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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 13/2025
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Niederschrift

über die 3. Sitzung des Verbandsgemeinderates

- Öffentlicher Teil -

Datum:

17. Dezember 2024

Ort:

Gemeindezentrum Wöllstein

Beginn:

18:00 Uhr Ende: 20:10 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Rocker, Gerd

Beigeordnete:

Schnabel, Alfons

zugleich gewähltes Ratsmitglied

Hollenbach, Peter

ohne Ratsmandat

Pitthan, Thomas

ohne Ratsmandat

Ratsmitglieder:

CDU

Bunn, Gernot

Frohnhöfer, Stephan

Gräsel, Hans

Hahn, Stephan

Müller, Lucia

Schnabel, Oliver

Wagner, Norbert

SPD

Brüchert, Johannes

Degen, Helmut

Fischborn, Björn

Dr. Gerhardt, Günter

Knuth, Christine

Kohn, Michael

Krieg, Sabine

Krollmann, Regine

Schön, Ragnar

FWG

Emrich, Jochen

Faust, Karl-Hans

Hahn, Ingo

Jahn, Thorsten

Kinder, Annerose

Steinle, Isabell

Wiesel, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Krüger, Robin entschuldigt

Rathgeber, Achim entschuldigt

FDP

Müller, Sandra

Dr. Pietrowski, Rolf

Ortsbürgermeister (o. RM):

Eich, Rudi, Gumbsheim; entschuldigt

Vogel, Hermann, Eckelsheim

Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim

Von der Verwaltung: Herr Emrich, Herr Maurer, Herr Mayer, Herr Becker

Sonstige Anwesende: Herr Architekt Deibert, Frau Bausch (AZ Alzey), 2 Zuschauer

Tagesordnung

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 mit

TOP 1

TOP 2

TOP 3

TOP 4

TOP 5

TOP 6

II. Nichtöffentlicher Teil

TOP 7

TOP 8

TOP 9

TOP 10

TOP 11

Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, Herrn Architekt Deibert und Frau Bausch von der Allgemeinen Zeitung Alzey.

Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

Einwände zur Tagesordnung werden nicht erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Bürgermeister Rocker das Ratsmitglied Oliver Schnabel per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 mit

Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung:

Allen Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsentwurf 2025 in digitaler Form übermittelt.

Auf die Darstellungen, Erläuterungen und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen.

Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm dargestellt.

Der Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss hat die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan samt Anlagen für das Jahr 2025 in seiner Sitzung am 28.11.2024 eingehend beraten. Ein Empfehlungsbeschluss wurde nicht gefasst.

Zur Reduzierung des Fehlbetrags im Ergebnishaushalt schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Verbandsgemeindeumlage um 2,0 Punkte auf insgesamt 36,4 Punkte vor. Bürgermeister Gerd Rocker begründet die Notwendigkeit der Maßnahme eingehend und hält eine Steigerung der Umlage für unverzichtbar. Insbesondere aufgrund der Tariferhöhungen sind die Personalkosten eklatant angestiegen. Dies gilt auch für die Aufwendungen für Energie und die Unterhaltung der gemeindlichen Einrichtungen. Dieser Mehraufwand kann nur durch eine Erhöhung der Erträge abgedeckt werden.

Da nun einmal die Verbandsgemeinde als Hauptertrag die Verbandsgemeindeumlage hat, ist dies der einzige Ansatzpunkt, um eine effiziente Steigerung der Erträge zu erzielen. Zudem ist die Steigerung der Erträge zwingend erforderlich, um die sogenannten kalkulatorischen Kosten ausgleichen zu können und die zwingend erforderlichen Überschüsse für die Tilgungsleistungen zu erzielen.

Eine Finanzierung der Tilgungsleistungen über Darlehen ist unbedingt zu vermeiden.

Die umfassend vorgesehenen Investitionen sind allesamt gerechtfertigt und zukunftsorientiert, aber als Grundlage muss die solide Finanzierung gegeben sein.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 29.11. bis 13.12.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner aus.

Vorschläge von den Einwohnern wurden nicht eingereicht.

Beratung:

In ausführlichen Erläuterungen beziehen die Fraktionsvorsitzenden Helmut Degen (SPD), Stephan Hahn (CDU) und Dr. Pietrowski (FDP) zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf Stellung.

