Öffentlicher Teil
| TOP 4 | Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Gumbsheim - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Die Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Gumbsheim wurde am 14.06.2021 beschlossen und am 16.06.2021 bekannt gemacht.
In §19 - Besondere Gestaltungsvorschriften (1) heißt es:
Auf den Grabstätten sind lediglich durch die Gemeinde beschaffte, liegende Grabmale zugelassen. Die Platten sind ebenerdig und in der von der Gemeinde vorgegebenen Flucht zu verlegen. Die Schrift muss vertieft sein.
Die besonderen Gestaltungsvorschriften sind derzeit so formuliert, dass der Gesamtbedarf an Grabmalplatten seitens der Ortsgemeinde vorzuhalten und somit im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuschreiben wäre. Bisweilen wurde eine örtlich ansässige Firma in Anspruch genommen, um bis dato, eine Grabmalplatte zu beschaffen und auszugestalten; Dies entsprach auch dem Wunsch des Nutzungsberechtigten im eigenen Auftrag.
Alternativ wären die Gestaltungsvorschriften noch detaillierter zu fassen, um den Nutzungsberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, einen Steinmetz ihrer Wahl zu beauftragen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat
a) ein Vergabeverfahren zu beauftragen oder
b) die besonderen Gestaltungsvorschriften des §19 der örtlichen Friedhofssatzung in Bezug auf Farbgestaltung, Material, Materialstärke und Größe genauer zu definieren.
In der damit einhergehenden Gebührensatzung scheint es ebenfalls erforderlich, im Rahmen der nächsten Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die dargestellten Kosten sich auf die Grabstätte beziehen, unabhängig davon, ob ein oder zwei Urnen in dem Rasengrabfeld beigesetzt werden.
Beschlussvorschlag
a) Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren für die Beschaffung der Grabmalplatten zu beauftragen.
b) Der Rat beauftragt den Vorsitzenden, den § 19 der örtlichen Friedhofsatzung genauer zu definieren und im Rahmen einer folgenden Ratssitzung die angepasste Friedhofsatzung beschließen zu lassen.
Beschluss gemäß Variante b
Der Beschluss ergeht mit 8 Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Für die Richtigkeit