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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 15/2024
Gumbsheim
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Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gumbsheim wird aufgrund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde.

Darüber hinaus erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse https://www.gumbsheim.de.

2. § 2 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1. Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss, (neu)

2. Rechnungsprüfungsausschuss,

3. Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss,

4. Umwelt-, Natur und Landwirtschaftsausschuss

5. Jugend-, Kultur- und Sportausschuss

(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1, Ziffer 1 und 2 haben 6 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter; Mitglieder und Stellvertreter müssen Ratsmitglieder sein. Bei den weiteren Ausschüssen beschließt der Gemeinderat die Zahl der Mitglieder; sie können aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet werden, wobei mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder Mitglieder des Gemeinderates sein sollen. Gleiches gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

3. § 4 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Auf den Bürgermeister wird die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2000,00 Euro je Auftrag übertragen.

4. § 6 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten Mitglieder des Gemeinderates für die Teilnahme an Sitzungen eine Entschädigung nach Maßgabe der folgenden Absätze.

(2) Die Entschädigung wird in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 Euro je Sitzung gewährt.

(3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird ein nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittsatzes ersetzt, dessen Höhe vom Gemeinderat festgesetzt wird. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt für die §§ 1, 2 und 6 rückwirkend zum 14.08.2019 in Kraft. Diese Änderungssatzung tritt für den § 4 rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gumbsheim zu den oben angeführten Punkten 1, 2 und 4.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gumbsheim zu dem oben angeführten Punkt 3. (Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruht)

Beschluss

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig, ohne Enthaltung.

Für die Richtigkeit

Gau-Bickelheim, den 28.03.2024
Verbandsgemeinde Wöllstein
(Gerd Rocker)
Bürgermeister