Für die FWG-Fraktion beantragt Ratsmitglied Emrich die Zurückverweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und die Überarbeitung des Haushaltsplanes. Er sieht, insbesondere im Bereich des Stellenplanes, Klärungsbedarf. Der Verbandsgemeinderat lehnt diesen Antrag mit 6 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen ab.

Beschluss:

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen beschließt der Verbandsgemeinderat die Anhebung der Verbandsgemeindeumlage um 2,0 Punkte auf insgesamt 36,4 Punkte.

Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2025-2028.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss hierzu ergeht mit 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen

Da Herr Deibert eine längere Anreise hat bittet der Vorsitzende den Verbandsgemeinrat darum, den TOP 5 vorzuziehen.

Dem stimmt der Verbandsgemeinderat einstimmig zu.

TOP 5 Sanierung und Erweiterung Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein;

Auftragsvergaben und Nachträge;

- Bestätigung durch den Verbandsgemeinderat -

5.1. Erneuerung der Gasheizkesselanlage im Altbau

Sachdarstellung:

Kurz vor Inbetriebnahme der im Altbau vorhandenen „alten Gaskesselanlage “ wurde festgestellt, dass der Gaskessel durch das unfachmännische Abtrennen der alten Elektro- und Steuerkabel (unterhalb der Haube und somit auf Anhieb nicht erkennbar) nicht wieder in Betrieb genommen werden konnte.

Hierdurch entsteht die Notwendigkeit, im Ersatz einen neuen Wärmeerzeuger einzubauen. Unter Beachtung der klimapolitischen Ziele des Landes Rheinland-Pfalz wäre die alte Anlage durch eine neu zu planende Anlage zu ersetzen. Für Planung, Abstimmung, Ausschreibung und Vergabe einer solchen Anlage würden ca. 3 bis 4 Monate Zeit benötigt.

Die Nutzung des Gebäudes ab Mitte Dezember wäre damit nicht möglich.

Auf Basis des o.g. Sachverhaltes hat die Verwaltung entschieden, für eine ggfs. notwendige Überbrückung der Planungszeit während der Heizperiode kein provisorisches Hotmobil, sondern eine feste Gasheizkesselanlage einzubauen. Die Kosten für eine fest installierte Gaskesselanlage sind nach Prüfung der Verwaltung geringer als bei der provisorischen Lösung „Hotmobil“.

Die Prüfung des Bestandes durch die mit dem Gaskesselaustausch beauftragte Fa. Müller und dem Schornsteinfeger ergab dann im Weiteren, dass sowohl der Kamin, als auch die Gasleitung beschädigt waren.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit zur Beheizung des „kalten“ Gebäudes, das Mitte Dezember in Betrieb gehen soll, erfolgte eine kurzfristige Vergabe der Gasleitungs- und Kaminsanierung.

Wegen der unklaren Ausführungstermine der o.g. Sanierungsanteile und der dringend notwendigen Wärmeversorgung des Altbaus erfolgte darüber hinaus die Beauftragung eines Hotmobils zur Sicherstellung der Wärmeversorgung bis zur sicheren Funktionstüchtigkeit der Gasheizung mit Gasleitung.

Ergänzend wurde der Sachverhalt vom Fachplaner wie folgt beschrieben:

Gemäß Finanzierungsantrag und Stellungnahmen der Behörden sollen die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung eingehalten und der Einsatz regenerativer Energie ermöglicht werden. Dazu soll der Neubau mit einer Wärmepumpe und der Altbau mit den vorhandenen Gaskesseln bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer beheizt werden.

  • In der jetzigen Situation kurz vor dem Ende der Baumaßnahme ist der vorhandene Kessel defekt/beschädigt und es wurde seitens der VG entschieden diese doch noch vor Einzug auszutauschen.
  • Die dazu erforderliche Bewertung der Grundlagen, Ausarbeitung eines Energiekonzeptes unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Anregungen der Behördenauflagen, Ausarbeitung einer wirtschaftlichen Lösung bis zur Vergabereife wären nur möglich, wenn eine Interimsmaßnahme die Gebäudebeheizung sichergestellt hätte. Die Dauer dafür wird mit ca. 4-5 Monaten, unter übergreifenden, fachdisziplinären Abstimmungen, geschätzt.
  • Die VG nimmt bei dem jetzigen Kesseltausch in Kauf, dass zu einem späteren Zeitpunkt
    • Auflagen z.B. Nutzung von Biogasanteilen ab 2029 aus dem GEG umzusetzen sind,
    • Alternativ die Nutzung z.B. von regenerativen Energien über Wärmepumpe zu einem späteren Zeitpunkt, vor 2029, umgesetzt wird,
    • Oder andere Maßnahmen im Zuge der Ortskernentwicklung z.B. Wärmeplanungsgesetz erfolgen wird.

