirn, stellvertretend durch Ortsbürgermeister Eich, ist bei drei Maßnahmen benannt; ca. 120.000 Euro.
wiwi consult: Pachtzahlung Gemeinde Gumbsheim aus Kabelvertrag für 2023
Die Pachtzahlung an die OG Gumbsheim beträgt insgesamt 30.000 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
25.800 EUR für die Altanlagen
1 Altanlage war im Juli abgebaut, 3 weitere Alt-Anlagen sind in 2023 noch komplett durchgelaufen
Daher errechnet sich die Altpacht wie folgt: (3.000 EUR * 2,4 MW/12*7) + (3000 EUR * 2,4 MW * 3) = 25.800 EUR
4.200 EUR Neupacht
Berechnet ab August für 1 Anlage
Errechnet sich wie folgt: 1800 EUR * 5,6/12 * 5 = 4.200 EUR / vom 15.02.2024
wiwi consult: Informationen zu Sprengungen im 'Windpark Gau-Bickelheim'
Die ersten beiden Turmsprengungen sollen in diesem Jahr am 12. und 13.03. stattfinden.
Ortsbegehung vom 14.02.2204
Teilnehmer: Ordnungsamt der VG Wöllstein und Ortsbürgermeister Eich; Bauabteilung musste kurzfristig absagen:
| - | Überprüfung der Beschilderungen Hauptstraße/Halteverbot |
|
| = Mitteilung an Fahrzeughalter durch Ordnungsamt |
| - | Überprüfung der Parksituation Hauptstr, Wöllsteiner Str, Backhausgasse |
|
| = Mitteilung an Fahrzeughalter durch Ordnungsamt |
| - | Beschilderung der Fußgängerbrücke |
|
| = Ordnungsamt übernimmt die Aufstellung |
| - | Erneuerung von Markierungen / Tempo 30 |
| - | Überprüfung der Beschilderung Wöllsteiner Str., Am Würzgarten |
| - | Rückschnitte an Gartengrundstücken |
|
| = Ordnungsamt schreibt Eigentümer sofort an und fordert zum Rückschnitt und Reinigung auf |
Kauf eines Rasenmähers, 392,15 Euro
Hauptsatzung der Ortsgemeinde: seitens VG immer noch nicht veröffentlicht. Herr Rocker berichtet hierzu nach.
Anfragen
SV Gumbsheim - Herbstferienspiele 2023 - Defizit 158,80 Euro / Übernahme Ortsgemeinde?
Ja. 158,80 Euro an SV Gumbsheim
SV Gumbsheim - Diebstahl EH-Koffer aus Grillhütte der Ortsgemeinde am Freizeitgelände - Neubeschaffung (448,49 Euro) - Zuschussanfrage
Ja. 150,00 Euro an SV Gumbsheim
SV Gumbsheim - Wingertshäuschenwanderung 23.06.2024 - Anfrage zur Nutzung an OGR - zwei Rückmeldungen, mehr Beteiligung gefordert / VA kann durchgeführt werden
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Rudi Eich den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:34 Uhr.
Unterschriften: