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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 13/2025
Eckelsheim
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Niederschrift

über die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Eckelsheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

29. Januar 2025

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn:

19:30 Uhr Ende:  — 20:05 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Vogel, Hermann

anwesend

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Mann, Rainer

anwesend

2. Beigeordneter Stosic, Alexander

anwesend

Ratsmitglieder:

Klenk, Claus-Peter

anwesend

Lahm-Stosic, Natascha

anwesend

Laufer, Andrea

anwesend

Matthäus, Ingrid

anwesend

Maurer, Susanne

entschuldigt

Rößler, Christoph

entschuldigt

Sonstige Anwesende:

Boris Janzer – Verbandsgemeinde Wöllstein, zugleich als Schriftführer

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Ausschreibung der Straßenbeleuchtungsverträge

- Beratung und Beschlussfassung

TOP 3

Dorf-App für Eckelsheim

-Information, Beratung, Beschlussfassung-

- Beratung und Beschluss -

TOP 4

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Hermann Vogel eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben, es wird kein Antrag auf Änderung oder Ergänzung gestellt.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Es liegen keinerlei Anträge oder Anfragen von Seiten Eckelsheimer Bürger vor. Es befinden sich keine Besucher im Zuschauerraum.

TOP 2 Ausschreibung der Straßenbeleuchtungsverträge

- Beratung und Beschlussfassung

Sachdarstellung

Die Verträge über die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung mit der EWR Netz GmbH enden am 31.12.2024. Gemeinsam mit anderen Verbandsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms wurde zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen Herr Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Kosten für die anwaltliche Beratung betragen pro VG ca. 2.500,-- € und werden anteilig auf die Ortsgemeinden umgelegt.

Vorgesehen ist eine nationale Ausschreibung unterhalb des EU-Schwellenwertes nach § 12 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) mit Teilnahmewettbewerb. Entsprechend dem geschätzten Auftragswert für 4 Jahre gem. der Vergabeverordnung wird der EU-Schwellenwert von 225.000,-- € netto in Summe aller 8 Ortsgemeinden unterschritten. Es erfolgt daher eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden (keine unterschiedlichen Dienstleister innerhalb der VG Wöllstein).

Das Ausschreibungsverfahren wird ab Ende Januar bis voraussichtlich Ende Mai (Zuschlag) durchgeführt. Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag mit der EWR Netz GmbH wird entsprechend verlängert.

Die Wertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Kriterien:

-

75 % Preis (Pauschale)

-

5 % Störungskonzept

-

10 % zugesagte Zeiten für die Entstörung

-

3 % Konzept zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen

-

2 % Kosten der Standsicherheitsprüfung

-

5% Zusagen bei der Dokumentation

Der neue Vertrag entspricht im Wesentlichen dem Altvertrag; sh. Anlage (§ 11 entfällt, andere Regelungen werden angepasst). Die Vertragslaufzeit der neuen Verträge beträgt 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von 2 Jahren.

Beratung:

Ortsbürgermeister Vogel berichtet, dass Eckelsheim insgesamt 81 Straßenlampen im öffentlichen Bereich hat, davon werden noch ca. 40 Stück auf LED umgerüstet werden. Der Vorsitzende wird den Gemeinderat vor unterzeichnen des Vertrages noch einmal genauestens in Kenntnis setzen.

Aus der Mitte des Rates werden keine Bedenken geäußert, die Einsichtnahme ist erfolgt und die angegebene Vorgehensweise wird begrüßt.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschreibung des Straßenbeleuchtungsvertrages und ermächtigt den Ortsbürgermeister nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren zum Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages mit dem wirtschaftlichsten Bieter.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 3 Orts-App für Eckelsheim

-Information, Beratung, Beschlussfassung-

Sachdarstellung

Bisher wurden zur Information der Bürger über Vorgänge in der Gemeinde das Amtsblatt der Verbandsgemeinde oder über Beilagen zum Amtsblatt genutzt.

Durch das wöchentliche Erscheinen und den starren Redaktionsschluss, ist die Aktualität sehr eingeschränkt. Den Einsatz einer Ortseigenen-App könnten wir unsere in die Jahre gekommene Homepage ersetzen und hätten die Möglichkeit Informationen tagesaktuell auf das Smartphone der

Bürger*innen zu senden.

Die Orts-App der Firma apicodo GmbH wurde der Gemeinde in einer Präsentation am 02.12.2024 vorgestellt. Die Anwesenden zu dieser Präsentation haben diese überwiegend positiv bewertet.

Weiterhin ist die Orts-App dieses Unternehmens mittlerweile auch in mehreren Gemeinden in der Umgebung eingesetzt (z.B. Volxheim und Badenheim…) und einige andere.

Die Kosten für die Einführung betragen:

Initiale Setup-Gebühr von 1.750 Euro einmalig, laufende Lizenzgebühr von 100 Euro pro Monat

Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Gemeinderat berät sich über die Vor- und Nachteile zu dieser Gegebenheit und befindet die Anschaffung für eine große Bereicherung für die Ortsgemeinde.

Abschließend sei noch zu bemerken, dass die Handy App der Firma Linus & Wittich, die für den Druck und die Verteilung des „Nachrichtenblattes“ der Verbandsgemeinde Wöllstein zuständig die gestellten Anforderungen der Gemeinde Eckelsheim so nicht erfüllt. Die Orts-App soll mittelfristig die vorhandene Webseite von Eckelsheim ersetzten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Lizenzvertrag mit der Firma apicodo GmbH ab dem 01.03.2025 abzuschließen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 4 Mitteilungen und Anfragen

1.

2.

3.

4.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Hermann Vogel den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:05 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzende)
(Schriftführerin)