Im Falle von Variante b wären, nach heutigem Stand die jetzige hergestellte Heizung durch eine zusätzliche Wärmepumpe, mit Pufferspeicher, zu erweitern und den jetzigen Austauschgaskessel als Spitzenlastkessel zu implementieren (Herstellkosten ca. netto 130.000 € + ggf. Kosten KG 300 + Nebenkosten). Damit kann dann in der zukünftigen Planung die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gem. dem Vorbildcharakter der öffentlichen Hand erfolgen.

Auf der Basis wurden vier Angebote für eine Gasheizkesselanlage von der Verwaltung und den Planern eingeholt, davon hat eine Firma ihr Angebot vor der Wertung zurückgezogen.

Die Preisspanne der gewerteten drei Angebote lag bei 35.653,04 € Brutto bis 39.107,78 € Brutto. Die Fa. Guido Müller hatte mit 35.653,04 € Brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Angebot war auskömmlich, der Auftrag wurde entsprechend an die Fa. Guido Müller erteilt.

Im Nachgang zur Beauftragung des „Austausch Heizkessel“ wurde bei der Überprüfung der Heizungsanlage deutlich, dass

  • der Kamin beschädigt und zu sanieren ist und
  • die Gasleitung undicht und zu erneuern ist.

Zu Ursache und weiterer Vorgehensweise wurde durch Architekt und Fachplaner am 29.11.2024, 10:03 Uhr und 28.11.2024 15:33 eine Stellungnahme verfasst:

Die Sanierung des Schornsteines wurde von der Grako am 02.12.2024 i.H.v. 8.128,89 € Brutto angeboten.

Die Reparatur der Gasleitung wurde von Fa. Guido Müller am 27.11.2024

i.H.v. 7.437,56 € Brutto angeboten.

Vergabeempfehlung:

Der Fachplaner TGA empfiehlt den Auftrag Gaskesselaustausch an die günstigste Firma Guido Müller in Höhe von 35.653,04 € Brutto zu erteilen.

Die HS GmbH empfiehlt, den Auftrag zur Sanierung des Schornsteines wegen Dringlichkeit und auf Basis der Prüfung der Bauverwaltung direkt an die Fa. Greko in Höhe von 8.128,89 € Brutto zu vergeben.

Die HS GmbH empfiehlt, den Auftrag zur Reparatur der Gasleitung wegen Dringlichkeit und auf Basis der Prüfung der Bauverwaltung direkt an die Fa. Guido Müller in Höhe von 7.437,56 € Brutto zu vergeben.

Die HS GmbH empfiehlt, den Auftrag zur Gestellung des Hotmobils wegen Dringlichkeit und auf Basis der Prüfung der Bauverwaltung direkt an die Fa. Müller in Höhe von 7.217,22 € Brutto zu vergeben.

Beschlüsse:

Der VG-Rat bestätigt einstimmig die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Guido Müller i.H.v. 35.653,04 € brutto.

Der VG-Rat bestätigt einstimmig die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Greko i.H.v. 8.128,89 € brutto.

Der VG-Rat bestätigt einstimmig die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Guido Müller i.H.v. 7.437,56 € brutto als Nachtrag des bereits o.g. Gaskesselaustausches.

Der VG-Rat bestätigt einstimmig die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Guido Müller i.H.v. 7.217,22 € brutto für die Gestellung des Hotmobils. (geschätzte Kosten Energie pro Monat ca. 3.000,00 - 4.000,00 € Netto).

5.2. Pflasterarbeiten

Sachdarstellung:

Gem. Aufstellung des Architekten vom 31.10.2024 und 19.11.2024 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Nachtrag „NT1"; Entsorgung belasteter Boden: Eigenbeprobung durch Fa. Gerharz im Ergebnis Z1.2. Die im Auftrag der VG durchgeführte Kontrolle durch den Sachverständigen Heck ergibt lediglich Z1.1. Der Nachtrag ist in laufender Prüfung.

Nachtrag „NT 2"; In diesem Nachtrag sind die Pflasterarbeiten vor dem Haupteingang, einschl. Vorarbeiten und Rinne. Diese müssen aus den eigentlichen Landschaftsbauarbeiten vorgezogen werden, da dies für Bezug und Inbetriebnahme für das Gebäude erforderlich ist.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 02 Pflaster Zugang vom 18.11.2024  — 8.901,07 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme

Außenanlagen Kanalisation:  — 197.139,48 EUR

+ o.g. NT  — 8.901,07 EUR

 — 206.040,55 EUR

Beschluss:

Der VG-Rat bestätigt einstimmig die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Gerharz, Außenanlagen Kanalisation i.H.v. 8.901,07 € brutto.

5.3. Elektro Außenanlagen

Sachdarstellung:

Gem. Aufstellung des Elektrofachplaners vom 08.10.2024 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Außenanlagen Elektro:

In der Planung sind die Außenbeleuchtung (Mastleuchten, Pollerleuchten, Flächenstrahler, Wandleuchten), die Vorbereitung für E-Mobilität (3 Ladepunkte, 4 Wallboxen), die elektro- technischen Anschlussmöglichkeiten im Außenbereich und die erforderliche Erdungsanlage enthalten.

Die Leuchten sind gestalterisch abgestimmt.

Die nachträglich gewünschten Strahlen (Fassadenbeleuchtung) wurden abgefragt, sollten jedoch noch nicht beauftragt werden (haben wir im Angebot gestrichen).

Aufgrund der Entfernung der Leuchte zur Fassade ist eine professionelle Beleuchtung schwierig. Eine Bemusterung steht noch aus.

Prüfung Nachtragsangebot:

Summe Kostenberechnung vom 12.07.2024:  — brutto 44.523,00 EUR

Angebotssumme vom 25.09.2025:  — brutto 50.124,85 EUR

geprüfte Angebotssumme vom 08.10.2024:  — brutto 45.048,94 EUR

Vergabeempfehlung:

Aus Gewährleistungsgründen kann keine gesonderte Ausschreibung für die elektrischen Einbauten in den Außenanlagen empfohlen werden.

Es kann die Schnittstellen einer möglichen anderen Elektrofirma zur Fa. Schmitz nicht klar definiert werden.

Eine weitere Elektrofirma würde in die seitens Fa. Schmitz errichtete elektrotechnische Anlagen eingreifen.

  • Kabelverlegung im Gebäude
  • Brandschottungen
  • Gebäude- Abdichtungen
  • Anschlüsse an der Allgemeinverteilung

Dieser Punkt wurde schon bei der VG am 09.08.2024 im Beisein von Herrn Rocker, Herrn Emrich und Herrn ldris besprochen.

Wir liegen im Kostenrahmen und formell wurde die Kostenberechnung (Kosten Architekt Deibert sind enthalten) im VG-Rat am 24.09.2024 freigegeben.

Info:

Derzeitige Auftragssumme vom 29.08.2022 brutto:  — 519.778,42 EUR

Nachtrag 01 (diverse) brutto:  — 73.447,29 EUR

Neu: Nachtrag 02 (elektr. Einbauten in

den Außenanlagen) brutto:  — 45.048,94 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme brutto: —  638.274,65 EUR

Summe Fa. Schmitz NT-2 018 vom 25.09.24,

gepr. 08.10.24 brutto:  — 45. 048,94 EUR

Beschluss:

Der VG-Rat beschließt einstimmig die Auftragsvergabe an die Fa. Schmitz i.H.v. 45.048,94 € brutto.

(Die Kosten sind in der Gesamtkostenaufstellung vom 11.09.2024 bereits enthalten)

5.4. Natursteinarbeiten

Sachdarstellung:

Gem. Aufstellung des Fachplaners vom 15.10.2024 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Preisanpassung:

NT 1: Vor Ort hat sich gezeigt, dass eine andere Art Naturstein verbaut ist, nicht wie zuvor unzutreffend ausgeschrieben „Jura gelb", sondern „Botticino". Das Material ist teurer, kann aber sehr zeitnahe geliefert und genutzt werden.

NT 2: Setzstufen erneuern:

Neben den angebotenen Trittstufen sind auch mehrere Setzstufen zu erneuern. Da die Dimensionen und Anforderungen jedoch geringer sind als die Trittstufen, ist hier ein neuer Preis anzubieten. Das Material ist hier angepasst gemäß Materialwechsel (Nachtrag 1) zu verwenden.

Es werden in diesem Nachtrag angeboten, 11 Setzstufen zu entfernen, entsorgen und durch neue zu ersetzen.

NT 3: Natursteinsilikon anbringen

Das Erfordernis von Natursteinsilikon war bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses so nicht erkannt worden. Dies wird benötigt bei neuem Setzen von Naturstein-Stufenbelag. Zudem ergibt sich hier ein angepasster Mengenansatz von diesem Material, da mehr Stufen als erkennbar nachbearbeitet werden müssen.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 01 (Preiserhöhung

wegen Ausführungsänderung):  — 2.747,12 EUR brutto

Nachtrag 02 (Setzstufen Erneuerung):  — 5.147,64 EUR brutto

Nachtrag 03 (Naturstein Silikon):  — 5.902,40 EUR brutto

Derzeitige Gesamtauftragssumme

vom 25.09.2024:  — 58.863,35 EUR brutto

+ o.g.NT  — 13.797,16 EUR brutto

 — 72.660,51 EUR brutto

Beschluss:

Der VG-Rat bestätigt einstimmig die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. UP Uwe Petry Feine Steine GmbH i.H.v. 13.797,16 € brutto.

5.5. PV-Anlage

Sachdarstellung:

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; 3 Angebote wurden abgegeben.

Mit den Arbeiten soll die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Anbaus beauftragt werden.

Die Angebote wurden vom TGA Planer PBS Quadrat GmbH & Co. KG fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich geprüft. Die Preisspanne der geprüften Angebote liegt zwischen 42.782,93 € brutto und 57.619,11 € brutto.

Die Firma Guido Müller hat das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 42.782,93 € brutto abgegeben. Das Angebot ist auskömmlich.

Kostendeckung:

Für die Photovoltaikanlage wurde eine Summe i.H.v. 54.173,70 € brutto berechnet.

Durch die Vergabe entstehen Minderkosten i.H.v. 11.390,77 € brutto.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die PV- Anlage an die Firma Guido Müller zum Angebotspreis von 42.782,93 € brutto zu vergeben.

5.6. Dachabdichtungsarbeiten

Sachdarstellung:

Gem. Aufstellung des Architekten vom 20.09.2024 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

NT 2: zusätzliche Blenden für Neubau und Vordach

An den Übergängen der Gebäude ist eine geplante Lücke entstanden, zum Schutz müssen diese Bereiche vor großem Wassereintritt geschützt werden. Die Übergänge müssen am Bestandsgebäude reversibel sein. Der genaue Umfang war bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses nicht feststellbar und wurde mit der ausführenden Firma am Objekt abgeklärt.

Die Übergänge werden mit Blech gemäß der Attika überdeckt.

Des Weiteren erhalten die Dachrinnen des Vordaches nach Inaugenscheinnahme ein zusätzliches Blendblech zur optischen Anpassung an die restlichen Dachränder.

Vergabeempfehlung:

Derzeitige Gesamtauftragssumme

vom 13.07.2024 brutto:  — 118.758,83 EUR

Nachtrag 02: zusätzl.- Blenden

zum Neubau und Vordach  — 5.853,27 EUR

 — 124.611,10 EUR

Beschlussvorschlag

Der VG-Rat bestätigt einstimmig die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Breivogel i.H.v. 5.853,27 € brutto.

5.7. Schließanlage

Sachdarstellung:

Seitens der Verwaltung wurden 3 Firmen angeschrieben, Angebote für eine elektronische Schließanlage für das Verwaltungsgebäude abzugeben. Drei Firmen haben Angebote zwischen 25.956,45 € brutto und 29.642,90 € brutto abgegeben.

Nach Prüfung der Angebote ist das Angebot der Firma Steinborn Sicherheitssysteme aus Wöllstein mit 26.791,66 € brutto das wirtschaftlichste Angebot für eine ABUS Schließanlage, welche einen höheren Sicherheitsstandard hat. Das günstigere Angebot lautet über eine Schließanlage des Fabrikat Simons Voss, welches niedrigeren Sicherheitsstandart erfüllt. Des Weiteren ist die Firma Steinborn eine ortsansässige Firma, die entstehenden Folgekosten für Wartung etc. sind daher niedriger zu erwarten. Darüber hinaus ist die Firma bereits aus anderen Projekten (Rathaus der OG Wöllstein) für ihre konstruktive Zusammenarbeit bekannt.

Die Fa. Steinborn kann kurzfristig zum Einzugstermin die Schließanlage liefern, die Lieferzeit der des günstigeren Angebotes würde bis zu 8 Wochen betragen.

Dementsprechend hat die Verwaltung den Auftrag für die Schließanlage in Höhe von 26.791,66 € brutto an die Firma Steinborn vergeben.

Beschluss:

Der VG-Rat bestätigt einstimmig die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Steinborn i.H.v. 26.791,66 € brutto.

5.8. Aktueller Gesamtkostenverlauf

Sachdarstellung:

Verweisend auf den anliegenden Kostenverlauf (Stand: 11.12.2024) betragen die aktuellen Mehrkosten derzeit 1.478.809,82 €.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein nimmt Kenntnis vom allgemeinen Kostenverlauf und genehmigt einstimmig die Nachträge sowie die aktuellen Gesamtkosten.

Die im Rahmen der einzelnen Bestätigungen und Auftragsvergaben aufgetretenen Fragen der Ratsmitglieder wurden durch Herrn Architekt Deibert eingehend beantwortet.

TOP 2 Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein;

Betriebs- und Beckenaufsicht;

Schließung einer Vereinbarung mit Bäder Service Barth, Staudernheim

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Zur Sicherstellung der Betriebs- und Beckenaufsicht im Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schlossstadion“ Wöllstein im Rahmen der Badesaison 2025 bedarf es externer Unterstützung durch einen Dienstleister. Mit eigenem Personal kann lediglich ein sehr eingeschränktes Angebot hinsichtlich der Öffnungszeiten organisiert werden.

Vor diesem Hintergrund fanden direkt nach der Badesaison 2024 entsprechende Gespräche mit Herrn Andreas Barth vom Bäderservice Barth, Staudernheim, statt.

Er ist bereit, auch in der Badesaison 2025 im Rahmen einer Personalgestellung zu unterstützen. Auf das entsprechende Angebot vom 13. November 2024, das als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Barth und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich in der Badesaison 2024 sehr bewährt. Die Verwaltung empfiehlt daher, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bäderservice Barth zu schließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, auf Grundlage des Angebots des Bäderservice Barth vom 13. November 2024, einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.

Die Einbeziehung eines externen Dienstleisters ist zur Sicherstellung der Betriebs- und Beckenaufsicht zwingend erforderlich.

TOP 3 Grundschule "St. Martin" Gau-Bickelheim; Sanierung der Schulturnhalle

3.1 Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme

Bereits in der Sitzung vom 24.09.2024 wurde durch das Architekturbüro Eichler eine Machbarkeitsstudie für das o.g. Projekt vorgestellt.

Nunmehr soll ein Beschluss gefasst werden, dass das Projekt auch tatsächlich durchgeführt wird.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Durchführung der Maßnahme „Sanierung der Schulturnhalle Gau-Bickelheim“

3.2 Beauftragung der Architekten- und Ingenieurleistungen

Nach kurzer Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig die Vergabe der Leistungsphasen 1 – 4 an das Architekturbüro Eichler.

TOP 4 Erstellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden;

Unterstützungsleistungen durch die Kommunalberatung des GStB

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Bei der Verbandsgemeinde stehen noch die Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2024 aus. Hinzu kommen die fehlenden Jahresabschlüsse der 8 Ortsgemeinden.

Da die Verbandsgemeindeverwaltung nicht über ausreichend eigenes Personal verfügt, um die noch ausstehenden Jahresabschlüsse zeitnah zu erstellen, wurden Unterstützungsleistungen bei der Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes angefragt. Im Einvernehmen mit den Beigeordneten wurden diese zu folgenden Konditionen beauftragt:

-

1 Arbeitsstunde: 125,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer

-

Fahrtkosten je Kilometer: 0,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer

Für die Erledigung der noch ausstehenden Arbeiten werden ca. 100 Stunden veranschlagt. Über die Zeitansätze und -verbräuche wird regelmäßig in Zwischenberichten informiert.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat bestätigt einstimmig die Beauftragung der Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes im Rahmen von Unterstützungsleistungen der noch ausstehenden Jahresabschlüsse der Verbandsgemeinde und der 8 Ortsgemeinden zu den aufgezeigten Konditionen.

TOP 6 Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen der Verwaltung liegen nicht vor.

Da zu diesem TOP keine Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:10 Uhr.

Im Anschluss an die Sitzung findet das traditionelle Weihnachtsessen statt.

Unterschriften:
(Vorsitzender) (Schriftführer)